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14.06.18
16:14 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 19: Die SPD bringts: Deutliche Entlastung für unsere Seniorinnen und Senioren

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 14. Juni 2018



Beate Raudies:
TOP 19: Seniorinnen und Senioren von Bürokratie entlasten: Verzicht auf Einkommenssteuererklärung durch Einführung eines Amtsveranlagungsverfahrens (Drs-Nr.: 19/734, 19/791)
Die SPD bringts: Deutliche Entlastung für unsere Seniorinnen und Senioren Ist es Ihnen vor knapp zwei Wochen auch so gegangen? Alle Jahre wieder, Ende Mai, wenn meist schönes Wetter ins Freie lockt, macht sich bei vielen Menschen Unruhe breit. Denn am 31. Mai endet die allgemeine Abgabefrist für die jährliche Einkommensteuererklärung - zumindest für diejenigen, die eine abgeben müssen.
Haben Sie auch die Schublade im Schreibtisch geöffnet, in der Sie Ihre Unterlagen für die Einkommensteuererklärung sammeln? Alles sortiert, gesichtet und festgestellt, dass doch wieder eine Bescheinigung fehlt? Dann die manchmal schwer verständlichen Formulare ausgefüllt und auch alles noch pünktlich zum Finanzamt geschickt? Um wie viel anstrengender ist das erst für ältere Menschen? Für viele Rentnerinnen und Rentner ist die Einkommensteuererklärung eine lästige Pflicht. Denn oft ist gerade für sie der Aufwand zum Erstellen einer Steuererklärung unverhältnismäßig hoch. Das könnte jetzt auch in Schleswig-Holstein ein Ende haben! Denn mit der Einführung eines Amtsveranlagungsverfahrens, wie wir es heute vorschlagen, könnten tausende Rentnerinnen und Rentner künftig unter bestimmten Voraussetzungen ihre Steuererklärung durch das Finanzamt erledigen lassen.
Grundsätzlich müssen Rentenbezieher eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten – für das Jahr 2018 sind das 9.000 Euro, für Verheiratete doppelt so viel nämlich 18.000 Euro. Aber weil die Höhe der Rentenbeträge vom 2



Rentenversicherungsträger elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird, könnte das Finanzamt die Einkommensteuer eigenständig festsetzen, wenn ausschließlich Einkünfte aus Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vorliegen. Eine einfache Erklärung, dass außer den Renteneinnahmen keine weiteren Einkünfte erzielt werden, genügt für die Besteuerung. Dann kann das Finanzamt auf die Anforderung einer Steuererklärung gänzlich verzichten und die Steuerfestsetzung anhand der übermittelten Daten durchführen. Denn auch die Daten über die mit den Renteneinnahmen verbundenen Sozialversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Lohnersatzleistungen werden elektronisch übermittelt. Das Finanzamt erstellt und übersendet dann in gewohnter Weise einen Steuerbescheid, der Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und zur Zahlungsfrist enthält. Die Steuerverwaltung Mecklenburg- Vorpommern wendet dieses Verfahren seit rund einem Jahr an. Wie kam es dazu? Das Finanzamt Neubrandenburg ist bundesweit für die Besteuerung von Auslandsrentnern – die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen – zuständig. Für diese Auslandsrentner besteht seit langem das Angebot für ein Amtsveranlagungsverfahren. Aufgrund der guten Erfahrungen entstand die Idee, dieses vereinfachte Verfahren auch im Inland zu testen.
Das Verfahren findet zunehmend Zuspruch und wird von vielen Seniorinnen und Senioren als deutliche Entlastung empfunden, denn es spart Zeit und Aufwand. Kein Wunder, dass bereits fast ein Viertel der Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Und auch die Steuerverwaltung profitiert, denn die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt vollständig im automatisierten Verfahren. Außerdem entfällt das Einscannen und Archivieren der Erklärungen. Natürlich hat ein neues Verfahren auch noch Lücken: Für Rentner mit einem Nebenjob oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kommt das Verfahren nicht in Frage. Und bisher ist es auch noch nicht möglich, in diesem vereinfachten Verfahren in Papierform vorliegende Bestätigungen über Spenden und haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend zu machen. Daher wäre es gut, wenn die Landesregierung sich der entsprechenden Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern anschließt, das Amtsveranlagungsverfahren zusammen mit dem Bund und den anderen Bundesländern entsprechend weiterzuentwickeln.
Erlauben Sie mir ein paar Worte zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen: Ihr Antrag geht uns nicht weit genug – wir würden gerne einen festen Termin beschließen, zu dem die Einführung auch in Schleswig-Holstein erfolgt. Mecklenburg-Vorpommern prüft derzeit bereits eine Ausweitung des Verfahrens, und der Veranlagungszeitraum 2019 ist noch eine Weile hin – das sollten wir schaffen! Gut finde ich Ihre Idee, auch die Übernahme des Verfahrens für die 3



Veranlagung von Arbeitnehmern zu prüfen. Ich bitte um Überweisung beider Anträge in den Finanzausschuss.