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22.03.18
17:24 Uhr
CDU

Tobias Koch: (TOP 6 und 38) Jetzt gilt es ein tragfähiges Fundament zu schaffen

Finanzausgleichsgesetz | 22.03.2018 | Nr. 113/18
Tobias Koch: (TOP 6 und 38) Jetzt gilt es ein tragfähiges Fundament zu schaffen Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
zweieinhalb Jahre lang haben zwei SPD-Innenminister in der letzten Wahlperiode am kommunalen Finanzausgleich herumgewerkelt. Mehrfach wurden die Berechnungen geändert, bevor schließlich Ende 2014 - trotz aller Warnungen und Kritik - mit nur einer Stimme Mehrheit ein neues Finanzausgleichsgesetz beschlossen wurde. Anschließend wurde die SPD-Landesregierung von den Kommunen und der Opposition beim Landesverfassungsgericht verklagt, welches dann auch das Gesetz wieder einkassierte. Und liebe Freunde von der SPD, kommen Sie mir jetzt nicht wieder mit der Leier, dass das Gericht nur einzelne Bestandteile Ihres Gesetzes beanstandet habe.
Fakt ist, dass es dem Finanzausgleichsgesetz der letzten Wahlperiode an einem tragfähigen Fundament mangelt. Sie haben es versäumt, die wichtigste Voraussetzung zu erfüllen, nämlich zunächst einmal eine belastbare Bedarfsermittlung vorzunehmen. Genau das hat das Gericht beanstandet und genau deshalb muss das Finanzausgleichsgesetz jetzt bis spätestens 2021 grundlegend überarbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund ist es schon witzig, dass sich jetzt ausgerechnet die SPD gerade mal ein halbes Jahr nach dem Regierungswechsel danach erkundigt, wie weit denn die neue Landesregierung mit der Überarbeitung des FAG gekommen sei.
Trotzdem herzlichen Dank für den Berichtsantrag, liebe Opposition. Wie wir dem Bericht nämlich entnehmen können, ist mittlerweile eine erste wichtige Zielmarke erreicht worden:
Mit den kommunalen Landesverbänden konnte das Einvernehmen über den Gutachterauftrag hergestellt werden: Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf und die Einbindung der kommunalen Landesverbände in die Gutachtenerstellung sind somit erklärt. Diese erfreuliche Nachricht wäre vermutlich ohne den Berichtsantrag der SPD gar nicht in ausreichendem Maße gewürdigt geworden – deshalb noch einmal herzlichen Dank für den Antrag.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Der vorliegende Bericht gibt außerdem Klarheit über den weiteren Zeitplan: Von der jetzt anstehenden Ausschreibung des Gutachtens bis hin zu den parlamentarischen Beratungen im Laufe des Jahres 2020. Das neue FAG kann so zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. Noch wichtiger als der Zeitplan ist allerdings die Tatsache, dass die neue Landesregierung bis dahin nicht tatenlos abwartet, sondern bereits in diesem Jahr weitere Schritte zur Unterstützung der Kommunen unternommen hat. Über 270 Millionen Euro stellt die Landesregierung mit dem im Januar vereinbarten Kommunalpaket in den drei Jahren von 2018 bis 2020 bereit:
Für Krippen und Kitas, für die Sanierung von Schulgebäuden und Sportstätten und für Gemeindestraßen.
Und deshalb ist auch der SPD-Gesetzentwurf zur Änderung des FAG mittlerweile obsolet und hätte eigentlich längst zurückgezogen werden können. Ich weiß nicht, ob es Ihnen entgangen ist, aber auch für die Gemeindestraßen und die damit verbundene Frage der Straßenausbaubeiträge ist mit dem Kommunalgipfel eine einvernehmliche Lösung gefunden worden. Das Land leitet Investitionsmittel des Bundes in Höhe von 30 Millionen Euro an die Kommunen weiter und stockt diese in den kommenden drei Jahren jeweils um 15 Millionen Euro pro Jahr auf. Insgesamt stehen somit 45 Millionen Euro jährlich bei den Kommunen zur Verfügung. Geld, das für den Ausbau und die Sanierung von kommunalen Straßen eingesetzt werden kann – mehr als die SPD mit ihrem Gesetz beantragt hat!
Und mit der Vereinbarung aus dem Januar haben die kommunalen Landesverbände anerkannt, dass die Kommunen auf dieser Basis ihrer Verpflichtung zum kommunalen Straßenbau nachkommen können.
Meine Damen und Herren, vielerorts haben die Gemeinderäte und Stadtparlamente deshalb bereits die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Vorreiter war im Übrigen die Stadt Neumünster – nicht unbedingt als reichste Kommune in Schleswig-Holstein bekannt. Aber angesichts von 1,8 Millionen Euro, die Neumünster jetzt an zusätzlichen Investitionsmitteln erhält, dürfte auch dort die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verkraftbar sein. Dasselbe dürfte erst recht für die Landeshauptstadt Kiel gelten, bei zusätzlichen Investitionsmitteln in Höhe von 5,5 Millionen Euro jährlich.
Insofern besteht wirklich kein Grund für die SPD, hier noch irgendwelche Kritik zu üben. Springen Sie über Ihren Schatten und erkennen Sie einfach an, dass Jamaika gute Arbeit leistet.
Herzlichen Dank!



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de