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22.01.18
16:17 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Shisha-Bars, Bibliotheksgesetz, begleitetes Fahren ab 16, Kirchenasyl und die afrikanische Schweinepest

Nr. 7 / 22. Januar 2018



Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Shisha-Bars, Bibliotheksgesetz, begleitetes Fahren ab 16, Kirchenasyl und die afrikanische Schweinepest
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 24. Januar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Regierungserklärung zum Thema Kommunalfinanzen, Shisha-Bars, das Bibliotheksgesetz, begleitetes Autofahren ab 16 Jahren, Kirchenasyl sowie die afrikanische Schweinepest.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 24. Januar, 10 bis 18 Uhr

TOP 1A Regierungserklärung zur Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden (Drs. 19/464), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten
Vergangene Woche ist nach monatelangen Diskussionen der Durchbruch bei den Kommunalfinanzen gelungen: Das Land gibt Städten, Gemeinden und Kreisen erheblich mehr Geld – insbesondere für Kindertagesstätten und Schulen. Die Kommunen rangen dem Land ein Entlastungspaket in dreistelliger Millionenhöhe ab; mit dem Ergebnis zeigten sich beide Seiten zufrieden. Jetzt, knapp vier Monate vor der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein, will Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) das Ergebnis dem Parlament in einer Regierungserklärung erläutern. 2

Die Kommunen bekommen bereits von diesem Jahr an deutlich mehr Geld für die Kita- Finanzierung, für den Schulbau, für Sportstätten und weitere Investitionen. Während Regierungschef Günther direkt nach der Übereinkunft am 11. Januar von einem guten Signal für 2018 sprach, werteten die Spitzenvertreter der Kommunen das Ergebnis als guten Kompromiss. Zuvor hatte es noch Differenzen bei der Kita-Finanzierung in zweistelliger Millionenhöhe gegeben. Konkret erhöht das Land bei der Krippen-Finanzierung seine Mittel von gut 50 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 80 und 2019 auf 95 Millionen. Bei den Kindern über drei Jahren wurden Entlastungen in diesem Jahr um 15 Millionen Euro und in den zwei folgenden Jahren um jeweils 20 Millionen vereinbart. Damit wächst der Landesanteil insgesamt auf mehr als 30 Prozent. Die Landesmittel für Betriebskosten in diesen Bereichen wachsen im laufenden Jahr auf 265 Millionen Euro und 2019 auf 275 Millionen. 2017 waren es 222 Millionen.
Das Land gibt den Kommunen außerdem in den Jahren 2018 bis 2020 zusätzlich jeweils 15 Millionen Euro für Investitionen. Weitere 50 Millionen Euro fließen in diesem Zeitraum in die Sanierung und den Neubau von Schulen, 7,5 Millionen gibt es für Sportstätten. Regierungsangaben zufolge akzeptierten die kommunalen Landesverbände im Gegenzug, dass sie auf dieser Grundlage ihre Aufgaben im kommunalen Straßenausbau erfüllen können. Gemeinsames Ziel sei es, die Städte und Gemeinden mit einer Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, der Anfang 2021 geplant ist, in die Lage zu versetzen, bei Anwohnern auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, sagte Günther. Weiterhin sicherte die Landesregierung den Kommunen auch zu, für eine reibungslose Umstellung des Abiturs an den Gymnasien von G8 auf G9 zu sorgen. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sprach im Blick auf die Landeskasse von einem vertretbaren Kompromiss.


TOP 20 Dauerhafter Erhalt von Gieselau-Kanal und -Schleuse als Bundeswasserstraße, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/386), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/414), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der 1937 fertiggestellte Gieselau-Kanal mit einer Länge von knapp drei Kilometern und einer Schleuse verbindet an der Grenze der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen die Untereider und den Nord-Ostsee-Kanal miteinander. Da er von Schiffen bis 65 Meter Länge, 9 Meter Breite und 2,70 Meter Tiefgang befahren werden kann, fällt er als Bundeswasserstraße in die Verwaltung des Bundes. Das soll nach dem Willen der AfD auch so bleiben. Die Oppositionsfraktion setzt sich gegen eine drohende Entwidmung ein. In der Begründung heißt es: Durch das Bundesverkehrsministerium sei im Mai 2016 ein neues Wassertourismus-Konzept vorgelegt worden mit dem Ziel, 2.800 der insgesamt 7.500 Kilometer Bundeswasserstraßen in die Verantwortung anderer Träger zu überführen. Dies könne laut AfD zur Folge haben, dass die betreffenden Bundeswasserstraßen danach nur noch als Freizeitwasserwege oder naturnahe Gewässer eingestuft würden. Der Gieselau-Kanal habe aber für die Ausflugsschifffahrt und den Sportboottourismus in Schleswig-Holstein eine große Bedeutung. Zudem erfülle die Schleuse auch bei Hochwasser eine Regulierungsfunktion. 3

Ein von der Landesregierung beauftragtes Gutachten reicht der AfD zur Klärung rechtlicher Verantwortlichkeiten nicht aus, weil eine Grundsanierung erforderlich sei, die nur noch für kurze Zeit aufgeschoben werden könne.


TOP 29 Elektromobilität technologieoffen voranbringen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/453), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen die Elektromobilität weiter ankurbeln – durch eine Fortschreibung der Landesstrategie Elektromobilität von 2014 und eine „technologieoffene“ Förderung. Bis Juli soll die Regierung ein neues Strategiepapier vorlegen, fordern CDU, Grüne und FDP. Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne) kündigte Anfang Dezember bereits an, dass ein Konzept bereits in Arbeit sei. Zehn Millionen Euro will die Landesregierung in dieser Wahlperiode für Elektromobilität und neue Mobilitätsformen einsetzen. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Umstellung des Öffentlichen Nahverkehrs auf emissionsarme Fahrzeuge und ein Wettbewerb zu Vorbild-Regionen in Sachen Elektromobilität seien einige Aspekte.
Die Koalitionsfraktionen bringen mit ihrem Antrag weitere Punkte ein: Um die Elektromobilität „technologieoffen“ anzukurbeln, soll sich die Landesregierung beispielsweise bei Bund und Industrie für die Weiterentwicklung kohlenstoffdioxid-neutraler Mobilitätsformen einsetzen. Der Ausbau der Ladesäulen soll weiter gefördert werden, „unter der Maßgabe, dass ausgewählte Standorte mit einem E-Nutzungskonzept (Zielkunden) und einer regenerativen Stromversorgung ausgestattet sind“, heißt es im Antrag. Die Wasserstoffmobilität soll stärker in den Fokus rücken. Außerdem seien bei der Ausschreibung neuer Dienstfahrzeuge mindestens 20 Prozent mit Elektroantrieb oder Wasserstofffahrzeugen vorzusehen.
Ursprünglich sollten nach Plänen der schwarz-roten Bundesregierung bereits eine Million E-Autos auf Deutschlands Straßen rollen. Trotz starker Wachstumsraten und Kaufanreizen liegt die Zahl der zugelassenen Elektroautos aber deutlich unter dieser Marke. Von den 45,8 Millionen Pkw hatten Anfang 2017 rund 34.000 einen reinen E-Antrieb. Gründe dafür sind etwa der Mangel an Lademöglichkeiten und der hohe Anschaffungspreis.


TOP 21 und 42 Umsetzung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/411), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/427), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Europäische Kommission legt grundsätzlich im vierten Quartal eines jeden Jahres ihr Arbeitsprogramm für das folgende Jahr vor. Das Programm umfasst politische Prioritäten und geplante Initiativen. Mit den für 2018 angestrebten Zielen der Kommission beschäftigt sich ein Bericht der Landesregierung und listet einige Schwerpunkte für ihre lokale Politik auf. Die Regierung kommt aber auch zu dem Schluss: „Aufgrund der allgemein und äußerst knapp gehaltenen Darstellung der einzelnen Initiativen im Arbeitsprogramm der Kommission sei „eine 4

detaillierte Abschätzung der Folgewirkungen für Schleswig-Holstein gegenwärtig nur bedingt möglich“. Für 2018 gibt es sieben neue Initiativen der Kommission, zahlreiche weitere sollen überarbeitet oder ergänzt werden. Die SPD, die einen Antrag zu dem Thema vorgelegt hat, fordert sechs der sieben neuen EU-Initiativen als Schwerpunkte zu erklären, unter anderem zur nachhaltigen Zukunft Europas, Vollendung des digitalen Binnenmarktes oder zum Paket zu sozialer Gerechtigkeit. Weitere sechs Vorschläge der Kommission sollen ebenfalls Schwerpunkte bilden, etwa das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“, die Reform des Dublin-Systems oder die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Im Rahmen halbjährlicher Sitzungen identifizieren Landtag und Landesregierung diejenigen Kommissionsvorhaben, die für Schleswig-Holstein von erheblicher landespolitischer Bedeutung sind und wesentliche Interessen des Landes unmittelbar berühren. Die Landesregierung übermittelt zu diesen Vorhaben, sobald zu ihnen konkrete Vorschläge von der Kommission vorgelegt werden, schriftliche Auswertungen an den Landtag. Die Ergebnisse fließen sowohl in das Bundesratsverfahren als auch in weitere Maßnahmen der Interessenvertretung des Landes ein.


TOP 22 Gesundheitsschutz beim Shisha-Rauchen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/430), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Warnung vor der Wasserpfeife: Die SPD fordert einen strengeren Gesundheitsschutz in sogenannten Shisha-Bars. In den vergangenen Wochen haben Besucher solcher Gaststätten mehrfach Schäden davongetragen. So erlitten in Kiel zwei 19-Jährige Vergiftungen durch Kohlenmonoxid (CO). Sie waren der sauerstoffarmen Luft ausgesetzt, die in Räumen mit Wasserpfeifendampf und ohne ausreichende Lüftung entstehen kann. Die Sozialdemokraten fordern die Landesregierung auf, über die Situation im Lande zu berichten und darzulegen, ob schärfere gesetzliche Regeln erforderlich sind. Es gehe nicht darum, das Rauchen zu verbieten, sondern die Gesundheit der Gäste zu schonen.
Die Tradition, Tabak mit Fruchtaromen versetzt im Wasserdampf zu rauchen, stammt aus Arabien und ist vor allem unter jungen Leuten beliebt. Kritiker warnen jedoch vor Gesundheitsgefahren. Neben der Kohlenmonoxid-Vergiftung, die im Extremfall zu Bewusstlosigkeit und Tod führen kann, drohen auch Risiken durch Schwermetalle wie Chrom, Nickel, Kobalt oder Blei. Zudem kann das gemeinsame Rauchen einer Pfeife zu Infektionen bis hin zu Herpes und Gelbsucht führen.
Vor allem in größeren Städten sind Shisha-Bars verbreitet. In Kiel gibt es Schätzungen zufolge etwa ein Dutzend, in Lübeck sieben, in Flensburg drei. Die Polizei hat zuletzt mehrfach einzelne Bars geschlossen, nachdem die Feuerwehr dort gefährlich hohe Kohlenmonoxid-Werte gemessen hatte. Das Problem: Es bestehen derzeit keine landesweiten Standards für die Bars. Sie gelten als einfache Raucher-Kneipen. Spezielle Vorgaben, etwa für Kohlenmonoxid-Warnmelder oder Lüftungsanlagen, gibt es nicht. 5

TOP 23 Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei gestalten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/437), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Ausbildung zum Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und in anderen Gesundheitsfachberufen soll nach Ansicht der SPD kein Schulgeld kosten. Die Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, die Gebühren schrittweise abzuschaffen.
Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen betreffe mittlerweile auch die Therapeuten begründet die SPD ihren Vorstoß. Aufgrund des demografischen Wandels werde die Zahl der therapeutischen Verordnungen weiter ansteigen. Hingehen hat die Zahl der Physiotherapieschüler nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung gegenüber dem NDR um 30 Prozent abgenommen in den vergangenen Jahren. „Die Ausbildung in den therapeutischen Gesundheitsfachberufen ist teuer und für Viele nicht finanzierbar“, kritisieren die Sozialdemokraten. Die Sicherung guter gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung sei „eines der bedeutendsten gesellschaftspolitischen Zukunftsthemen in Schleswig-Holstein“. Deshalb sei eine schuldgeldfreie Ausbildung nötig.



Donnerstag, 25. Januar, 10 bis 18 Uhr

TOP 33 Kommunalen Wohnungsbau stärken – innovative Wohnkonzepte fördern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/462), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD-Fraktion fordert, dass die Landesregierung die Kommunen stärker bei der Schaffung von bezahlen Wohnraum unterstützt. Dazu schlägt sie drei Maßnahmen vor:
Nicht mehr benötigte Grundstücke und Liegenschaften des Landes und Bundes sollen kostengünstig für den kommunalen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Das Land müsse sich dabei auf Bundesebene dafür einsetzen, dass beim Verkauf von Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Deutschen Bahn wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele stärker berücksichtigt werden.
Das Land soll die Kommunen des Weiteren bei „vorbereitenden planerischen Maßnahmen“ finanziell unter die Arme greifen. Unterstützung fordert die SPD insbesondere für „neue, innovative und inklusive Wohnkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe“.
Außerdem sollte nach Ansicht der Oppositionspartei die Gründung und der Erhalt kommunaler Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften gestärkt werden.
Die Landesregierung will nach eigenem Bekunden eine Baulandoffensive starten. Bis 2030 werden zwischen 122.000 und 154.000 zusätzliche Wohnungen benötigt, sagte Innenminister Hans- Joachim Grote (CDU) im Oktober im Landtag. Mindestens 1.600 Wohnungen müssten allein im 6

sozialen Wohnungsbau jedes Jahr fertig werden, aktuell seien es nur rund 1.000. Der Minister will die Kommunen motivieren, mehr Grundstücke auf den Markt zu bringen. Außerdem fordert er mehr Mittel vom Bund für den Wohnungsbau. Baustandards müssten hinterfragt sowie Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. In der Woche vor der Januar-Landtagstagung hatte der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen gefordert, mehr Hochhäuser in besonders nachgefragten Städten zu bauen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Wohnungsbranche und Kieler Lokalpolitiker reagierten mit Skepsis.


TOP 6 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Bibliotheksgesetzes, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/403), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW will in allen Bibliotheken des Landes die Ausleihe von Büchern, CDs, Filmen, Zeitungen oder Zeitschriften kostenlos machen. Derzeit zahlen Nutzer mit wenigen Ausnahmen eine jährliche Gebühr, nur die Vor-Ort-Nutzung der Bestände ist derzeit kostenfrei. Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Bibliotheken nach skandinavischem Vorbild weiterentwickelt werden – „hierzu zählen insbesondere die Gebührenfreiheit und der uneingeschränkte Zugang zu den Beständen der Bibliotheken für alle Bevölkerungsschichten“, schreibt der SSW zur Begründung. Um die kommunalen Einnahmeausfälle auszugleichen, will der SSW die Mittel für die kostenlosen Entleihungen in den im schleswig-holsteinischen Büchereiverein zusammengeschlossenen Bibliotheken in den Finanzausgleich einpflegen. Gerechnet wird laut dem Gesetzentwurf des SSW mit mindestens zwei Millionen Euro pro Jahr. Im Büchereiverein sind etwa 150 Bibliotheken sowie mehrere freie Bibliotheken und die Stadtbibliothek Lübeck zusammengeschlossen.
Im Bundesvergleich ist in Schleswig-Holstein die Anzahl der öffentlichen Bibliotheken im Verhältnis zu der Bevölkerung mit fünf Einrichtungen pro 100.000 Einwohner eher gering, in Rheinland-Pfalz (16 Einrichtungen) und Bayern (15) dagegen besonders hoch. In den Stadtstaaten standen nur zwei öffentliche Bibliotheken je 100.000 Einwohner zur Verfügung. Die Zahl der Einrichtungen sagt aber nichts über deren Größe aus, betonen die Statistiker des Statischen Bundesamtes Wiesbaden, die die Zahlen erhoben haben.


TOP 30 Aktuelle Fälle des Kirchenasyls auf den Prüfstand stellen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/459), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Aktuelle Fälle des Kirchenasyls sollen nach dem Willen der AfD vom Innenministerium auf den Prüfstand gestellt werden. Die Landeskirchen sollen dazu angehalten werden, „auf eine Beendigung“ des Asyls durch die örtlichen Kirchengemeinden hinzuwirken, wenn Schutzsuchende nicht als Härtefäll eingestuft sind, lautet die Forderung in einem diesbezüglichen Antrag. Die AfD geht damit auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz im Dezember in Leipzig ein. Dort hatte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Asylen eine Initiative zum Dialog mit den Kirchen angekündigt. Abgelehnte Flüchtlinge suchen Medienberichten 7

zufolge in Schleswig-Holstein immer häufiger Schutz in Gotteshäusern. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur stieg die Zahl der Kirchenasyle von 14 im Jahr 2014 über 31 (2015) und 66 (2016) auf über 100 Fälle im vergangenen Jahr an.
Darunter seien 2017 auch 38 sogenannte Dublin-Fälle. Dabei handelte es sich um Menschen, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland kamen und dorthin wieder zurückgeschickt werden sollen. Mit einer im Jahr 2015 abgeschlossenen Vereinbarung hätten die Kirchen zugesichert, „die Gewährung von Kirchenasyl auf Einzelfälle zu beschränken und damit den Rechtsstaat nicht in Frage zu stellen“, schreibt die AfD in ihrem Antrag.


TOP 32 Zeitplan für die Regionalplanung vorlegen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/461), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD fordert von der Landesregierung einen konkreten Zeitplan für die Regionalplanung beim Bau von neuen Windkraftanlagen. Die Jamaika-Koalition hatte die Planungen mit ihrer Amtsübernahme im vergangenen Jahr neu aufgerollt, weil sie unter anderem größere Abstandsregeln zu Wohnsiedlungen verlangte als die rot-grün-blaue Vorgängerregierung. Die jetzt in der Opposition befindliche SPD fürchtet nun, dass ein sich in die Länge ziehendes Beteiligungsverfahren die Akzeptanz für die Energiewende in Schleswig-Holstein gefährdet und bittet um mündliche Berichterstattung im Plenum.
Die Regionalpläne und der Streit darum gehen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig aus dem Frühjahr 2015 zurück. Die Richter hatten unter anderem gerügt, dass bei der früheren Regionalplanung Gemeinden von vornherein von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen worden waren, weil sie gegen den Windkraftausbau votiert hatten. Um den Bau neuer Anlagen nicht ganz zu stoppen und zugleich einen Wildwuchs zu verhindern, beschloss der Landtag in der vorigen Wahlperiode, Neubauten vorläufig grundsätzlich zu untersagen, aber Ausnahmen zu erlauben. Laut Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) habe die neue Jamaika- Regierung seit ihrem Amtsantritt im Sommer mehr neue Windanlagen an Land genehmigt als die alte Regierung im ersten Halbjahr 2017. Seit Juli seien es 25 gewesen und in den ersten sechs Monaten des Jahres nur elf, sagte er der Deutschen Presse-Agentur Ende Dezember. Zum Zeitplan bekräftigte Günther seine im Oktober in einer Regierungserklärung angegebene Zielsetzung, die über 6000 Einsprüche gegen die alte Ausbauplanung sorgsam abzuarbeiten und neue Planungen bis Mitte 2018 vorzulegen.
Die SPD wirft der Regierung in ihrem Antrag dagegen vor, die Pläne, für die das Beteiligungsverfahren bereits beendet ist, noch einmal überarbeiten zu wollen, ohne bisher einen konkreten Zeitplan dafür vorgelegt zu haben. Das führe auch zu einer „erheblichen Planungsunsicherheit in der Windenergiebranche, von der in Schleswig-Holstein mehrere Tausend Arbeitsplätze abhängen, und letztlich auch zu einer Verunsicherung in den Kreisen und Gemeinden und bei Bürgerinnen und Bürgern“, heißt es in der Antragsbegründung. 8

TOP 26 Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/450), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit Oktober 2005 können Jugendliche in Schleswig-Holstein den Führerschein mit 17 Jahren machen. 2011 wurde das „Begleitete Fahren ab 17“ nach einer bundesweiten Testphase zur dauerhaften Regelung. CDU, Grüne und FDP wollen sich nun auf Bundesebene für einen Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“ stark machen. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass das „Unfall- und Deliktrisiko von Fahranfängern“ durch mehr Fahrpraxis in Begleitung erfahrener Verkehrsteilnehmer „signifikant gesenkt“ werde, so die Antragsteller. Gegenüber anderen jungen Autofahrern hätten Fahranfänger, die am „begleiteten“ Fahren teilgenommen haben, deutlich weniger Unfälle. Das haben verschiedene Studien belegt.
Mit dem neuen Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 16“ soll daher untersucht werden, ob das Unfallrisiko bei Fahranfängern weiter abnimmt, wenn sie ein Jahr länger Autofahren in Begleitung üben können, heißt es in dem Koalitionsantrag weiter. Mit ihrem Vorstoß schließen sich Christdemokraten, Grüne und Liberale den Plänen Niedersachsens an. Der dortige Landesverkehrsminister Olaf Lies (SPD) hatte im Juli 2017 angekündigt, bereits in diesem Jahr einen Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“ zu starten. Auch der brandenburgische Landtag unterstützt das Vorhaben. Eine Hürde gilt es jedoch noch zu überwinden: Damit 16- Jährige ans Steuer dürfen, müsste das EU-Recht geändert werden. Dieses schreibt bisher ein Mindestalter von 17 Jahren für Fahranfänger vor.


TOP 27 Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht zulassen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/451), Alternativantrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD (Drs. 19/463), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Eine Ärztin aus Hessen hat eine Debatte über die Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch (StGB) ausgelöst: Die Medizinerin war Ende November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Praxis-Homepage über Abtreibungen informiert hatte, was die Staatsanwaltschaft als Leistungsbeschreibung im Sinne von Werbung ausgelegt hatte. Die AfD-Fraktion wendet sich nun gegen eine von SPD, Grünen und Linken auf Bundesebene angestrebte Streichung des StGB-Paragrafen, der Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Mehrere Bundesländer hatten sich zuletzt im Bundesrat dafür stark gemacht, den Paragrafen zu streichen. Die AfD hält dagegen: Die Argumentation derjenigen, die die Regelung abschaffen wollen, verkenne den Wert, „den das Grundgesetz dem ungeborenen menschlichen Leben zumisst“, begründet sie ihren Antrag.
In einem Alternativantrag folgen auch SPD und SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag den Forderungen nach der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Unter dem Begriff „Werbung“ verstehe der Paragraf 219a bereits „die Information, dass Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen“, heißt es in dem Papier. Laut SPD und SSW 9

widerspreche die Vorschrift den „heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl.“
SPD, Grüne und Linke im Bundestag wollen das Abtreibungsrecht ebenfalls ändern. Justizminister Heiko Maas (SPD) unterstützt den Vorstoß. Die Regelung erschwere Frauen in extremen Notlagen den Zugang zu Informationen, erklärte Maas im Dezember.


TOP 34 Fonds für Barrierefreiheit einrichten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/253), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/420), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Druck von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW im Sozialausschuss unterstützt der Landtag die auch von dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung geforderte Einrichtung eines Fonds für Barrierefreiheit. Mit der vorliegenden Ausschussempfehlung wird die Landesregierung aufgefordert, den Fonds einzurichten sowie Förderkriterien für die Unterstützung von Modellprojekten aufzusetzen. Die Parlamentarier arbeiteten zudem eine Auflage ein: Vorgesehene Förderkriterien des Fonds für Barrierefreiheit sollen dem Sozialausschuss vorgestellt werden.
Dem Vernehmen nach ist ein solcher Fonds seitens der Landesregierung bereits in Planung. Laut Ulrich Hase, dem Behindertenbeauftragten des Landes, beinhalte der Fonds zwar nur zehn Millionen Euro, „aber zum ersten Mal wird ein Zeichen gesetzt“. Bereits im Dezember hatte Hase bei der Vorstellung seines siebten Tätigkeitsberichts die Politik zu mehr Engagement für die Barrierefreiheit in öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden aufgerufen. Notwendig seien in diesem Bereich Barrierefreiheitsgutachten. Hase: „In fast allen öffentlichen Gebäuden, in die ich reingehe, fehlt etwas“ – manchmal werde die Barrierefreiheit auch gar nicht beachtet.
Nach Angaben des Behindertenbeauftragten lebten in Schleswig-Holstein Ende 2015 mehr als 545.000 Menschen mit Behinderung, das waren rund 18.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Mehr als 335.000 Menschen gelten als schwerbehindert.


TOP 39 Volksinitiative „Schleswig-Holstein stoppt CETA“, Antrag der Volksinitiative (Drs. 19/259), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/440), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nachdem der Landtag die Volksinitiative „Schleswig-Holstein stoppt CETA“ im Oktober 2017 formell für zulässig erklärt hat, geht es nun um die inhaltliche Entscheidung. Die Initiatoren hatten von der Landesregierung gefordert, dass sie sich auf Bundesebene für eine Ablehnung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens einsetzt. Eine Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses steht noch aus, sie soll in einer Sondersitzung in der Mittagspause des ersten Sitzungstages am Mittwoch gefasst werden. Der Wirtschaftsausschuss und der Europaausschuss, die in der Sache mitberaten haben, hatten angekündigt, sich der Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses anzuschließen. Stimmt die Mehrheit des Landtages im 10

Plenum am Donnerstag der Ablehnungsforderung der Volksinitiative zu, hat sie ihr Ziel erreicht. Spricht sich das Parlament für das CETA-Abkommen aus, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Hierzu müssen sie innerhalb eines halben Jahres 80.000 Unterschriften hinter sich bringen.
Bei der anstehenden Abstimmung im Bundesrat über das Freihandelsabkommen wird die Landesregierung voraussichtlich Enthaltung bekunden, was in der Länderkammer einem Nein gleichkommt. Die Enthaltung ist auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP zurückzuführen. „Bei der Bewertung verschiedener Freihandelsabkommen haben die Koalitionspartner unterschiedliche Positionen. Das wird sich auch auf das Abstimmungsverhalten im Bundesrat auswirken“, heißt es in dem Papier. Anders ist es bei der Entscheidung im Landtag, wo die Jamaika-Koalition die Volksinitiative gegen CETA voraussichtlich zurückweisen wird. Obwohl die Grünen die Kampagne unterstützen, müssen sie im Landtag geschlossen mit ihren Koalitionspartnern abstimmen – und die sind dagegen.
Im Mai 2017 hatten Vertreter der Anti-CETA-Kampagne dem Landtag mehr als 25.000 Unterschriften vorgelegt, von denen rund 21.000 für gültig erklärt wurden. Nach der Entscheidung über die Zulässigkeit der Volksinitiative im Oktober 2017 hatte das Parlament vier Monate Zeit, sich inhaltlich mit dem Thema beschäftigen.
Stichwort CETA: Mit dem Freihandelsabkommen CETA wollen die EU und Kanada ihre Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Basis stellen. Durch den Wegfall von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll es auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Wachstum geben. So ist unter anderem vorgesehen, Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen zu beseitigen und Dienstleistungsmärkte zu öffnen. Kritiker hingegen warnen vor einem Abbau europäischer Standards, Nachteilen für die hiesige Wirtschaft und undurchsichtigen Regeln für den Investorenschutz. Die technischen Verhandlungen über CETA liefen von 2009 bis 2014. Am 30. Oktober 2016 ist das Abkommen unterzeichnet und im Februar 2017 vom Europaparlament gebilligt worden. Im Herbst letzten Jahres trat es vorläufig in Kraft. Da es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handelt, muss es aber noch in den EU-Ländern von den nationalen – und teils regionalen – Parlamenten angenommen werden, um vollständig in Kraft treten zu können. Die Abkürzung CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen). 11

Freitag, 26. Januar, 10 bis 12 Uhr

TOP 25 Afrikanische Schweinepest, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/446), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Aktuell ist Schleswig-Holstein von einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest verschont geblieben. Nachdem im Sommer der Erreger erstmals bei Wildschweinen im deutschlandnahen Tschechien nachgewiesen wurden, ist auch das Kieler Landwirtschaftsministerium aktiv geworden und hat unter anderem zu einem Schweinepest-Gipfel mit Experten eingeladen – darunter Vertreter von Landwirtschaft, Jagd, Tier- und Naturschutz. Über die dort getroffenen Ergebnisse und weitere Planungen, wie ein Ausbrechen des Virus in Schleswig-Holstein verhindert werden kann, will jetzt auch der Landtag beraten.
Grundlage soll eine von den Koalitionsfraktionen beantragte mündliche Berichterstattung von Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sein. Bekannt ist bereits, dass das Land den gesetzlichen Rahmen verbessern will, um präventiv mehr Wildschweine erlegen zu können als bisher. Über das Wildschadensrecht will das Land dafür sorgen, dass Bauern Schneisen in Maisfeldern anlegen – nur so ist Jagd dort möglich – oder diese wildsicher einzäunen. Maisfelder sind Lieblingsverstecke von Wildschweinen. Das Land plant laut Habeck auch Prämienzahlungen für die Tötung von Wildsauen. Da inzwischen der Absatzmarkt für Wildschweine zusammengebrochen sei, werde als Pilotprojekt zunächst im Südosten von Schleswig-Holstein eine Sammelstelle eingerichtet. Auch in Naturschutzgebieten soll unter bestimmten Voraussetzungen regional zur Prävention die Jagd auf Wildschweine zugelassen werden. Außerdem setzt der Minister darauf, dass der Bund die Hygiene-Kontrollen an den Grenzen für Transport-Lastwagen aus Schweinepest-Staaten verschärft.
Die Afrikanische Schweinepest tritt seit 2014 in den baltischen Ländern und in Polen auf, davor gab es Nachweise in der Ukraine, Weißrussland und Russland. Im Juni 2017 wurde der Erreger erstmals auch bei Wildschweinen in Tschechien gefunden. Das Virus ist für Menschen ungefährlich, bei Haus- und Wildschweinen aber verläuft die Erkrankung fast immer tödlich. Einen Impfstoff gibt es nicht.
An die Landwirte appellierte Habeck, Futtermittel oder Silagen nicht mehr aus osteuropäischen Ländern einzuführen, in denen bereits die Afrikanische Schweinepest aufgetreten ist. Die Schweinpest würde im Falle eines Ausbrechens in Deutschland nach Ansicht des Bauernverbandes Milliardenschäden verursachen. Es würde sofort ein Exportverbot verhängt. Habeck sieht aber auch ethische Dimension angesichts von 1,5 Millionen Hausschweinen allein in Schleswig-Holstein und sogar 30 Millionen Hausschweinen in Niedersachsen. Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) kündigte unterdessen an, „in Kürze“ eine Verschärfung der Schweinepest-Verordnung vorzulegen. Sie solle neben einer Ausweitung der Jagd auf Wildschweine zwischen Bund und Ländern abgestimmte „Desinfektionsmaßnahmen in größerem Rahmen“ vorsehen. 12

TOP 28 Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen aufkündigen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/452), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Kündigung des seit 1964 bestehenden deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens einzusetzen. Es gebe eine „Ungleichbehandlung deutscher und türkischer Staatsbürger“, wird der Antrag begründet. Konkret geht es in dem Sozialversicherungsabkommen um die Möglichkeit von in Deutschland arbeitenden türkischstämmigen Bürgern, ihre auch in der Türkei wohnenden Familienangehörigen mitzuversichern. Türkische Arbeiter wurden damals unter anderem mit dieser attraktiven Sozialleistung für ihre Familien nach Deutschland angeworben. Die AfD meint, dass mittlerweile die „sachliche Grundlage“ fehle.


TOP 43 Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle des Landes (Drs. 19/286), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Immer mehr Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder ihres Geschlechts benachteiligt sehen, suchen Beratung bei der von der Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni geleiteten Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein. Laut dem jüngsten Tätigkeitsbericht, der Anfang November öffentlich vorgestellt wurde und der jetzt dem Parlament zur Beratung vorliegt, hat sich die Zahl der Gesprächswünsche in den vergangenen zwei Jahren auf 325 mehr als verdoppelt. So wurde beispielsweise einem Syrer der Zutritt zur Disco verwehrt, ein stark sehbehinderter Mann und seine blinde Frau durften nicht mit ihren Blindenhunden eine Augenklinik betreten und eine Frau soll ihren Führungsjob verlieren, weil sie schwanger ist – Diskriminierungen sind den Berichtsinhalten zufolge auch in Schleswig-Holstein immer noch allgegenwärtig.
El Samadoni will aus der stark gestiegenen Fallzahl aber nicht den Schluss ziehen, dass auch die Diskriminierung entsprechend zugenommen hat. Sie sehe darin zunächst einen Beleg dafür, dass sich die Antidiskriminierungsstelle zunehmend „als unabhängige und kostenfreie Beratungseinrichtung etabliert hat“. Dennoch sieht El Samadoni die Kapazitätsgrenze für ihr Team erreicht. Die Bürgerbeauftragte, die auch für soziale Angelegenheiten zuständig und zudem Polizeibeauftragte ist, hat für Diskriminierungsfälle an ihrer Seite nur einen Juristen und eine Assistentin. „Eine Verstärkung wäre sicherlich sinnvoll“, sagt El Samadoni, denn der Zeitaufwand für Beratungen sei hoch.
Die beim Landtag angegliederte Antidiskriminierungsstelle ist im Jahr 2013 eingerichtet worden, die Gesamtzahl der geführten Beratungsgespräche liegt seitdem bis Ende vergangen Jahres bei 426. Im Vordergrund steht die Beratung zu den Rechten aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Zudem vermittelt die Antidiskriminierungsstelle Betroffene – soweit erforderlich – in ergänzende oder weitergehende Beratungsangebote. Weiterhin ist nach dem Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz geregelt, dass die Antidiskriminierungsstelle Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Prävention in dem Bereich durchführt. Die Dienststellenleiterin El 13

Samadoni, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, alle zwei Jahre das Parlament über ihre Tätigkeit zu informieren.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 14

Reihenfolge der Beratung der 8. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 24. Januar 2018 1A Regierungserklärung zur Vereinbarung mit den kommunalen 105 10:00 Landesverbänden 20 Dauerhafter Erhalt von Gieselau-Kanal und -Schleuse als 35 11:45 Bundeswasserstraße 13 + 14 Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des 12:20 Gesetzes über das Landesverfassungsgericht - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen -
29 Elektromobilität technologieoffen voranbringen 35 15:00 21 + 42 Umsetzung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission 35 15:35 22 Gesundheitsschutz beim Shisha-Rauchen 35 16:10 23 Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei gestalten 35 16:45 Donnerstag, 25. Januar 2018 33 Kommunalen Wohnungsbau stärken - innovative Wohnkonzepte 35 10:00 fördern 6 Änderung des Bibliotheksgesetzes 35 10:35 30 Aktuelle Fälle des Kirchenasyls auf den Prüfstand stellen 35 11:10 32 Zeitplan für die Regionalplanung vorlegen 35 11:45 13 Zweite Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des 12:20 Gesetzes über das Landesverfassungsgericht - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen -
26 Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“ 35 15:00 27 Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht zulassen 35 15:35 34 Fonds für Barrierefreiheit einrichten 35 16:10 39 Volksinitiative "Schleswig-Holstein stoppt CETA" 35 16:45 Freitag, 26. Januar 2018 25 Afrikanische Schweinepest 35 10:00 28 Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen aufkündigen 35 10:35 43 Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle des Landes 35 11:10 15


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP 16 Wahl der Mitglieder des Gremiums nach § 8a Abs. 3 Landesministergesetz 17 Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums 18 Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss 19 Bestellung der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/):

TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes 3 Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes - Einreichung von Wahlvorschlägen gem. § 51 GKWG - 4 Änderung der Verfassung - Absenkung Quoren Volksbegehren und Volksentscheid 5 Änderung des Wasserabgabengesetzes - Verwendung des Aufkommens aus der Wasserabgabe 7 Gesetz zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge 8 Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk 9 Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften 10 Änderung des Errichtungsgesetzes der Stiftungen „Institut für Weltwirtschaft“ und "Leibniz- Informationszentrum Wirtschaft“ 11 Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 12 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz 24 Sachstand und Planung der Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleiches 36 Überholverbot für LKWs auf der A 7 37 Keine Übertragung der Verwaltung der Bundesstraßen an den Bund 38 Planungsverfahren für die Infrastruktur beschleunigen 40 Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln 41 Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2017


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
15 Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes - Schusswaffengebrauch gegen Personen 31 Ausnahmegenehmigungen von der Euro-VI-Norm für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 35 Integration durch gute „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ)-Angebote 44 Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung