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22.03.18
10:55 Uhr
CDU

Andrea Tschacher: (TOP 2) Bundesteilhabegesetz modern umsetzen

Menschen mit Behinderung | 22.03.2018 | Nr. 106/18
Andrea Tschacher: (TOP 2) Bundesteilhabegesetz modern umsetzen Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete!
Es ist im Grunde genommen ganz einfach: Menschen mit Behinderung wollen genauso wie Menschen ohne Behinderung am gesellschaftlichen, am kulturellen und ebenso am Arbeitsleben teilhaben – und sie haben ein Recht darauf!
Das im Dezember 2016 auf Bundesebene verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stellt in vielen Bereichen einen Systemwechsel dar – es ist eine Reform, die einen langjährigen und umfassenden Umstellungsprozess in den Ländern und Einrichtungen erfordert.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – dem 1. Teilhabestärkungsgesetz – werden wir in Schleswig-Holstein nun einen weiteren notwendigen Reformschritt zügig umsetzen. Wir schaffen hier in Schleswig-Holstein ein modernes Teilhaberecht auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir bringen heute ein Gesetz auf den Weg, dass in sehr enger und konstruktiver Abstimmung mit den Interessenvertretungen erfolgt ist. Diese zeitintensive Abstimmung hat sich gelohnt – die Wochen nach der Anhörung waren wichtig für alle Beteiligten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es zeigt doch eins: Den regierenden Fraktionen ist es ernst mit der Teilhabe und den Anliegen der Menschen mit Behinderung.
Die Anhörung im Februar hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass wir beim Gesetzentwurf noch nachbessern müssen und wir den Grundgedanken des Gesetzes – im Sinne der Menschen mit Behinderung – verbessern müssen. Wir haben alle Anregungen, Wünsche und Forderungen noch einmal umfassend beraten und standen bis kurz vor Schluss im Austausch mit den Interessenverbänden und dem Landesbeauftragten Dr. Ulrich Hase.
Zentrale Punkte möchte ich herausstellen:
Mit dem 1. Teilhabestärkungsgesetz wird bereits in diesem Jahr eine Arbeitsgemeinschaft errichtet, in der


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Vertreter des Sozialministeriums der kommunalen Landesverbände der Wohlfahrtsverbände sowie Verbände für Menschen mit Behinderung
vertreten sein werden. Sie wird die Ausarbeitung der Landesrahmenverträge begleiten.
Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft haben wir nochmals gestärkt, indem diese
1. bereits bei den Beratungen und Beschlüssen des Steuerungskreises frühzeitig zu beteiligen ist und
2. die Arbeitsgemeinschaft Initiativen an den Steuerungskreis richten kann.
Und wir werden als eine weitere Änderung deren Rolle damit verdeutlichen, dass die Arbeitsgemeinschaft dem Steuerungskreis vorangestellt wird. Warum?
Der Steuerungskreis und die Arbeitsgemeinschaft müssen ineinander hineinwirken können. Denn die Verzahnung der beiden Gremien halten wir für sehr wichtig. Es ist eine deutliche Aussage und ein Zeichen der Gewichtung.
Unser Ziel ist, die Beteiligung der Verbände von Menschen mit Behinderung in der Eingliederungshilfe zu stärken und ihren Belangen auch bei der Ausführung des SGB IX durch die Träger der Eingliederungshilfe Gehör zu geben.
3.Zwei weitere zentrale Forderungen waren
a) Menschen mit Behinderung eine stärkere Stimme und
b) deren Interessenvertretungen ein stärkeres Mitspracherecht zu verleihen.
Und auch das haben wir umgesetzt:
Es wird einen Landesbeirat für Menschen mit Behinderung geben. Dieser wird bei der Erarbeitung der Rahmenverträge mit den Interessenvertretungen mitwirken. Diese gesetzliche Neuregelung wird im § 14 Landesbehindertengleichstellungsgesetz Berücksichtigung finden.
Und auch hier ist uns wichtig, dass bei der Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter die Verbändevielfalt berücksichtigt wird.
Die vollständige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird insgesamt betrachtet, in mehreren Schritten erfolgen, die spätestens bis zum Jahr 2020 erarbeitet werden müssen. Erste Rahmenbedingungen haben wir heute hier geschaffen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Mit der heutigen Verabschiedung bringen wir ein Gesetz auf den Weg, dass einen weiteren wichtigen Schritt für die Stärkung von


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein bedeutet. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Menschen mit Behinderung auch weiterhin in die Gestaltung mit einbezogen werden. Wir setzen auch zukünftig auf den vertrauensvollen Austausch mit dem Landesbeauftragten Dr. Uli Hase und den Interessenvertretungen.
Und um dem Mehraufwand beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung infolge des Bundesteilhabegesetzes und der Umsetzung im Land Rechnung zu tragen, wird im Haushaltsvollzug eine entsprechende Stelle umgesetzt werden.
Herzlichen Dank all denen, die bei der Gestaltung dieses Gesetzes mitgewirkt haben. Mit der Verabschiedung des 1. Teilhabestärkungsgesetzes kann nun die eigentliche Arbeit beginnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!



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