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27.06.18
15:55 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl: „Populistische Forderung einer CDU, die die Geister, die sie selber rief, nicht mehr anders loszuwerden glaubt“

PRESSEMITTEILUNG



Dr. Frank Brodehl zur Forderung der Hamburger CDU nach einem Kopftuchverbot an Schulen:
„Populistische Forderung einer CDU, die die Geister, die sie selber rief, nicht mehr anders loszuwerden glaubt“ Kiel, 27. Juni 2018 Der Landesparteitag der Hamburger CDU hat sich am vergangenen Wochenende mehrheitlich dafür ausgesprochen, für Mädchen unter 14 Jahren an den Schulen der Hansestadt ein Kopftuchverbot einzuführen. Begrün- det wird dies u.a. damit, dass der Staat die Gefahr ausschließen müsse, dass „Mädchen in so einem jungen Alter schon indoktriniert werden“. Der bildungs- politische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Frank Brodehl, erklärt dazu:
„Wenn Eltern ihre Kinder im moslemischen Glauben erziehen und sie entsprechend kleiden, bezeichnet die Hamburger CDU dies als ‚Indoktrination‘, und fordert, dass diese an den öffentlichen Schulen verboten wird, sofern die betroffenen Kinder unter 14 Jahre alt sind. Diese Forderung ist ebenso bemerkenswert, wie populistisch.
Bemerkenswert ist sie, weil sie ausgerechnet von Vertretern jener Partei erhoben wird, die 2015 unsere Grenzen für Menschen aus aller Welt geöffnet hat und die Folgen dieser Fehlentscheidung bislang stets verdrängt oder verharmlost hat.
Populistisch ist die Forderung, weil das Kopftuchverbot absehbar verfassungswidrig wäre. Zum einen, weil mit dem geforderten Kopftuchverbot eine Ungleichbehandlung verbunden ist: Schüler moslemischen Glaubens dürften keine religiösen Symbole und Kleidungsstücke tragen, Schüler mit christlichem, jüdischen oder anderer Glaubens- richtungen schon.
Zum anderen haben Eltern – unabhängig von ihrer persönlichen Weltanschauung und Religion – alle das verfassungsmäßige Recht, ihre Kinder im eigenen Glauben oder Nicht- Glauben zu erziehen und entsprechend zu kleiden. Wenn der Staat in dieses elterliche Erziehungsrecht und in die Religionsfreiheit mit einem Kopftuchverbot an Schulen eingreifen möchte, sind ihm hierfür sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden gesetzt. Dass das von der CDU geforderte Kopftuchverbot diese überwinden könnte, dafür gibt es keinerlei Indiz.
Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de Dass die Hamburger CDU trotzdem ein Kopftuchverbot fordert, zeigt, wie verzweifelt man dort offensichtlich mittlerweile angesichts der Folgen der Merkelschen Flüchtlings- politik ist.
Statt populistischer Forderungen sollte die CDU aber trotzdem lieber zu tauglichen Mitteln greifen, wenn es darum geht, die Probleme in den Griff zu bekommen, die mit der unkontrollierten Einwanderung aus moslemischen Ländern verbunden sind.
Der wichtigste Schritt dafür wäre, endlich das geltende Asyl- und Aufenthaltsrecht anzuwenden. Ob dies noch gelingt, das wird schon bald der Ausgang des aktuell in Berlin tobenden Asylstreits zeigen. Wir sind gespannt.“



Weitere Informationen:
• Focus-Online-Artikel vom 24.06.2018 zum CDU-Landtagsbeschluss:
https://www.focus.de/regional/hamburg/hamburg-beschluss-bei-parteitag-hamburgs- cdu-fordert-kopftuch-verbot-an-schulen_id_9149142.html



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de