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14.06.18
11:22 Uhr
SSW

Lars Harms: Der große Wurf ist das nicht

Presseinformation Kiel, den 14. Juni 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 8 Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften
Drs. 19/746



„Der große Schritt findet sich im SPD-Gesetzentwurf!“

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung nun den großen Wurf in
Sachen Beamtenbesoldung präsentieren. Es sollen in Zukunft mehr Kräfte eingestellt werden,
zu mindestens was Polizei und Schuldienst betrifft, und dies natürlich mit einer attraktiveren
Bezahlungsstruktur. Laut Landesregierung sollen unter anderem Justizwachtmeister beim
Berufseinstieg künftig nach Besoldungsgruppe A4 und nicht mehr nach A3 bezahlt werden.
Ferner sollen Beamte in Elternzeit einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und
Jubilare nach 25 Jahren im Dienst eine Zuwendung erhalten.
Dieses Ansinnen können wir als SSW natürlich nur unterstützen. Aber so viel Ehrlichkeit gehört
auch dazu, der ganz große Wurf, wie es die Finanzministerin hier darstellen möchte, ist das
nicht. Und dabei ist es doch so, dass die Steuereinnahmen auf einem historisch guten Niveau 2
sind. Und dabei erinnere ich gerne noch an die Zeit zurück, in der es vielleicht nicht so gut
aussah, beispielsweise in Zeiten der Finanzkrise. Auch damals schon wusste man um die
Situation der Beamten im Land. Die Streichung des Weihnachtsgelds etwa war sicherlich
schmerzlich. Dabei hat man als Landespolitik jedoch auch ein ganz entscheidendes
Versprechen gemacht. Wenn es dem Land, oder besser gesagt, dem Landeshaushalt besser
geht, so wolle man die Sonderzahlung für die Beamten im Land wieder einführen. Man könnte
durchaus meinen, dass eine solche Situation heute gegeben ist. Was ist bisher geschehen? Rein
gar nichts! Das ist gelinde gesagt, schon dürftig.



Zumal durchaus schwierige Themen im vorliegenden Gesetz gar nicht erst vorkommen. Dies
gilt etwa für das Thema Krankenversicherung. Denn tatsächlich ist es doch so, dass eben genau
diese Krankenversicherung vielen Beamtinnen und Beamten, sowie auch deren Familien, große
Sorgenfalten in die Stirn hervorruft. Beamte erhalten nicht, wie andere Arbeitnehmer, einen
Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung – stattdessen wird ihnen ein Teil der Kosten von
der Beamtenbeihilfe zurück erstattet. Sie müssen demnach nur noch die Differenzkosten
versichern – dies ist über die private Krankenversicherung über die speziell für Beamte
eingerichteten Beihilfetarife möglich. Möchte man jedoch einer gesetzlichen
Krankenversicherung beitreten, so wird die Sache etwas komplizierter bzw. teurer, denn dann
haben sie den vollen Versicherungsbeitrag zu zahlen. Einen freiwilligen und bezahlbaren
Zugang zu beiden Modellen ist derzeit in Schleswig-Holstein nicht existent. Dabei zeigen
unsere Nachbarn in Hamburg oder das Land Hessen, wie es gehen kann. Dort bestehen bereits
gesetzliche Regelungen, die eben genau diese Hürden überwinden. Ich denke, diesbezüglich ist
die Landesregierung den Beamtinnen und Beamten im Land noch Antworten schuldig.
Schließlich gehört die Krankenversicherung ganz selbstverständlich zu den attraktiven
Rahmenbedingungen mit dazu. 3
Alles in allem lässt sich jedoch feststellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein kleiner
Schritt in die richtige Richtung ist, dem man sich nicht verwehren kann. Denn eins ist klar: Eine
moderne öffentliche Verwaltung braucht bestes Personal. Was die finanziellen Belange
betrifft, werden nun dementsprechend einige Verbesserungen angekündigt, welche in ganz
konkreten – und deshalb auch kleinen Teilen – umgesetzt werden. Aber der große Schritt ist
das nicht. Der große Schritt findet sich im SPD-Gesetzentwurf.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html