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22.03.18
12:43 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl: „Es ist nicht die Aufgabe des Staates, seinen Bürgern sexuelle Wertvorstellungen vorzugeben“

PRESSEINFORMATION



Dr. Frank Brodehl zum ‚Christopher-Street-Day‘-Antrag der SPD (TOP 28 ):

„Es ist nicht die Aufgabe des Staates, seinen Bürgern sexuelle Wertvorstellungen vorzugeben“ Kiel, 22. März 2018 Der Schleswig-Holsteinische Landtag soll anlässlich des ‚Christopher-Street-Day‘ (CSD) einen Empfang geben und die Regenbogenfahne auf dem Landeshaus hissen – dies fordert die SPD-Fraktion in ihrem heute im Plenum debattierten CSD-Antrag. Dr. Frank Brodehl, familien- und bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt in seiner Rede dazu:
„Die SPD beantragt einen Empfang im Rahmen des Christopher-Street-Days und das Hissen der Regenbogenfahne auf dem Landtagsgebäude am CSD-Tag. Die Antragsteller berufen sich hierbei den Landes-Aktionsplan für „Echte Vielfalt“, der den vollen Titel trägt: ‚Aktionsplan für die Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten des Landes Schleswig-Holstein‘.
Beschlossen wurde er im Jahr 2014 von allen damals im Landtag vertretenen Fraktionen. Nur die CDU enthielt sich damals der Stimme und verwies darauf, dass der bundesweite Aktionsplan gegen Rassismus gerade um das Thema Homophobie erweitert worden war.
Außerdem wurde von der CDU festgestellt, dass Homophobie in den letzten Jahren zurückgegangen war – und dieser Trend hält an: Die offene Diskriminierung Homosexueller war auch in den Folgejahren rückläufig. Im Tätigkeitsbericht der Antidiskriminierungsstelle werden für den Zeitraum 2014/15/16 insgesamt 6 Fälle genannt, Tendenz abnehmend. Also kein Alarmsignal, wenn auch jeder Fall ein Fall zu viel ist.
Lassen Sie mich nochmals auf den Aktionsplan zurückkommen, denn nach diesem sollen ausdrücklich ‚gesellschaftliche Veränderungsprozesse initiiert und begleitet werden‘.
Dies wirft die Frage auf, ob es überhaupt Aufgabe des Staates ist, gesellschaftliche Verän-


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de derungsprozesse zu initiieren und – in diesem Fall – auf die Akzeptanz sexueller Vielfalt innerhalb der Gesellschaft hinzuwirken.
Die AfD-Fraktion beantwortet diese Fragen mit: Nein. Denn ob man sexuelle Vielfalt nun von Herzen begrüßt, ob man sie einfach als gegeben ansieht, ob man sie unwissenschaftlich hinterfragt oder ob das Ganze für jemanden überhaupt keine Relevanz besitzt, ist – juristisch betrachtet – eine weltanschauliche Frage. Bei weltanschaulichen Fragen aber, deren Wesen darin besteht, dass sie jeder Bürger nach seinen eigenen Wertvorstellungen beantwortet, obliegt dem Staat ein Neutralitätsgebot. Das bedeutet: Der Staat darf seinen Bürgern in diesem höchstpersönlichen Bereich keine bestimmten Wertvorstellungen vorgeben.
Mit dem Hissen der Regenbogenfahne geschähe aber genau dies. Es wäre das sichtbare Signal dafür, dass der Landtag die Wertvorstellungen der Lesben- und Schwulen- bewegung, hier in Form des CSD, teilt – und ebendies auch von seinen Bürgern erwartet.
Dabei sind diese Vorstellungen durchaus vielfältig, sodass ein Pauschalurteil eigentlich ohnehin schwierig ist. Lassen Sie mich zur Verdeutlichung drei Beispiele von der Internetseite des Kieler CSD nennen:
• Unter den Forderungen des CSD findet sich die nach einer ‚diskriminierungsfreien Gesellschaft‘. Die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen ist nahezu vollzogen. Aber auch abseits juristischer Fragen hat sich viel getan, vielleicht sogar Entscheidendes getan: In den meisten Schulen und Sportvereinen werden Beschimpfungen nicht mehr geduldet oder toleriert. Und das ist auch gut so.
• Aus den Seiten geht zweitens hervor, dass es auch innerhalb der „Community“ selbst Ausgrenzung gibt – etwa gegen Tunten, Dicke und Biker-Lesben. Diese Selbstkritik finde ich ehrlich und sie macht eines deutlich: Nicht jedes Gaffen oder jede unangebrachte Bemerkung ist mit dem Begriff „homophob“ zu etikettieren. Dass Menschen aufgrund ihres Äußeren vorverurteilt werden, gibt es überall.
• Gleich auf der ersten Seite des Kieler CSD findet sich ein Foto einer vergangenen Demonstrationsveranstaltung. Auf der Mitte des Fotos ist ein Transparent mit einer



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de Aufschrift zu sehen: „Kinder brauchen Liebe – nicht Mutter und Vater“. Sicherlich – dies ist provokant gemeint. Aber dennoch repräsentiert das Foto, zumal auf der CSD- Hauptseite, Wertvorstellungen zumindest eines Teils der CSD-Veranstalter.
Aber auch unabhängig davon, wie man nun einzelne Aussagen oder Forderungen der CSD-Homepage einstuft, gilt: Es ist nicht Aufgabe des Staates, seinen Bürgern vorzugeben, dass Vielfalt per se etwas Gutes ist, weder im Bereich der Sexualität noch sonst irgendwo.
Das Bundesverfassungsgericht drückt es so aus:
‚Das Grundgesetz hat den Intim- und Sexualbereich des Menschen als Teil seiner Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gestellt. Diese Vorschriften des Grundgesetzes sichern dem Menschen das Recht zu, seine Einstellung zum Geschlechtlichen selbst zu bestimmen. Er kann sein Verhältnis zur Sexualität einrichten und grundsätzlich selbst darüber befinden, ob, in welchen Grenzen und mit welchen Zielen er Einwirkungen Dritter auf diese Einstellung hinnehmen will‘ (BVerfGE 47, 46, 73).
Der Antrag der SPD läuft aber genau darauf hinaus – auf das Einwirken Dritter. Viele Bürger empfinden dies als Bevormundung, aber Bevormundung führt nicht zu Überzeugungen, sondern bestenfalls zu Opportunismus. Damit wäre niemandem geholfen; die AfD lehnt den SPD-Antrag deshalb ab und vertraut im Übrigen auf das Neutralitätsgebot des Landes Schleswig-Holstein.
Kurz zum Alternativantrag aus Jamaika, der ja fast deckungsgleich wie der SPD-Antrag ist – nur auf die Fahne verzichten Sie: Fahne nein, Empfang ja. Das klingt nach einem guten Kompromiss. Aber darüber, wer im Landtag empfangen wird und wer nicht, darüber entscheidet doch der Hausherr und nicht das Plenum. Ihr Antrag ist deshalb obsolet.“

Weitere Informationen:
• SPD-Antrag „Für mehr Vielfalt und Toleranz – CSD-Empfang im Landeshaus veranstalten“ vom 28. Februar 2018: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00500/drucksache-19-00594.pdf
Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de