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25.01.18
11:17 Uhr
CDU

Anette Röttger: (TOP 6) Solange die kommunalen Haushalte nicht dauerhaft schwarze Zahlen schreiben, ist eine Gebührenabschaffung nicht sachgerecht

Bibliotheksgesetz | 25.01.2018 | Nr. 022/18
Anette Röttger: (TOP 6) Solange die kommunalen Haushalte nicht dauerhaft schwarze Zahlen schreiben, ist eine Gebührenabschaffung nicht sachgerecht Es gilt das gesprochene Wort
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„Wissen holt man sich aus Büchern und wer lesen kann, ist klar im Vorteil“. Wer kennt das nicht?
Wann waren Sie das erste Mal in einer Bibliothek? Wie war das Gefühl mit dem kleinen Rucksack und drei selbst ausgewählten Kinderbüchern, die man für eine begrenzte Zeit ausgeliehen hatte, die man gut behandeln musste und vor Beschädigung schützen musste? Später dann die ausgeliehenen Bücher für die erste Referatsvorbereitung in der Schule oder die Zeiten intensiver Prüfungsvorbereitung in der Hochschulbibliothek während des Studiums und dann die Heranführung der eigenen Kinder an das Lesen.
Unser Land verfügt über 160 Büchereien, 13 Fahrbüchereien in ländlichen Regionen, über Schulbibliotheken, wissenschaftliche Bibliotheken, die Lübecker Stadtbibliothek, die Landesbibliothek und einige andere mehr. Über 70 Prozent sind hauptamtlich geleitet und alle arbeiten mit einer hohen Professionalität. Träger der Bibliotheken sind in der Regel die Städte und Gemeinden. Der Büchereiverein Schleswig-Holstein kümmert sich übergreifend um das Bibliothekswesen und erhält finanzielle Mittel aus dem FAG.
Bibliotheken ermöglichen den flächendeckenden Zugang zu Literatur. Medien und Information sind uneingeschränkt für alle Bevölkerungsschichten zugänglich, denn die Vor-Ort-Nutzung der Bestände ist kostenlos.
Etwa 276.000 Menschen nutzen in Schleswig-Holstein die Bibliotheken. Das bedeutet, jeder 10. geht in die Bibliothek. Mit über 15 Millionen Entleihungen und knapp 4 Millionen Medien liegt Schleswig-Holstein im Durchschnitt.
2016 brachte die Vorgängerregierung das erste Bibliotheksgesetz in Schleswig- Holstein auf den Weg und beschreibt in seiner Präambel:



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de „Die Bibliotheken im Land Schleswig-Holstein im Sinne dieses Gesetzes sind für alle Menschen frei zugänglich und gewährleisten damit flächendeckend in besonderer Weise das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können.“
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun auch die Entleihe von physischen und digitalen Beständen kostenfrei werden. Meine Frage an den SSW: Warum haben Sie dieses vor 1 ½ Jahren mit ihrer Ministerin nicht bereits eingebracht, als Sie Regierungspartner waren?
In der bisherigen Praxis ist es so, dass die Bibliotheksnutzung vor Ort kostenfrei ist. Wer etwas mit nach Hause nehmen möchte, benötigt einen Bibliotheksausweis. Dieser wird jährlich ausgestellt und berechtigt zur Ausleihe. Die jährlichen Ausweisgebühren sind sehr moderat und belaufen sich zum Beispiel in Lübeck auf Beträge von 24 € für Erwachsene und 12 € für Schüler und Auszubildende. Dafür könnte man sich ein gutes Buch oder 3 Taschenbücher kaufen.
Säumnis- und Mahngebühren, die bei verspäteter Rückgabe entstehen, haben die Kunden selbst in der Hand und können von ihnen vermieden werden.
Natürlich ist es insgesamt wünschenswert, wenn die Ausleihe in Bibliotheken kostenfrei gestellt wird, eine geringe Mehrnutzung wäre dann sicher auch denkbar. Dennoch wissen wir gut genug, dass moderate Gebühren auch ein Regulativ darstellen und uns an die Selbstverantwortung und den anständigen Umgang mit den Medien erinnern. Sie merken, vieles spricht für den Erhalt dieser individuell steuerbaren Gebühren in den jeweiligen Kommunen.
In Deutschland werden in fast allen Bibliotheken Gebühren erhoben, und auch hier bei uns haben wir kaum Beschwerden vernommen.
So erfreulich einerseits eine kostenfreie Nutzung wäre, so stehen diese immer der Haushaltssituation gegenüber. Und da gilt der Satz, den ich aus Lübeck kenne: Solange die kommunalen Haushalte nicht dauerhaft schwarze Zahlen schreiben, ist eine Gebührenabschaffung nicht sachgerecht. Wir reden mit diesem Vorschlag zur Gesetzesänderung immerhin über Konnexität und eine Summe von rund 2 Mio. €, die über das FAG im Haushalt neu zu ordnen wäre. Wir sollten genau prüfen, ob wir damit dann die Bibliotheken fit für die Zukunft machen oder ob nicht die wahren Herausforderungen auf einer ganz anderen Ebene liegen?
Das Angebot an Digitalen Dienstleistungen gewinnt auch im Bereich der Bibliotheken zunehmend an Bedeutung, und die Nutzung der Bibliothek als Lernort ist immer wichtiger geworden. Diese professionellen Veränderungen kosten viel Geld und werden vom Land bereits durch zusätzliche Projektmittel unterstützt.
Bibliothekenterminals, digitale Medienbildung und e-learning Angebote sind nur einige Stichworte, die moderne Bibliotheken beschreiben und mit diesen Projektmitteln entstehen. Diesen eingeschlagenen Weg halte ich für richtig, wichtig und dringend erforderlich. Das macht unsere Bibliotheken zu Treffpunkten aller Altersstufen,


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de sozialer Gruppen und für alle Kulturen attraktiv und zukunftsfähig. Das alles sollten wir gut bedenken.
Ich beantrage Ausschussüberweisung und freue mich auf die Anhörung.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de