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21.03.18
16:03 Uhr
CDU

Andreas Hein: (TOP 13) Wider jede Selbsterkenntnis

Energiepolitik | 21.03.2018 | Nr. 101/18
Andreas Hein: (TOP 13) Wider jede Selbsterkenntnis Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Antrag Drucksache 19/503 geht es um die Schaffung einer eigenen Landesregulierungsbehörde für Strom und Gasnetze in Schleswig-Holstein.
Vorab ein paar Fakten: Mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts im Jahre 2005 obliegen der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden die Regulierungsaufgaben in Bezug auf Strom- und Gasnetzbetreiber.
Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze dient der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Strom und Gas.
Die Landesregulierungsbehörden sind nach § 54 EnWG zuständig für die Regulierung von Netzbetreibern, an deren Strom- oder Gasverteilernetz jeweils weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind und deren Netz nicht über das Gebiet des Landes hinausreicht.
Die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde sind insbesondere die Festlegung der Erlös-Obergrenzen der Strom- und Gasnetzbetreiber, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung (Unbundling) und die Missbrauchsaufsicht über die Energienetzbetreiber.
Für eine eigene Landesbehörde sprechen möglicherweise:
kürzere Wege, schnellere Termine, runde Tische eine Behörde für Strom- und Gasnetze, da bei der BNetzA Strom und Gas jeweils in zwei unterschiedlichen Beschlusskammern verantwortet werden mehr Engagement durch Regionalität und Gestaltungswillen im eigenen Land Kompetenz bleibt im Land Regionale Besonderheiten finden Berücksichtigung durch Strukturwandel in der Energiewirtschaft, kommt dem eine gewichtigere Rolle und mehr Aufgaben zu direkter Dialog der 78 Schleswig-Holsteinischen Netzbetreiber mit der


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Regulierungsbehörde viele Bundesländer haben den Schritt bereits getan BW, NRW, Hessen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-A, Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern
Gegen eine eigene Behörde spricht das:
der Aufbau eines eigenen Referats erforderlich ist Fachkräfte / Spezialisten schwer zu bekommen sind die Kosten etwa doppelt so hoch sind wie die jetzigen Zahlungen an die BNetzA zuzüglich zukünftiger Pensionszahlungen weiterhin, dass man mit der bisherigen Arbeit der BNetzA nicht unzufrieden ist.
Es gab auch bereits Überlegungen, eine Landesregulierungsbehörde in einem „Nordverbund“ mit weiteren benachbarten Bundesländern zu schaffen.
So, lieber Kollege Hölck, nun zu ihnen:
Sie haben offenbar all Ihre Kreativität, Ihren Enthusiasmus, Ihr geballtes Fachwissen, Ihre Leidenschaft für die Energiesysteme, in diesen Antrag gesteckt und ihn vom Antrag 18/749 mit Datum 17.04.2013 von Olaf Schulze SPD Fraktion und Detlef Matthiessen Bündnis 90/ die Grünen, in verkürzter Form abgeschrieben.
Das ist ein bisschen: tue Gutes, krame in der Vergangenheit und reiche das als Antrag ein. Macht ja nix... denken Sie...
Ein weiterer Aspekt ist das von Ihnen geforderte Datum, wonach wir am 01.01.2019 mit einer eigenen Behörde starten müssten – ein Schelm der Böses dabei denkt…
Erstaunlich ist ebenfalls, dass Ihre Fraktion damals eine eigene Landesregulierungsbehörde auf den Weg bringen wollte. Als Sie dann selbst an der Regierung waren, dies aber nicht umgesetzt haben. Wo waren da Ihr Ideenreichtum und Ihre Gestaltungskraft? Oder „ Dor is domols wat in de Büx gohn!“ Dennoch, lieber Kollege Hölck, das Thema ist von Bedeutung und wir nehmen uns mit Jamaika, wie Sie ja längst bemerkt haben, allen Themen an, um unser schönes Schleswig-Holstein weiter nach vorn zu bringen. So auch sehr gern und sehr engagiert diesem.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Überweisung in den Ausschuss.



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