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25.01.18
17:33 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: (TOP 43) Unser Dank gilt Frau El Samadoni und ihrem Team

Antidiskriminierungsstelle | 25.01.2018 | Nr. 028/18
Katja Rathje-Hoffmann: (TOP 43) Unser Dank gilt Frau El Samadoni und ihrem Team Es gilt das gesprochene Wort
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Sollte noch irgendjemand Zweifel an der Antidiskriminierungsstelle in Schleswig- Holstein haben, so empfehle ich diesen Bericht zur Lektüre.
Seit 2013 gibt es sie bei uns im Land. Begonnen hat es im Anfangsjahr mit 44 Fällen und Eingaben. Die Beratungszahlen steigerten sich in den Folgejahren auf 95 und 2015 waren es schon 142 Ratsuchende. In 2016 gab es eine erneute Steigerung auf 183 Männer und Frauen, die bei der Antidiskriminierungsstelle Rat und Hilfe suchten. Es ging in der Regel um Eingaben wie Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, und es ging auch um sexuelle Identität.
Falls diese Aufzählung zu abstrakt sein sollte, möchte ich hier Beispiele aus dem Bericht von Frau El Samadoni und ihrem Team nennen, die eigentlich kaum zu glauben sind. In einem Fall geht es um eine 54-jährige Bürokauffrau, die sich bei einer großen Versicherung als Vertriebsangestellte beworben hat.
Nach schon seltsamen Fragen im Bewerbungsgespräch und einem damit verbundenen Hausbesuch bei der Bewerberin - alles, um sich einen umfassenden Eindruck von der Wohnsituation zu verschaffen - folgten dann noch zwei Probetage, jeweils im Außendienst und im Servicebüro. Diese Prozeduren verliefen nach Ansicht der Bewerberin erfolgreich, weil der Geschäftsstellenleiter großes Interesse vorgab, eine Einstellung vorzunehmen.
Allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Zentrale, die bei so alten Bewerbern immer zustimmen musste. Daraufhin erfolgte noch ein Assessmentcenter, das auch erfolgversprechend gut verlief. Jedoch war das aus Sicht der Bewerberin alles für die Katz, weil überraschenderweise ein Anruf mit der Nachricht kam (später auch schriftlich), dass man von einer Einstellung doch absehen wolle.
Die Bewerberin wandte sich nun an die Antidiskriminierungsstelle, die wiederum nachfragte, warum die Einstellung nicht erfolgte, obwohl die Bewerberin die gestellten Anforderungen offenbar erfüllte. Schriftlich stritt dann die Geschäftsleitung ab, eine solche Aussage „….bei alten Bewerbern muss die Geschäftsleitung zustimmen…“ geäußert zu haben.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Weiter hieß es: „Das Alter sei zu keiner Zeit entscheidungserheblich gewesen“.
Die Antidiskriminierungsstelle klärte die Petentin über ihre Rechte auf, die dann Klage einreichte und im Rahmen der Güteverhandlung einen Vergleich mit der Versicherung durch eine Zahlung in der Höhe von 4.200 Euro einging, weil hier eine eklatante Altersdiskriminierung vorlag.
Und ich möchte Ihnen noch einen weiteren krassen Fall von einer Diskriminierung beschreiben - hier ging es um die ethnische Herkunft. Einem Erzieher, der sich telefonisch in einer Kita um die Absolvierung eines praktischen Anerkennungsjahrs bewarb, wurde bei der persönlichen Vorstellung eine Absage erteilt, mit den Worten: „Wir haben schlechte Erfahrungen mit schwarzen Menschen gemacht!“
Dieser Fall wurde der Antidiskriminierungsstelle leider nur mitgeteilt, jedoch sollte er auf ausdrücklichen Wunsch hin nicht verfolgt werden.
Verfolgt wurde aber der Fall einer Schwangeren, bei der die zuvor genehmigte Arbeitsstundenaufstockung vom Arbeitgeber einfach wieder gestrichen wurde, nachdem man von der Schwangerschaft der Betroffenen erfahren hatte.
Es ist beschämend und unfassbar zugleich von diesen Fällen zu lesen und es verdeutlicht uns, ja es bestärkt uns, immer weiter zu kämpfen – gegen Diskriminierungen jeder Art! Denn wir müssen uns vor Augen führen, dass wir hier nur von jenen Fällen lesen, die Hilfe gesucht haben.
Diskriminierungen gibt es wegen einer Behinderung, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder der Hautfarbe oder der Herkunft. Petentinnen und Petenten müssen sich Aussagen anhören, wie:
„Ich habe keinen Bock, mit Schwarzen oder mit Schwuchteln zusammenzuarbeiten.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin heilfroh, dass wir nun seit fast fünf Jahren eine Antidiskriminierungsstelle haben, die in solchen Situationen den Betroffenen Menschen zu ihrem Recht auf Gleichbehandlung verhilft. Diese Stelle wacht über die Einhaltung des AGG – was bitter nötig ist. Die Beratungszahlen steigen kontinuierlich. Je bekannter diese Stelle im Land wird desto besser. Auch die parlamentarische Befassung hilft hierbei.
Das ist so gewollt und muss gestärkt werden. Wichtig für uns sind auch die Anregungen, die wir in den Fraktionen und in der Koalition diskutieren und beraten werden. Arbeiten wir gemeinsam daran, diesen für viele letzten Ausweg aus Diskriminierung und Herabsetzung zu stärken.
Herzlichen Dank Frau El Samadoni und Dank auch an ihr Team.



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