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13.06.18
15:49 Uhr
SSW

Lars Harms: Gegen Mietwucher, verwahrloste Wohnungen und die Zweckentfremdung von Wohnraum

Presseinformation Kiel, den 13. Juni 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 7 Gesetz zum Schutz und zur Sicherung von Wohnraum
Drs. 19/721



„Es ist nur noch die politische Frage, ob den kleinen Mietern geholfen werden soll oder nicht. Wir meinen ganz klar, die kleinen Mieter sollen diese Hilfe bekommen!“



Dass Wohnraum verwahrlost, ohne dass sich ein Mieter dagegen wehren kann, ist beileibe kein Problem, dass es nur in den großen Metropolen wie Berlin oder Hamburg gibt. Auch hier in Kiel tauchen immer wieder Probleme auf. Wohnungen werden nicht mehr renoviert und wenn etwas in einer Wohnung nicht funktioniert, dann ist es nicht immer sicher, dass der Schaden in Kürze behoben wird. Im Gegenteil, es kann vorkommen, dass Mieter über Jahre auf eine Hauseingangstür warten müssen. Jeder kann dann im Hausflur rein und raus und im Winter wird es nicht mehr warm. Und es gibt Berichte, wonach es schon einmal vorkommen kann, dass die 2
Warmwasserversorgung ganz oder teilweise in einer Wohnung über Jahre nicht richtig funktioniert. Und dann kommen da noch die Berichte von völlig verwahrlosten Wohnblöcken mit völliger Überbelegung dazu. Die Zustände auf dem Wohnungsmarkt können sehr chaotisch sein und sie sind viel zu oft auch unzumutbar für die Mieter. Klar gibt es auch gute Vermieter und diese sind auch in der überwältigenden Mehrzahl. Aber es gibt eben auch überall den einen oder anderen Vermieter, der es mit einer vernünftigen Wohnsituation nicht so genau nimmt. Das ist inzwischen ein flächendeckendes Problem. Sogar in kleinen Mittelstädten kommt es vor, dass in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung 15 osteuropäische Wanderarbeiter untergebracht werden und von jedem eine völlig überhöhte Miete abkassiert wird. Diese schwarzen Schafe der Vermietungsbranche müssen in die Schranken gewiesen werden und hierfür brauchen die Kommunen das entsprechende Handwerkszeug. Und genau dieses Handwerkszeug wollen wir den Kommunen mit unserem Wohnraumschutzgesetz geben. Wir wollen, dass wieder vernünftige Zustände in den Kommunen einkehren können. Unter anderem die Stadt Kiel hat uns als Landtag aufgefordert, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Mietwucher, verwahrloste Wohnungen und die Zweckentfremdung von Wohnraum ein Ende haben. Genau das wird mit unserem Gesetzentwurf für ein Wohnraumschutzgesetz auch erreicht. Die Kommunen erhalten hier Eingriffsrechte, damit vernünftiger Wohnraum in der jeweiligen Kommune erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Dabei haben die Kommunen natürlich einen Ermessensspielraum und das Gesetz ist so ausgelegt, dass den Vermietern natürlich erst einmal die Chance zur Verbesserung der Situation und zum Abstellen der Mängel gegeben wird. Erst wenn es klar absehbar ist, dass hier weder Druck noch gute Worte helfen, dann hat die Kommune auch das Recht, hier regelnd einzugreifen. In unserem Nachbarland Hamburg hat man Jahrzehnte lang gute Erfahrungen mit einem Wohnraumschutzgesetz gemacht, weshalb wir unseren Gesetzentwurf auch an den Hamburgischen Regelungen orientiert haben. Hier sollte in Schleswig-Holstein und in Hamburg das gleiche Recht gelten. Dies hätte auch den Vorteil der absoluten Rechtssicherheit. Die Regelungen in Hamburg sind gerichtsfest und zuletzt in 2013 hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages noch einmal festgestellt, dass alle 3
Regelungen in diesem Gesetz rechtlich einwandfrei sind. Es gibt also keine rechtlichen Hindernisse, sondern nur noch die politische Frage, ob den kleinen Mietern geholfen werden soll oder nicht! Wir meinen ganz klar, die kleinen Mieter sollen diese Hilfe bekommen. Es kann nicht sein, dass Menschen eine horrende Miete bezahlen müssen und dann gibt es keinerlei Möglichkeit, hier kurzfristig Probleme abstellen zu können. Dann ist der Staat, in diesem Fall die Kommune, gefragt, hier zu helfen. Im Übrigen ist es ja nicht immer nur der einzelne Mieter, der für diese Bruchbuden bezahlt. Oft sind es wir alle, durch Sozialleistungen durch die Kommune oder durch das Arbeitsamt. Die großen Wohnungsunternehmen und mancher Einzelvermieter freuen sich über die sicheren Einnahmen durch den Staat. Aber dann hat der Staat auch dafür Sorge zu tragen, dass dann auch die Leistung des Vermieters stimmt. Das ist bisher augenscheinlich nicht immer der Fall und deshalb muss es in Zukunft Einwirkungsmöglichkeiten geben. Und wir wollen den Kommunen diese Möglichkeiten mit dem Wohnraumschutzgesetz eröffnen.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html