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04.07.18
16:17 Uhr
B 90/Grüne

Berd Voß zu Pflanzenschutzmittel und Düngeverordnung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 15+33+34 – Anträge zur Reduktion Pressesprecherin des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, Claudia Jacob zum Glyphosateinsatz und zum Grundwasserschutz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher 24105 Kiel der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Bernd Voß: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 261.18 / 04.07.2018

Der konventionelle Pflanzenschutz ist in der Sackgasse
Pflanzenschutzreduktionsstrategie, Glyphosatausstieg, Düngeverordnung - der Ältes- tenrat hat Tagesordnungspunkte zusammengebracht, die auf den ersten Blick sehr un- terschiedlich sind. Was diese Themen allerdings gemeinsam haben: Der Handlungsbe- darf ist überfällig, seit vielen Jahren bekannt und durch Expert*innen immer wieder dar- gelegt worden.
Diejenigen, die dies weiter zerreden und niemanden mit den Gegenmaßnahmen belas- ten wollen, erweisen auch der Landwirtschaft einen Bärendienst. Der Anpassungsdruck wird immer größer und draußen sind viele Berufskolleg*innen auch schon weiter.
Sie wissen, es wird eng beim Pflanzenschutz, wenn immer mehr Wirkstoffe sich nach Jahren der Anwendung als doch nicht so harmlos herausstellen, wie anfangs behaup- tet.
Sie wissen, dass keine neuen Mittel kommen und immer neue Resistenzen auftreten, dass hohe Düngegaben und enge Fruchtfolgen aus bekannten ökonomischen Zwängen diese Probleme verschärfen.
Sie wissen, die Akzeptanz für diese Art der Landwirtschaft schwindet mit jeder Meldung über Insektensterben, mit jeder Warnung vor dem stummen Frühling. Sie sind auf der Suche nach Alternativen.
Die Konsequenz, wenn die Gesetzgeber*innen es unterlassen, dringend erforderliche Normen zu setzen, sehen wir aktuell im Tierschutz. Die großen Lebensmittelketten set- zen ihre Normen.

Seite 1 von 3 Das kann auch in anderen Bereichen, wie beim Pflanzenschutz, die Konsequenz aus der Verweigerung staatlichen Handelns sein. Das löst nicht die Probleme, sondern schafft erst recht folgenreiche Abhängigkeiten, die niemand will.
Die Anträge gehen mit unterschiedlichem Duktus alle in eine Richtung. Daher ist es müßig, sich hier mit Vorwürfen und Unterstellungen zu überschütten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir Grünen wollen den Glyphosateinsatz beenden. Wir fordern ein klares Enddatum. Am besten auf EU-Ebene, ansonsten durch die Bundesregierung. Auf Ebene eines Bundeslandes ist dies nicht möglich, das weiß auch Kirsten Eickhoff-Weber. Wir haben im Land zuletzt durch den Erlass vom 29. Februar 2016 unseren Handlungsspielraum weitestgehend ausgeschöpft. Aber Glyphosat ist nur die Spitze des Eisbergs.
In der Debatte um Glyphosat geht es aber um mehr als um einen einzelnen Wirkstoff. Es geht um das „System Glyphosat“: Es geht um den Ausstieg aus einem System, dass eine einseitige Entwicklung gebracht und die Landwirt*innen von der chemischen In- dustrie abhängig gemacht hat. Und zwar so, dass viele bis heute davon ausgehen, es ginge nicht mehr ohne.
Weil sie arbeitswirtschaftlich, in der Fruchtfolge, in dem Anbauverfahren und in der Ma- schinenausstattung schon derart auf den „Stoff“ eingestellt sind, dass die Entzugser- scheinungen für viele schmerzlich sein werden. Das hat auch Klaus Jensen gestern in der Förde Runde dargelegt.
Es gibt eine Reihe weiterer, für Umwelt und Gesundheit problematischer Wirkstoffe. Niemand weiß so recht, welche Langzeitfolgen auf uns zukommen, wenn immer mehr Wirkstoffe und Zerfallsprodukte dieser Wirkstoffe sich in Böden und Gewässern anrei- chern.
Der konventionelle chemische Pflanzenschutz ist in einer Sackgasse. Wir brauchen wirksame Strategien, mit denen wir da wieder herauskommen. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen, die helfen, Alternativen voranzubringen. Auch zu pflanzenbaulicher Beratung, Versuchswesen und Kontrolle des Pflanzenschutzmitteleinsatzes.
Die letztgenannten Punkte liegen in der Zuständigkeit des Landes und hier haben wir im Jamaika-Koalitionsvertrag unsere Landesregierung aufgefordert, tätig zu werden und dabei auch die Notwendigkeit der Reduktion des Einsatzes von besonders human- und ökotoxikologisch bedenklicher Mittel betont.
Wir wissen aber auch, dass nach EU-Recht ein Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) bis 2021, beziehungsweise 2023, deutliche qualitative und quantitative Ergebnis- se bei der Pestizidanwendung liefern muss.
Die Zeit läuft. Bisher sind kaum Instrumente auf dem Tisch. Der einfache Reflex, mehr zu kontrollieren, greift allein genauso zu kurz wie allein die Forderung nach Verboten. Und dabei gilt dann auch der Umkehrschluss: solange es nicht verboten ist, ist es eben erlaubt. Genau da zielt das ökonomische Lenkungsinstrument einer im Aufkommen neutralen Pflanzenschutzsteuer oder -Abgabe hin.
Klar geht so eine Maßnahme wirksam nur auf Bundesebene. Mit den Beispielen aus Dänemark, Schweden und Frankreich sowie dem Gutachten aus Schleswig-Holstein ist
2 deutlich geworden, wie eine risikobasierte, differenzierte Abgabe sofort wirken kann.
Das Aufkommen kann für wirksame Maßnahmen in der Branche verwendet werden. Ein attraktives ökonomisches Instrument, bei dem der einzelne Betrieb selbst sofort über die geeigneten Maßnahmen entscheiden und sie etablieren kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum zweiten Thema: Es braucht ein wirksames Düngerecht, damit die Betriebe um- steuern, die das Grundwasser und das Oberflächenwasser belasten, und damit nicht diejenigen benachteiligt werden, die jetzt schon gewässerschonend wirtschaften. Auch hier kann die Landespolitik nicht die Versäumnisse des Bundes wettmachen.
Gegen das Argument, das Urteil des EuGH vom 21. Juni beziehe sich auf die alte Dün- geverordnung und sei daher zu vernachlässigen, spricht eindeutig der Text der Urteils- begründung: Zu kurze Sperrzeiten, zu hohe erlaubte Stickstoff-Überschüsse - das sind nur zwei von mehreren Kritikpunkten, die sich auch in der neuen Düngeverordnung wiederfinden.
Eine Nachbesserung ist unumgänglich. Zu dieser Schlussfolgerung kommt auch Pro- fessor Taube, den meisten hier bekannt als Experte für Grünland und Futterbau der Uni Kiel, aber auch bekannt als Mitverhandler unseres Koalitionsvertrages auf Seiten der CDU.
Durch das neue Düngerechts von 2017 ist keine nennenswerte Reduzierung der Über- düngung zu erwarten, sagt er. Ich zitiere, mit Erlaubnis des Präsidenten: „Vielmehr fes- tigt sich der Eindruck, dass die Problemlösungen und die hierfür zwingend nötigen An- passungen der deutschen Landwirtschaft an eine umweltgerechte Düngung mit dem neuen Düngerecht weiterhin in die Zukunft verschoben werden.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land nutzt durch die gestern im Kabinett beschlossene Landesdüngeverordnung als erstes Bundesland die Möglichkeit, in belasteten Gebieten weitergehende Maßnah- men umzusetzen. Im Land werden wir dafür sorgen, dass zumindest das geltende Dün- gerecht eingehalten wird und dazu die Kontrollen verstärkt werden, auch personell, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Aufgrund der vielen Schlupflöcher, die der Bund ge- lassen hat, wird dies keine leichte Aufgabe werden. ***



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