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11.06.18
17:15 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Holstein-Stadion, Nichtraucherschutz für Kinder, Verfassungsbeschwerden für Bürger, Anerkennung der Geschlechtsidentität von Trans- und Intersexuellen und Abschaffung der Jadgsteuer

Nr. 86 / 11. Juni 2018



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Holstein-Stadion, Nichtraucherschutz für Kinder, Verfassungsbeschwerden für Bürger, Anerkennung der Geschlechtsidentität von Trans- und Intersexuellen und Abschaffung der Jagdsteuer Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 13. Juni, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zum Thema Fahrverbote, die finanzielle Unterstützung des Holstein-Stadions, die Forderung, dass Bürger Verfassungsbeschwerden einreichen können, ein mögliches Rauchverbot bei Autofahrten mit Kindern, eine Bundesratsinitiative für die Anerkennung der Geschlechtsidentität von trans- und intersexuellen Menschen sowie die Abschaffung der Jagdsteuer.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 13. Juni, 10 bis 18 Uhr



TOP 01 Aktuelle Stunde zum Thema „Keine Drohung mit Fahrverboten durch die Landesregierung“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die SPD hebt die Diskussion um Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge erneut auf die Tagesordnung. Ein Antrag für eine Aktuelle Stunde überschreiben die Sozialdemokraten mit dem Titel „Keine Drohung mit Fahrverboten durch die Landesregierung!“ Hintergrund sind 2

Überlegungen von Umweltminister Robert Habeck (Grüne), der sich Ende vergangenen Monats für ein Fahrverbot auf einer vielbefahrenen Straße in Kiel, dem Theodor-Heuss-Ring, ausgesprochen hatte. Der Straßenabschnitt in der Landeshauptstadt ist bundesweit im Ranking der Schadstoffbelastung an fünfter Stelle. Von einem Fahrverbot wären rund 12.000 Autos betroffen. Allerdings sprach sich wenige Tage später Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gegen ein Diesel-Fahrverbot aus. „Unser Kabinett will kein Fahrverbot“, wird er in der Tageszeitung „Kieler Nachrichten“ zitiert. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über ein Kieler Fahrverbot für Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro-6 erfüllen, wird es allerdings noch Monate dauern. Für Lkw drohen keine Fahrverbote auf der wichtigen Verkehrsachse. Die Stadt Kiel kann nun eine Stellungnahme zu Habecks Vorschlägen abgeben. Lehnt sie ein Verbot ab, müsste der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr entscheiden. Einigt sich die Landesregierung nicht mit der Stadt, werde letztlich „wahrscheinlich irgendein Gericht entscheiden“, sagte Habeck.
Grundsätzlich möglich ist ein Diesel-Fahrverbot Kiel, weil das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil diese in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig erklärt hat. Als bundesweit erste Stadt hat Hamburg bereits Fahrverbote wegen zu schlechter Luft beschlossen. Ab dem 31. Mail gelten in der Hansestadt Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselautos und Lastwagen auf zwei Straßenabschnitten.


TOP 29 Holstein-Stadion und Sanierung von Sportstätten, Antrag der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/759), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Um den Fußballstandort Kiel langfristig zu sichern, hat das Land bereits im vergangenen Jahr sieben Millionen Euro für den Ausbau des Holstein-Stadions bereitgestellt. Nun könnten weitere zehn Millionen Euro folgen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat diesen Betrag in Aussicht gestellt, die Fraktionen von Union, Grünen, FDP und SSW greifen den Vorschlag nun auf. Allerdings: Die Summe soll nur fließen, wenn sich die Stadt Kiel und die Sponsoren der KSV Holstein mindestens mit der gleichen Summe beteiligen.
Fußball-Zweitligist Holstein Kiel hat in der abgelaufenen Saison positiv überrascht. Beinahe wären die „Störche“ in die 1. Bundesliga aufgestiegen. Das in die Jahre gekommene Holstein-Stadion hat mit der rasanten sportlichen Entwicklung jedoch nicht Schritt gehalten. Der Verein spielt derzeit mit einer Ausnahmegenehmigung des Profi-Verbandes Deutsche Fußballliga (DFL) in der zweithöchsten Spielklasse. Bei einem Aufstieg ins Oberhaus war sogar ein Zwangsumzug in eine andere Stadt im Gespräch. Ein Manko: Das Stadion muss nach DFL-Vorgaben mindestens 15.000 Zuschauern Platz bieten, darunter sollen 8.000 Sitzplätze sein. Derzeit hat die Arena eine Kapazität von 11.000, darunter 2.500 Sitzplätze.
Auch der Breitensport soll von einer neuen Finanzspritze seitens des Landes profitieren. Ebenfalls zehn Millionen Euro will die Politik in Bolzplätze, Schwimmbäder und Turnhallen stecken. Damit würde das Land sein Engagement in diesem Bereich weiter ausbauen. Bereits im Frühjahr flossen sechs Millionen Euro in 41 Breitensportprojekte im Lande. 79 Millionen Euro beträgt insgesamt der 3

Sanierungsstau der etwa 3.500 öffentlichen Sportstätten im Lande. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der CDU aus dem Jahr 2014 hervor. Unterdessen sind im Kieler Holstein-Stadion die Bagger angerückt. Die beauftragten Baufirmen haben Anfang Juni mit dem Abriss der alten Ostkurve begonnen, an deren Stelle ein Neubau mit knapp 5.000 Plätzen entstehen soll. Der Stadionumbau war bereits seit einem Jahr geplant, hatte sich aber aufgrund europaweiter Ausschreibungen immer wieder verzögert.


TOP 17, 34, 35, 39 und 43 Europapolitische Schwerpunkte und Bericht über die Auswirkungen des neuen EU-Finanzrahmens, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/722), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/307), Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 19/686), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/152), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/210), Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 19/687), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/585), Bericht der Landesregierung, beantragt von den Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/680), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 50 Minuten
Der Landtag berät in einer knapp einstündigen Debatte verschiedene europapolitische Themen. Neben der Erörterung der allgemeinen Europapolitik des Landes sowie der Aufstellung der Europaschulen in Schleswig-Holstein gilt der Blick der Abgeordneten den Finanzen. Hintergrund: Der siebenjährige europäische Finanzrahmen läuft 2020 aus und die Neuaufstellung steht unter dem Vorzeichen des EU-Austritts Großbritanniens am 30. März 2019. Es ist fraglich, ob die bisherige Förderung für Schleswig-Holstein von zuletzt rund 850 Millionen Euro in dieser Höhe weiter fließen wird.
Insbesondere Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland sollen nach 2020 deutlich weniger Geld aus dem EU-Haushalt bekommen als heute. Die EU-Kommission legte Anfang Juni Pläne vor, wonach für den Zeitraum von 2021 bis 2027 rund 41 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Im derzeitigen EU-Finanzrahmen von 2014 bis 2020 sind rund 44,1 Milliarden Euro verfügbar. Ein Großteil der Gelder geht dabei als Direktzahlung an die Bauern. Ein kleinerer Teil ist außerdem für die Entwicklung des ländlichen Raums abrufbar. Insgesamt sollen an EU-Agrarfördergeldern 365 Milliarden Euro bereit stehen. Das wäre weiterhin der größte Posten im neuen EU-Finanzrahmen. Eine Einschätzung über die Auswirkungen des neuen EU-Finanzrahmens auf Schleswig-Holstein wird die Europaministerin des Landes, Sabine Sütterlin-Waack (CDU), im Plenum geben. Den mündlichen Bericht hatten die Koalitionsfraktionen gefordert.
Ein im November vergangenen Jahres vorgelegter SPD-Antrag zu den künftigen EU-Finanzen steht nach den Ausschussberatungen vor der Ablehnung. Unter anderem wenden sich die Sozialdemokraten gegen eine Kürzung des EU-Haushalts und einer Absenkung der Mitgliedsbeiträge auf unter ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Allgemeineren Debattenstoff liefert der Natur knapp 100 Seiten starke Europa-Bericht, in dem die Landesregierung aktuelle europapolitische Themenkreise der Jahre 2017/2018 auflistet, die auch 4

für Schleswig-Holstein relevant sind. Die Zusammenarbeit mit Dänemark, die Ostsee- und die Nordsee-Kooperationen sowie Wissenschaft und Bildung bleiben demnach auch in diesem Jahr die Schwerpunkte der Landesregierung in ihrer Europapolitik.
Schleswig-Holstein profitierte zuletzt in vielen Bereichen von der EU, heißt es in dem Bericht. So nehmen etwa Schleswig-Holsteinische Schulen am europäischen Bildungsprogramm „Erasmus+“ und am Programm „eTwinning“ teil. Die Universitäten und Fachhochschulen im Land erhielten Gelder für Projekte. Das Programm Interreg fördert grenzübergreifende Projekte wie Infrastrukturvorhaben, die Zusammenarbeit öffentlicher Versorgungsunternehmen, gemeinsame Aktionen von Unternehmen oder Kooperationen im Bereich des Umweltschutzes, der Bildung, der Raumplanung oder im Kulturbereich.
In diesem Zusammenhang liegen dem Plenum zwei Anträge zur Neuausrichtung Europas vor, die bereits im September vergangenen Jahres debattiert worden waren. Die SPD hatte ein Papier vorgelegt, das schwerpunktmäßig die Ausweitung EU-weiter Sozialstandards fordert. Die Koalitionsfraktionen listeten in einem Alternativantrag acht Punkte auf, die unter anderem für den Abbau bürokratischer Hemmnisse und mehr Transparenz, aber auch für die Stärkung sozialer Rechte werben. Nach den Ausschussberatungen fand der SPD-Antrag nur Anklang beim SSW. Die anderen Fraktionen unterstützten das Jamaika-Alternativpapier. Das Plenum wird die Anträge abschließend behandeln.
Ein neu eingereichter Antrag der SPD wirbt für eine stärkere Unterstützung der Europaschulen im Land. Neben der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, etwa für Reisen oder Austausche und Praktika, werden Ermäßigungsstunden für die Europalehrer sowie die Einwerbung von „Assistant Teachers“ aus dem europäischen Ausland gefordert.
Derzeit gibt es laut dem aktuellen Europa-Bericht 45 anerkannte Europaschulen in Schleswig- Holstein. In diesen Schulen wird den Schülern das Thema Europa ins Klassenzimmer „gebracht“, um ihre interkulturelle Kompetenz zu fördern und den Blickwinkel auf die europäischen Nachbarn, deren Sprache und Kultur zu erweitern. Die Zertifizierung als „Europaschule“ gilt seit 2017 für fünf Jahre. Danach bedarf sie der Erneuerung im Rahmen eines Rezertifizierungsverfahrens.


TOP 7 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zum Schutz und zur Sicherung von Wohnraum, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/721), geplanter Aufruf 12:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes will der SSW Zweckentfremdung, Leerstand oder Verwahrlosung von Wohnraum entgegentreten. In ihrem Gesetzentwurf fordern die Abgeordneten der Minderheit, „dass Wohnungen jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigungen, Gefahren und Belästigungen genutzt werden können“. Der Entwurf listet Regelungen über Mindestanforderungen, Instandsetzung, Überbelegung sowie zur Lagerung von Gegenständen oder Stoffen und zur Tierhaltung auf. 5

Ferner sieht der Vorstoß vor, dass Städte und Kommunen Treuhänder einsetzen können, wenn der Eigentümer Wohnraum zweckentfremdet oder leerstehende Flächen nicht freiwillig zur Verfügung stellt. Die Treuhänder sollen notfalls Zwangsmaßnahmen durchsetzen können. Zudem fordert der SSW, dass Wohnungen nur überlassen oder benutzt werden dürfen, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens zehn Quadratmetern vorhanden ist; bei Gemeinschaftsräumen sollen acht Quadratmeter gelten. Städte und Kommunen sollen auch die Möglichkeit erhalten, Wohnraum für unbewohnbar zu erklären, wenn Mindestanforderungen wie Größe, Heizung oder Toilette nicht vorhanden sind oder „nicht wenigstens ein zum Wohnen bestimmter Raum ausreichend belüftet oder durch Tageslicht beleuchtet ist“. Laut SSW orientiert sich der Gesetzentwurf am Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz. Eine Reihe von weiteren Bundesländern habe ebenfalls derartige Regelungen.


TOP 5 Erste Lesung des Gesetzes zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/719), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Bürger sollen ihre Grundrechte in Schleswig-Holstein künftig auch vor dem Landesverfassungs- gericht einklagen können. Das fordert der SSW im Landtag und legt einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Juni-Plenum vor. Darin greift der SSW auch einen Wunsch auf, den Gerichtspräsident Bernhard Flor anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Landesverfassungsgerichts Anfang Mai an die Politik formuliert hatte: Sie soll nach seiner Auffassung auch jedem Bürger die Möglichkeit geben, individuelle Verfassungsbeschwerden einzureichen. Dies ist bisher nicht möglich.
„Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht, muss den Gang vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe antreten. Und wenn es sich um landesspezifische Grundrechte handelt, etwa das Recht auf gewaltfreie Erziehung, die Bekenntnisfreiheit zu einer nationalen Minderheit oder das Recht auf freie Schulwahl, bleibt den Menschen gar selbst diese Möglichkeit verwehrt“, kritisiert der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, in einer Pressemitteilung vom 25. Mai 2018. Deshalb will der SSW den Bürgern über das Einklagen von Grundrechten hinaus die Möglichkeit geben, „Verfassungsbeschwerde gegen Landesgesetze zu erheben, um deren Wirkungen verfassungsrechtlich hinterfragen zu können.“
Das Recht zur Anrufung des Landesverfassungsgerichts haben die Landesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Landtages, zwei Fraktionen oder eine Fraktion gemeinsam mit den Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen (gemeint ist der SSW). Auch Kommunen können sich ans Gericht wenden, ebenso wie Vertreter von Volksinitiativen, deren Vorstoß vom Landtag abgelehnt wurde. Das in Schleswig ansässige Landesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren mehrere weitreichende Entscheidungen getroffen. Dazu gehörten die Anordnung einer Neuwahl des Landtages (2010), die Bestätigung der Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Sperrklausel (2013) und die Forderung nach Nachbesserungen am kommunalen Finanzausgleich (2017). 6

TOP 3 und 36 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/571), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 19/753), Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/311), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 19/755), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wer sich auf Föhr, Amrum oder Sylt erholt und dort Strände und Promenaden nutzt, der soll sich auch an den Extra-Kosten der Inselgemeinden für ihre Tourismus-Infrastruktur beteiligen. Allerdings: Die entsprechende Kurabgabe zahlen zurzeit hauptsächlich jene Urlauber, die auf der Insel übernachten. Sie werden im Hotel oder in der Pension abkassiert. Tagesgäste hingegen umgehen oft die Zahlpflicht. Das will die SPD per Gesetzentwurf ändern –stößt im Landtag allerdings auf wenig Zuspruch. Auch ein Vorstoß des SSW, die „Tagesmaut“ für Inseln und Halligen komplett abzuschaffen, steht vor der Ablehnung.
Die Transportunternehmen, etwa die Fährreedereien, könnten die Abgabe für die Inselgemeinden eintreiben, so Regina Poersch (SPD) in der April-Sitzung bei der Ersten Lesung des Entwurfs ihrer Fraktion. Mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes wollen die Sozialdemokraten den Kommunen diese Möglichkeit eröffnen. Sie greife damit einen Vorschlag der Insel- und Halligkonferenz auf, betonte Poersch. In Niedersachsen werde es bereits ähnlich gemacht. Es gehe darum, eine Rechtsgrundlage zu schaffen – „keiner wird gezwungen“. Jamaika, AfD und SSW waren dagegen. Es sei ein erheblicher Aufwand für die Reedereien, zu differenzieren, wer Tagesgast, Urlauber, Familienbesucher oder Geschäftsreisender sei, lautet ein Argument. Statt einer gesetzlichen Regelung setzen die anderen Fraktionen auf eine Mediation zwischen den Inselgemeinden und den Transportunternehmen, die momentan zerstritten seien. Vor der Schlussabstimmung im Plenum sucht der Innen- und Rechtsausschuss am Mittwoch-Morgen vor Tagungsbeginn noch einmal das Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden.
Der SSW hatte sich bereits im vergangenen November im Plenum gegen ein „pauschales Eintrittsgeld“ für Inseln gewandt. Doch auch dieser Plan findet voraussichtlich keine Mehrheit. Im Wirtschaftsausschuss gab es keinen Zuspruch aus anderen Parteien. Der Beitrag von lediglich zwei Euro pro Tagesgast sei notwendig, um die Tourismus-Infrastruktur in Schuss zu halten, so der Tenor.


TOP 4 Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/581), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/754), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will das Moratorium für den Windkraftausbau verlängern sowie weitere Änderungen am Landesplanungsgesetz vornehmen. Gibt der Landtag in Zweiter Lesung grünes Licht, hätten die Koalitionäre bis zum 5. Juni 2019 Zeit, die neuen Regionalpläne für den Ausbau der Windkraft auf den Tisch zu legen. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, den Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen auf 1.000 Meter zu vergrößern. Die Pläne der 7

Vorgängerregierung von SPD, Grünen und SSW hatten einen Abstand von 800 Metern vorgesehen. Eine Ausschussempfehlung zu der angestrebten Änderung des Landesplanungsgesetz liegt noch nicht vor: Nach der Ersten Lesung des Vorstoßes in der März- Tagung wird der Innen- und Rechtsausschusses erst am Morgen des ersten Sitzungstages abschließend über den Entwurf beraten.
Ein weiterer wesentlicher Punkt in dem Entwurf ist die Übertragung der Federführung der Landesplanung vom Ministerpräsidenten auf das Innenministerium. Zudem sind diverse Änderungen der Informationspflichten vorgesehen. So sollen unter anderem Kreise, Städte und Gemeinden verpflichtet werden, ihre Stellungnahmen zu Raumplanungen künftig direkt an die oberste Landesbehörde zu schicken. Ferner sollen vom Kabinett beschlossene Planentwürfe künftig auch elektronisch veröffentlicht werden. Die Koalitionäre wollen auf diese Weise die Verfahren beschleunigen.


TOP 12 EU-Binnenmarkt stärken – Verbandsklagen verhindern, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/690), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die von der EU-Kommission anvisierte Einführung eines europäischen Verbandsklagerechtes ist der AfD ein Dorn im Auge. Die Oppositionsfraktion befürchtet, dass es zu einer „Flut missbräuchlicher und unbegründeter Klagen“ kommen könnte. Brüssel möchte Verbraucherschutzorganisationen ermöglichen, künftig im Namen einer Gruppe von Verbrauchern Entschädigungen einfordern zu können. Hintergrund dieses Vorhabens ist auch der Diesel- Skandal in der Automobilindustrie. Die AfD fordert, dass die Landesregierung die Brüsseler Pläne im Bundesrat ablehnt. Ihrer Ansicht nach würde die EU über die aktuellen Bestrebungen der neuen Bunderegierung zur Einführung einer Musterfeststellungsklage hinausgehen. Damit spielt die Oppositionsfraktion auf den von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz an. Er sieht vor, dass Verbraucherschutzverbände einen Musterprozess anstrengen können. Ist dieser erfolgreich, müssten Verbraucher ihre Ansprüche dann in einem Folgeprozess geltend machen.
Die EU-Kommission hatte bei der Vorstellung ihrer anvisierten, neuen Verbraucherschutz- Richtlinien ausdrücklich darauf verwiesen, dass Verbandsklagen nicht von Anwaltskanzleien, angestrengt werden können, wie es etwa in den USA üblich ist. Diese seien Einrichtungen vorbehalten, die keinen Erwerbszweck haben und strenge Zulassungskriterien erfüllen. 8

Donnerstag, 14. Juni, 10 bis 18 Uhr



TOP 24 Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/748), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nach dem Willen der SPD soll bald Schluss sein mit Zigarettenqualm im Auto, wenn Kinder mitfahren. Heranwachsende seien durch das Passivrauchen besonders gefährdet, da sie „eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich ihre Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch herausbilden,“ heißt es in einem vorgelegten Antrag. Konsequenzen des Passivrauchens von Kindern könnten unter anderem akute und chronische Atemwegserkrankungen, die Verschlimmerung einer Asthma- Erkrankung oder eine Erhöhung des Blutdrucks sein.
Die SPD fordert die Landesregierung auf, sich „zeitnah“ auf Bundesebene für ein Rauchverbot in ein mit Kindern besetztes Auto einzusetzen. Außerdem solle die Jamaika-Koalition gegen Tabakwerbung zu Felde ziehen und noch intensiver über die Folgen des Rauchens und Passivrauchens zielgruppenorientiert aufklären. Die Sozialdemokraten weisen darauf hin, „dass andere Länder wie England, Wales, Italien, Griechenland, Frankreich und kürzlich auch Österreich bereits ein Rauchverbot in Autos in Anwesenheit von minderjährigen Kindern eingeführt haben“.


TOP 8 Erste Lesung des Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/746), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung will sicherstellen, dass auch in den kommenden Jahren genügend Nachwuchs im Landesdienst zur Verfügung steht. Dazu will sie mit Gesetzesänderungen für Verbesserungen im Besoldungs- und Beamtenrecht sorgen. Laut dem vorgelegten Entwurf sollen unter anderem Justizwachtmeister beim Berufseinstieg künftig nach Besoldungsgruppe A4 und nicht mehr nach A3 bezahlt werden. Ferner sollen Beamte in Elternzeit einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und Jubilare nach 25 Jahren im Dienst eine Zuwendung erhalten.
Die Maßnahmen stünden „im Gesamtzusammenhang mit Maßnahmen in der Vergangenheit“, erklärt das Finanzministerium. So gebe es seit Dezember 2015 bereits das „Gesetz zur Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfslagen“ und seit Juli 2016 das „Gesetz zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts“.


TOP 9 Erste Lesung des Gesetzes zur Abschaffung der Jagdsteuer, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/758), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will die Jagdsteuer in Schleswig-Holstein zu Beginn kommenden Jahres abschaffen. Die Steuer sorge „in einzelnen Kreisen“ für Streit zwischen den Kreisjägerschaften und den 9

Kreisverwaltungen, und sie habe finanziell eine nur noch untergeordnete Bedeutung, begründet die Oppositionsfraktion den Vorstoß. Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht. Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt. In Schleswig- Holstein wird die Steuer nicht überall, aber unter anderem in den Kreisen Plön und Schleswig- Flensburg erhoben.


TOP 15 Recht auf angemessenen Wohnraum in Landesverfassung aufnehmen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/695), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will das „Recht auf angemessenen Wohnraum“ in der Landesverfassung festschreiben. Die Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum gehöre „aktuell zu den drängendsten politischen Herausforderungen“, heißt es in dem Antrag der Oppositionsfraktion. Gerade für Menschen mit geringen Einkommen sei es schwer, geeigneten Wohnraum zu finden. Die Rechte in Landesverfassungen begründeten zwar nicht unmittelbar einklagbare Rechte, dennoch stellten sie „verbindliche Leitlinien“ für die Landespolitik dar, begründet die AfD ihren Entwurf.


TOP 13 Bundesinitiative zur Gewährleistung effizienterer Asylverfahren, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/691), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD hat einen 13 Punkte umfassenden Antrag vorgelegt, mit sie eine „schnelle, umfassende und rechtssichere Bearbeitung von Asylverfahren“ gewährleistet will. Dies sei für die Akzeptanz schutzsuchender Menschen in der Gesellschaft und zum Schutz der heimischen Bevölkerung notwendig, heißt es zur Begründung. In dem dreiseitigen Papier werden die im Koalitionsvertrag verankerten Pläne der neuen Bundesregierung für schnellere Asyl-Entscheidungen gelobt und die Landesregierung gebeten, „das Vorhaben der Bundesregierung zur Durchführung effizienterer Asylverfahren vorbehaltlos zu unterstützen“. Unter anderem unterstützt die AfD die Stoßrichtung der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angedachte Einrichtung von sogenannten Ankerzentren. Seehofer will in einem Pilotprojekt bis zum Herbst sechs Ankerzentren einrichten. Dort sollen die Asylbewerber das komplette Asylverfahren durchlaufen. Wer nicht als Flüchtling anerkannt wird, soll aus den Ankerzentren bald direkt abgeschoben werden können. Dies wurde im Koalitionsvertrag so festgehalten. Der Begriff „Anker“ steht dabei für „Ankunft, Entscheidung sowie Verteilung beziehungsweise Rückführung“.
Die Unions-Innenminister haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Anfang Juni derweil ihre Vorstellungen für die geplanten Ankerzentren bereits konkretisiert. Demnach sollten Asylbewerber bis zu 18 Monate in den Einrichtungen bleiben können. Die Unions-Politiker wollen, dass maximal 1000 Flüchtlinge in einem Zentrum untergebracht werden. Nur in Ausnahmefällen sollten 1500 Plätze möglich sein. Allerdings müsse eine Lösung gefunden werden, um Familien mit minderjährigen Kindern nicht über längere Zeit dort unterbringen zu müssen. 10

TOP 18 Rechtssicherheit beim Fotografieren in der Öffentlichkeit erhalten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/723), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Wirbel um die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat den Landtag erreicht: Die SPD sorgt sich um die Folgen der neuen EU-Regeln für das Fotografieren in der Öffentlichkeit und will für Rechtssicherheit sorgen. Nach den Regelungen im Kunsturheberrechtsgesetzes, das bisher für Fotografen in Deutschland galt, habe kein Eingriff in das Recht am eigenen Bild vorgelegen, „wenn die abgelichtete Person lediglich ‚Beiwerk‘ der Aufnahme war und nicht das bestimmende Motiv des Bildes darstellte“, so die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung sei nun grundsätzlich jede Ablichtung einer erkennbaren Person unzulässig – es sei denn, es liege eine Einwilligung vor.
Laut der Oppositionsfraktion besteht ein großes Risiko, dass durch das Fotografieren etwa von Straßenszenen, auf denen Personen zu sehen sind, künftig Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche erhoben werden. Dadurch werde insbesondere die Berichterstattung und Berufsfotografie „massiv eingeschränkt“. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD die Landesregierung auf, sich im Bund dafür einzusetzen, dass von der Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO Gebrauch gemacht wird. Darin ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten der EU die neuen Datenschutzregeln durch nationale Gesetze „mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken in Einklang bringen“. Dies ist nach Meinung der Sozialdemokraten „zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei der gewerblichen und privaten Fotografie dringend geboten“.


TOP 19 Seniorinnen und Senioren von Bürokratie entlasten: Verzicht auf Einkommensteuererklärungen durch Einführung eines Amtsveranlagungsverfahrens, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/734), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Damit sich Rentner künftig bei ihren Steuererklärungen nicht mehr durch sämtliche Anlagen kämpfen müssen, schlägt die SPD für sie ein sogenanntes Amtsveranlagungsverfahren vor. „Da die Rentenversicherungsträger ihre Daten längst elektronisch an die Steuerverwaltung übermitteln, könnte das Finanzamt die Einkommensteuer in vielen Fällen auch eigenständig festsetzen“, sagte die SPD-Finanzpolitikerin Beate Raudies bei Vorstellung des Antrags Ende Mai.
Die SPD verweist auf ein Pilotprojekt im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern, wo Rentner bereits seit rund einem Jahr freiwillig auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichten könnten, wenn sie ausschließlich Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen, der berufsständischen Versorgungskassen, von Pensionskassen oder Versicherungsunternehmen beziehen. Die Sozialdemokraten fordern die Landesregierung auf, das Amtsveranlagungsverfahren auch in Schleswig-Holstein einzuführen. Den Angaben zufolge wird dieses Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern bereits in rund 2400 Fällen genutzt. 11

TOP 26 Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität von Transsexuellen und Intersexuellen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/752), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP unterstützen die Entscheidung der Landesregierung, sich im Bundesrat einer Initiative für ein Gesetz zur „Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtszuordnung“ anzuschließen. Das Transsexuellengesetz soll durch das vorgeschlagene Gesetz ersetzt werden und im Kern Namensänderungen für trans- und intersexuelle Menschen erleichtern sowie eine neue Regelung für den Geschlechtseintrag im Pass für Intersexuelle schaffen.
Um ihren Vornamen offiziell ändern zu können, müssten Betroffene bisher beispielsweise teure Gutachten vorlegen, so die Koalitionsfraktionen. Außerdem würde die derzeit bestehende Begutachtungspflicht „als psychisch belastend und entwürdigend empfunden“. Aus Sicht der regierungstragenden Fraktionen sollte die Namensänderung „durch ein einfaches Verwaltungsverfahren möglich sein“. Darüber hinaus Zur Begründung führen die Antragsteller ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2017 an, mit dem der Gesetzgeber aufgerufen wurde, bis Ende 2018 „entweder die Eintragung eines dritten Geschlechts neben männlich und weiblich zu ermöglichen oder ganz auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten“.
Seit Anfang der 1980er Jahre regelt in Deutschland das Transsexuellengesetz, unter welchen Voraussetzungen Vornamen und das bei Behörden eingetragene Geschlecht geändert werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings bereits 2011 Teile des Gesetzes als diskriminierend eingestuft. Über den Anteil transsexueller Menschen in Deutschland gibt es keine gesicherten Zahlen. Die Schätzungen gehen weit auseinander. Sie reichen für Mann-zu-Frau- Transsexuelle von 1 zu 30.000 bis 1 zu 500. Insgesamt haben nach einem dpa-Bericht zwischen 1995 und 2014 knapp 17.300 Menschen ein Änderungsverfahren nach dem Transsexuellengesetz durchlaufen. Transsexuelle haben zwar eindeutige Geschlechtsmerkmale, fühlen sich aber dem anderen Geschlecht zugehörig und somit als Mensch in gewisser Weise im falschen Körper. Bei Intersexuellen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen oder äußere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen. Intersexuelle haben zum Beispiel ein weibliches Geschlechtsorgan, aber einen männlichen Chromosomensatz. Der Ethikrat geht davon aus, dass es etwa 80.000 Intersexuelle in Deutschland gibt. 12

Freitag, 15. Juni, 10 bis 13 Uhr



TOP 21 Kunststoffe konsequent von Lebensmittelabfällen trennen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/740), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im März wurden in der Schlei Millionen Plastikteile entdeckt, die über ein Klärwerk ins Wasser gelangt waren – gemeinsam mit weggeworfenen Lebensmitteln. Vor diesem Hintergrund wollen die Jamaika-Fraktionen bundesrechtliche Regelungen verschärfen, um Plastik aus der Umwelt zu verdrängen. Die Landesregierung soll sich hierfür im Bundesrat einsetzen. Konkret soll die Bioabfallverordnung so gefasst werden, dass keine Kunststoffe mehr in der Bio-Tonne landen dürfen. Die Düngeverordnung soll umgeschrieben werden, damit kein Plastik mehr als Teil der Gülle auf den Äckern landet. Bisher werden 0,5 Prozent Plastikanteil toleriert. Und: Bund und Länder sollen gemeinsam eine „Nationale Strategie“ entwickeln, um Lebensmittelverschwendung insgesamt zurückzudrängen – und damit auch den Anteil von Plastikverpackungen im Abfall.
Laut Medienberichten waren zwei Jahre lang Plastikteile, teilweise zentimetergroß, aus dem Schleswiger Klärwerk in den Meeresarm an der Ostseeküste geflossen. Das Plastik war demnach gemeinsam mit Speiseresten im Faulturm des Klärwerks gelandet, wo Strom und Wärme entstehen. Über das Klärwerk war vermutlich mehr als eine halbe Tonne kleiner Kunststoffteilchen in die Schlei gelangt. Die Stadtwerke, Betreiber des Klärwerks, und der Speisereste-Zulieferer ReFood streiten, wer für die Verschmutzung verantwortlich ist. Die Stadtwerke sagen, sie hätten Speisereste ohne Verpackungsrückstände bestellt. ReFood betont hingegen, die Stadtwerke hätten die Speisereste weiter filtrieren müssen. Mittlerweile ermittelt das Landeskriminalamt wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung gegen die Stadtwerke.
Unterdessen haben die Umweltminister der Länder den Kurs von Habeck gestützt und sich vergangenen Freitag (8. Juni) gegen das Schreddern verpackter Lebensmittelabfälle ausgesprochen. Entsprechende Anträge hatte Schleswig-Holstein gemeinsam mit Baden- Württemberg auf der Umweltministerkonferenz (UMK) in Bremen eingebracht. Die Umweltminister sprachen sich in Bremen dafür aus, sicherzustellen, dass künftig nur noch ausnahmslos fremdstofffreie Lebensmittelabfälle in die Kompostierung oder Vergärung gehen sollen. Die Bundesregierung wurde nach Angaben des Kieler Umweltministeriums zudem aufgefordert, die geltenden Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln soweit wie möglich abzusenken. Generell steigt die Menge des Plastiks, das als Verpackungsmaterial in Umlauf kommt, etwa wegen des wachsenden Online-Handels. Kunststoffabfälle machen in Deutschland nach Angeben des Umweltbundesamtes für 2015 fast sechs Millionen Tonnen aus – ein Plus von fünf Prozent allein seit 2013. Auch beim Essen und Trinken spielt der Stoff eine große Rolle. Allein in Deutschland wurden 2017 Schätzungen zufolge rund 105.500 Tonnen Kunststoff für Einweggeschirr, Einwegbesteck und Mitnehm-Verpackungen für Fast Food verbraucht. 13

TOP 11 Haltungskennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte einführen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/676), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Diskussion über eine neue Fleisch-Auszeichnung nimmt an Fahrt auf. Zuletzt schlug der Bauernverband ein mehrstufiges Modell vor, um die Haltungsbedingungen und die Herkunft von Schweinen erkennbar zu machen. Schon länger gibt es einzelne Initiativen von Supermarktketten, auf immer mehr Fleisch-Packungen finden sich inzwischen Siegel mit Angaben zur Haltung der Tiere – nach diversen Kriterien. An den lauter werdenden Rufen, Tempo für ein einheitliches staatliches Label zu machen, schließt jetzt die Jamaika-Koalition in Kiel an: Sie fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine klare Kennzeichnung der Haltungssysteme einzusetzen.
CDU, Grüne und FDP schlagen ein Kennzeichnungssystem vor, das vergleichbar der bereits EU- weit bestehenden Kennzeichnungspflicht von Eiern vierstufig sein soll. Hier gilt ein Kennzeichnungs-System, an dem Käufer die Haltungsform der Legehennen erkennen können. Dabei steht 0 für Bio, 1 für Freilandhaltung, 2 für Bodenhaltung und 3 für Käfighaltung. Über neue Kennzeichnungen der Tierhaltung wird schon länger diskutiert. Die neue Bundesregierung will ein staatliches Label für Fleisch im Supermarkt einführen, das höhere Standards anzeigen soll, etwa viel Platz im Stall. Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) betonte angesichts einiger bereits laufender Initiativen aus der Branche und im Handel: „Verlässlichkeit und Übersicht für die Verbraucher gibt es nur mit einem staatlichen Label, an dessen Einführung wir bereits arbeiten.“ Klöckners Amtsvorgänger Christian Schmidt (CSU) hatte schon Kriterien für ein „Tierwohllabel“ vorgestellt, das Landwirte freiwillig nutzen können. Die Pläne wurden bis zur Bundestagswahl im September vergangenen Jahres aber nicht mehr umgesetzt.


TOP 27 Nutzung von Open-Source-Software, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/756), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Softwarestrategie des Landes wollen CDU, Grüne und FDP verstärkt auf sogenannte Open-Source-Software setzen. Ein Ziel sei es, „eine moderne und leistungsfähige Verwaltung zu gewährleisten“. Mit dem Einsatz von Open-Source-Anwendungen sollen auch Abhängigkeiten der öffentlichen Verwaltung von einzelnen Softwareanbietern reduziert werden. Denn: „Eine mit der Digitalisierung einhergehende Herausforderung ist die enorme und wachsende Marktmacht weniger, oft marktbeherrschender Konzerne“, so die Koalitionsfraktionen. Daher müssten Politik und Verwaltung bemüht sein, „digital souveräner und unabhängiger zu werden“. Aus Sicht der Antragsteller würden durch den Einsatz der offenen Software außerdem „herstellerspezifische Sicherheitslücken“ vermieden.
Vom Zentralen IT-Management des Landes fordern CDU, Grüne und FDP bis zum ersten Quartal 2020 einen Bericht darüber, wie und bis wann die Nutzung von sogenannter Closed-Source- Software zu Open-Source-Software umsetzbar ist. Als Open-Source-Software wird Software 14

bezeichnet, deren Quelltext öffentlich eingesehen, geändert und genutzt werden kann. Im Unterschied zu Closed-Source-Software, deren Quellcodes nicht einsehbar sind, gilt: Open- Source-Plattformen geben Entwicklern die Freiheit, Anwendungen flexibel an die Anforderungen ihres Unternehmens oder ihrer Kunden anzupassen. Meistens können Open-Source-Programme kostenlos genutzt werden.


TOP 31 Bahnkunden auf der Marschbahn endlich angemessen entschädigen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/762), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Angesichts der weiter häufigen Verspätungen und Zugausfälle im Bahnverkehr nach Sylt verlangt die SPD weit höhere Entschädigungen besonders für Pendler. Ihnen soll am Ende jeden Monats eine 75-prozentige Entschädigung auf die Zeitkarte gezahlt werden. Zudem sollen alle Kunden im Regionalverkehr uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten alle Züge des Fernverkehrs nutzen dürfen. Die Regelungen sollen für jeden Monat gelten, in dem die Bahn nicht die vereinbarte Pünktlichkeitsquote von 93 Prozent erreicht. „Wer regelmäßig auf die Bahn angewiesen ist, ein Monatsticket nutzt und seit vielen Monaten das Bahndesaster erlebt, für den ist die bisherige einmalige Zahlung seit Februar 2018 der NAH.SH von mageren 50 Euro und 75 Euro für Kunden der ersten Klasse absolut nicht angemessen“, sagte der SPD-Verkehrspolitiker Kai Vogel bei der Vorstellung des zur Debatte stehenden Antrags Anfang Juni. Wenige Tage nach Vorlage des SPD- Antrags kündigte Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) für den Monat Mai eine Erhöhung der Strafzahlung auf 500.000 Euro an. In den Monaten Februar bis April hatte das Land von der Bahn Zahlungen in Höhe von 350.000 Euro verlangt. Von dem einbehaltenen Geld will der Minister wie in den Vormonaten Entschädigung an die Pendler zahlen. Nach Ministeriumsangaben war die Pünktlichkeitsquote im Netz-West im Mai auf 63,9 Prozent gesunken. Das war der niedrigste Wert seit Jahresbeginn. Die Zahl der Zugausfälle verdreifachte sich gegenüber den Vormonaten nahezu. Demnach entfielen im vergangenen Monat 6,5 Prozent aller vertraglich festgelegten Zugkilometer. Vertraglich erlaubt ist eine Ausfall-Quote von maximal einem Prozent.
Unterdessen hat die Bahn angekündigt, dass sie mit einem Bündel an Maßnahmen die Pannen- Strecke zwischen Hamburg und Sylt weniger anfällig machen will. Bei einem „Bahn-Gipfel“ zur Marschbahn vergangenen Freitag (8. Juni) in Berlin hätten Vertreter der Bahn zugesagt, weiterhin auch permanent Instandhaltungsarbeiten auch nachts an der veralteten Strecke durchzuführen, sagte Verkehrsminister Buchholz nach dem Treffen im Bundesverkehrsministerium. Die Bahn wolle zudem mehr Personal und mehr Loks einsetzen, um Zugausfälle möglichst zu vermeiden. Außerdem wolle die Bahn im Sommer Doppelstockzüge einsetzen, um die Not zu lindern. Diese Züge seien allerdings 25 Jahre alt und hätten keine Klimaanlage, so Buchholz. Als Hauptproblem für Zugverspätungen gilt die etwa 14 Kilometer lange eingleisige Strecke zwischen Niebüll und Klanxbüll. Ein zweigleisiger Ausbau würde nach Auffassung des Beauftragten der Bundesregierung für den Schienenverkehr, Staatssekretär Enak Ferlemann, bei optimalem Verlauf mindestens zehn Jahre dauern – vorausgesetzt die Strecke wird in den Bundesverkehrswegeplan als „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. 15

TOP 32 Abschiebungshaft ist keine humane Flüchtlingspolitik! Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/763), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD lehnt die von der Landesregierung geplante Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt in Glücksburg (Kreis Steinburg) aus humanitären Gründen ab. „Die Inhaftierung von Menschen, die keine Straftaten begangen haben und von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, widerspricht den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft“, begründen die Sozialdemokraten ihren Anfang Juni vorgelegten Antrag. Die Abschiebehaftanstalt, die auch die Nachbarländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nutzen können, soll Anfang 2020 in Betrieb gehen. Dafür muss ein spezielles Gesetz erlassen werden, dessen Entwurf Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) Ende Mai vorgestellt hat. Es soll die Rahmenbedingungen für einen ordnungsgemäßen und sachgerechten Vollzug der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein schaffen und, so Grote, „sicherstellen, dass die Abschiebungshaft bei uns so human wie möglich durchgeführt wird“. Die mitregierenden Grünen machten nach der Vorstellung des Entwurfs deutlich, dass ihnen die Zustimmung schwer gefallen sei.
Die SPD setzt dagegen weiterhin klar auf das bisherige Instrument der freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylbewerber. Für den Fall, dass die Landesregierung auf die Haftanstalt beharre, führt die Oppositionsfraktion in ihrem Antrag bereits einige Personengruppen, die dort in gar keinem Fall inhaftiert werden dürften: Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, Behinderte und akut beziehungsweise chronisch Kranke.
Bei der öffentlichen Vorstellung des Antrags warf SPD-Fraktionsvize Serpil Midyatli der Jamaika- Koalition vor, sie opfere wesentliche Elemente der humanen Flüchtlingspolitik des Landes. Das für die geplante Abschiebehaftanstalt notwendige Gesetz sei rechtsstaatlich zudem bedenklich – insbesondere mit Blick auf eine etwaige Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 16

Reihenfolge der Beratung der 12. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung
Mittwoch, 13. Juni 2018
1 Aktuelle Stunde zum Thema 70 10:00 "Keine Drohung mit Fahrverboten durch die Landesregierung"
29 Das Holstein-Stadion bundesligatauglich machen und die 35 11:10 Kommunen bei der Sanierung von Sportstätten verstärkt unterstützen
17+34 Europapolitische Schwerpunkte und Bericht über die Auswirkungen des 49 11:45 +35+ neuen EU-Finanzrahmens 39+43
7 Gesetz zum Schutz und zur Sicherung von Wohnraum 35 12:34

5 Gesetzentwurf zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden 35 15:00
3+36 Änderung des Kommunalabgabengesetzes 35 15:35
4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes 35 16:10
12 EU-Binnenmarkt stärken - Verbandsklagen verhindern 35 16:45
Donnerstag, 14. Juni 2018
24 Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche 35 10:00
8 Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften 35 10:35
9 Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Jagdsteuer 35 11:10
15 Recht auf angemessenen Wohnraum in Landesverfassung aufnehmen 35 11:45


13 Bundesinitiative zur Gewährleistung effizienterer Asylverfahren 35 15:00
18 Rechtssicherheit beim Fotografieren in der Öffentlichkeit erhalten 35 15:35
19 Seniorinnen und Senioren von Bürokratie entlasten: Verzicht auf 35 16:10 Einkommensteuererklärungen durch Einführung eines Amtsveranlagungsverfahrens
26 Bundesrats-Initiative für ein Gesetz zur Anerkennung der 35 16:45 Geschlechtsidentität von Transsexuellen und Intersexuellen Menschen
Freitag, 15. Juni 2018
21 Kunststoffe konsequent von Lebensmittelabfällen trennen 35 10:00
11 Haltungskennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte einführen 35 10:35
27 Nutzung von Open-Source-Software 35 11:10 17

31 Bahnkunden auf der Marschbahn endlich angemessen entschädigen 35 11:45
32 Abschiebungshaft ist keine humane Flüchtlingspolitik! 35 12:20


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/777):


TOP 2 Änderung des Bibliotheksgesetzes
6 Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Regulierungskammer
20 Bericht zur Umsetzung der Schulassistenz
22 Mündlicher Bericht zum Gänsemanagement
23 Bericht über den Stand der Inklusion im Bildungsbereich
30 Berichtsantrag zur Lehrkräftegewinnung
33 Flächendeckenden Breitbandausbau fördern
37 Altersvorsorge verbessern - Altersarmut bekämpfen
38 Bürgerschaftliches Engagement würdigen- Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit vereinfachen
41 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
10 Änderung des Wassergesetzes
14 Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern
16 Nachhaltige Strategie gegen Lebensmittelverschwendung
25 Smarte und sichere Digitalisierung der Energiewende
28 Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen
40 Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aus der Sicht von Lehrkräften
42 Verfassungsschutzbericht 2017