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13.06.18
16:07 Uhr
AfD

Jörg Nobis zu TOP 7: Das Hamburger Wohnraumschutzgesetz, das der SSW plagiiert, taugt nicht als Vorbild für Schleswig-Holstein

PRESSEINFORMATION



Jörg Nobis zum „Wohnraumschutzgesetz“-Antrag des SSW (TOP 7):
„Das Hamburger Wohnraumschutzgesetz, das der SSW plagiiert, taugt nicht als Vorbild für Schleswig-Holstein“ Kiel, 13. Juni 2018 Der SSW hat heute im Landtag einen Entwurf für ein Wohnraum- schutzgesetz für Schleswig-Holstein eingebracht, den er fast Wort für Wort beim Hamburger Wohnraumschutzgesetz abgeschrieben hat. Jörg Nobis, Fraktionschef der AfD im Kieler Landtag, erklärte in seiner Rede dazu:
„Liebe Kollegen des SSW,
ich gratuliere Ihnen zum Kopieren eines ganzen Gesetzestextes recht herzlich.
Sie haben es tatsächlich geschafft, das real existierende, sozialistische Hamburger Wohnraumschutzgesetz 1 zu 1 zu kopieren, das schon in Hamburg ein Skandal ist und in seiner aktuellen Ausprägung vor allem ein Beleg dafür, dass auch Gesetze verfilzen, wenn Sozialisten zu lange regieren.
Das einzige, was Sie verändert haben ist: Sie haben die Wörter ‚zuständige Behörde‘ durch die Wörter ‚zuständige Stadt oder Gemeinde‘ ausgetauscht. Darüber hinaus haben Sie keinerlei Rücksicht auf die besonderen Spezifika Schleswig-Holsteins genommen.
Wohnraum wird in Ihrem Gesetzentwurf nicht differenziert betrachtet. Und das heißt dann in der Praxis ganz rigoros: Ohne weitere Genehmigung gibt es nach Ihrem Entwurf keine Ferienhäuser mehr. Ohne weitere Genehmigung gibt es nach Ihrem Entwurf keine Ferienwohnungen mehr.
Und auch die Nutzung als Monteurswohnung wäre zukünftig ohne explizite weitere Genehmigung nicht mehr zulässig.
Vor dem Gesetz sind alle gleich, meine Damen und Herren. Wir dürfen also darauf gespannt sein, wie zukünftig beispielsweise die Gemeinden auf Sylt mit Wohn- raum umgehen, der länger als vier Monate leersteht.


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de PRESSEINFORMATION



Herr Harms, den parlamentarischen Gepflogenheiten folgend werden wir heute zwar einer Überweisung in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zustimmen, aber die AfD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf im Ausschuss mit Sicherheit nicht zustimmen.
Und ganz ehrlich? Mir soll eher die Hand abfallen, als dass ich diesem sozialis- tischen Gesetzentwurf in 2. Lesung meine Zustimmung gebe.
Und die Tatsache, dass der Landesasyl- und Flüchtlingsbeauftragte Herr Schmidt in einem extra Rundschreiben für die Zustimmung zu Ihrem Gesetzentwurf wirbt, ist nur ein weiterer Kontra-Indikator.
Er zeigt auf, was Ihr Gesetz bewirken würde, wenn es nur böswillig genug aus- gelebt würde: Wer seine Wohnung nicht so nutzen will, wie es der Asylindustrie passt, der wird zwangsbereichert.
Wertverlust eingeschlossen, gefährliche Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen!
Ja, meine Damen und Herren, Eigentum verpflichtet! Eigentum hat immer auch dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Garantie von privatem Eigentum ist aber auch konstituierendes Merkmal einer demokratischen Gesellschaft. Wer hier Hand anlegt, sollte sehr gute Begründungen parat haben. Sie müssen in der Geschichte keine dreißig Jahre zurückgehen, um zu sehen, wohin ein sozialistisches Unrechts- regime auf deutschem Boden führt.
Lernen Sie aus der Geschichte!
Im Gesetzentwurf selbst steht dann ja auch noch: ‚Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.‘
Bei jedem einfachen Kleinkriminellen ist ein richterlicher Durchsuchungs- beschluss notwendig, um sich behördlicherseits Zutritt zu einer Wohnung zu verschaffen. Geht es aber nach Ihrem Entwurf, dann haben zukünftig irgend- welche Beauftragten, also Sachbearbeiter der Stadt oder Gemeinde das Recht, jeden Wohnraum zu betreten und in Augenschein zu nehmen, wenn dies für die Entscheidung über eine Maßnahme als erforderlich angesehen wird. Eine vor-


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de PRESSEINFORMATION



herige Ankündigung soll ausreichen. Dabei kann der Beauftragte der Stadt auch gleich noch das persönliche Erscheinen anordnen.
Sie wollen die Unverletzlichkeit der Wohnung in einer Art und Weise aushebeln, die meinem Verständnis von Liberalität und Rechtsstaatlichkeit diametral gegen- übersteht.
Um es aber auch klar zu sagen: Das Recht auf Wohnen ist ein international verbrieftes Menschenrecht, meine Damen und Herren. Das Menschenrecht auf Wohnen fordert insbesondere die hinreichende Verfügbarkeit sowie einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu bezahlbarem Wohnraum.
Dieser Gesetzesentwurf ist aber nicht geeignet, in unserer freiheitlichen Gesell- schaft die Wohnungsnot zu bekämpfen. Das einzige, was da wirklich hilft ist: bauen, bauen und nochmals bauen. Wir benötigen mehr Sozialwohnungen im Land, aber keine Gesetze, die derart in das Leben der Menschen eingreifen und Grundrechte aushebeln.
Sie befeuern hier eine Neiddebatte, die völlig an der Realität vorbeigeht. Hören Sie endlich auf, hier Menschengruppen gegeneinander auszuspielen! Das ist dem Thema nicht angemessen!“



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de