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29.06.18
10:12 Uhr
SPD

Gemeinsame Pressemitteiluntg Nina Scheer (MdB) und Sandra Redmann (MdL)

Dr. Nina Scheer Sandra Redmann Mitglied des Deutschen Bundestages Mitglied des Landtages Schleswig-Holstein

Pressemitteilung 28. Juni 2018
Scheer und Redmann: Atomstrombegrenzung bei Netzengpässen an Jamaika und CDU/CSU gescheitert Anlässlich der Verabschiedung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklären die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin für Atomenergie, Dr. Nina Scheer sowie die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in Schleswig- Holstein, Sandra Redmann:
„Mit der durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Atomgesetznovelle wurden die Fehler der schwarz-gelben Regierung korrigiert. Im Zuge der 2010 unter Kanzlerin Merkel beschlossenen Laufzeitverlängerung und dem Wiederausstieg in Folge von Fukushima im Jahr 2011 hatte es die Regierung von CDU/CSU und FDP damals versäumt, einen angemessenen Ausgleich für die Atomkraftwerksbetreiber vorzusehen. Die neue Regelung korrigiert nun die Fehler der schwarz-gelben Regierung, die vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden waren. Im Einklang mit dem Atomausstiegsbeschluss sieht der Gesetzentwurf einen finanziellen Ausgleich vor. Die ebenfalls verfassungsgerichtlich eröffnete Option von Laufzeitverlängerungen wurde hingegen richtigerweise nicht gewählt“, so Scheer und Redmann.
Das zur Vermeidung von Konflikten mit der Energiewende ergänzend seitens der SPD- Fraktion verfolgte Ziel, eine Übertragung von Reststrommengen in sogenannte Netzausbaugebiete zu unterbinden, habe sich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zur Atomgesetznovelle als nicht einigungsfähig erwiesen.
Redmann: „Wir bedauern sehr, dass mit der Atomgesetz-Novelle nicht die Chance genutzt wurde, die Übertragung von Reststrommengen in sogenannte Netzausbaugebiete bzw. faktische Netzengpassgebiete zu unterbinden. Leider war dies mit unserem Koalitionspartner im Bund nicht vereinbar. Einen Bärendienst hat uns dabei die Stellungnahme des Bundesrates auf Initiative der schleswig-holsteinischen Jamaika-Landesregierung bzw. des Ministers Robert Habeck erwiesen, wonach eine solche Regelung erst nach Inkrafttreten der Atomgesetznovelle zu regeln sei und dann auch noch im Austausch mit den Atomkonzernen und mit einem erst zu erarbeitenden Konzept. Eine solche Stellungnahme während des parlamentarischen Verfahrens zum Atomgesetz war absolut kontraproduktiv.“


1/2 Auch Brunsbüttel hätte nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Gesetzestext gestrichen werden können. Die Ausführungen von mehreren Sachverständigen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung bestätigten mehr als erhebliche Zweifel, ob das Atomkraftwerk Brunsbüttel im Zusammenhang mit ausgleichsberechtigten Genehmigungsinhabern gesetzlich zu erwähnen sei.
Scheer: „Eine Einschränkung der Übertragung von Reststrommengen in Netzengpassgebiete, die Streichung von Brunsbüttel, wie auch eine ebenfalls seitens der SPD-Fraktion vorgeschlagene konkretisierende Formulierung zur Ausgleichshöhe ‚unterhalb des vollen Wertersatzes‘, waren leider mit dem Koalitionspartner nicht vereinbar. Ersteres insbesondere durch Intervention der schleswig-holsteinischen Landesregierung, die benannte Änderung erst nach Inkrafttreten der Atomgesetznovelle aufzugreifen.“



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