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08.03.18
12:58 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zur Anwohner*innenversammlung zur geplanten Abschiebehaft in Glückstadt

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 082.18 / 08.03.2018



Details zum Abschiebehaftgesetz müssen koalitionsintern geklärt werden
Zur Anwohner*innenversammlung zur geplanten Abschiebehaft in Glückstadt sagt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Aminata Touré:
Es war eine gute Entscheidung des Innenministers Joachim Grote, gestern mit den Be- wohner*innen von Glückstadt über die geplante Abschiebehafteinrichtung zu sprechen. Bei der Anwohner*innenversammlung hat das Ministerium deutlich gemacht, wie die Einrichtung aussehen soll: Nach außen geschlossen, nach innen offen. Das begrüßen wir als Grüne ausdrücklich.
Über die Details zu einem Abschiebehaftgesetz, das sich klar von Gesetzen zur Straf- haft unterscheiden wird, werden sich die Koalitionspartner in den kommenden Wochen verständigen. Soviel sei schon mal gesagt: Der Vorstoß der FDP zur Inhaftierung von Minderjährigen und Familien ist ein Dissens, den wir als Grüne nicht mittragen. Die Auseinandersetzung über die Details eines Gesetzes sollte man in einer Koalition intern führen und nicht über Presseerklärungen.
Wir Grüne haben den Punkt der Abschiebehaft in den Koalitionsverhandlungen verloren und sind den Kompromiss eingegangen. Wenn Menschen in eine Abschiebehafteinrich- tung müssen, wollen wir die Bedingungen mitbestimmen und für humane Konditionen sorgen.
Flucht ist kein Verbrechen. Wir betonen noch einmal: Freiwillige Rückführungen sind immer das Instrument erster Wahl, wenn kein Bleiberecht besteht. Abschiebehaft ist keine Strafhaft und daher immer ultima ratio. Für die freiwillige Rückkehr hat die Koaliti- Seite 1 von 2 on den Ansatz im Haushalt 2018 entsprechend verdoppelt und auf insgesamt 3,4 Millio- nen Euro erhöht. Wir machen damit deutlich, was für uns das geeignetste Mittel zur Durchsetzung von Ausreisen ist. Auch wenn Rückführungen immer mit menschlichen Härten verbunden sind, stehen wir dafür ein, dass diese unter humanitären Bedingun- gen erfolgen müssen.
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