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04.07.18
16:24 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Die Düngeverordnung greift zu kurz

Presseinformation Kiel, den 04.07.2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 15+33+34 Anträge zur Reduktion des Pflanzenschutzmittel- und Glyphosateinsatzes und zum Grundwasserschutz Drs. 19/779 & 19/823 & 19/824

„Deutlich wird das Problem insbesondere bei der Trinkwassergewinnung. Die belastete N-Kulisse ist nahezu deckungsgleich mit den Hauptgebieten der Trinkwassergewinnung. Und es kann dann nicht die Lösung sein, dass wir solange das belastete Wasser verdünnen bis der Nitrat-Wert unterschritten wird. So bekämpft man das Symptom, aber nicht die Ursache.“

Im April haben wir den Antrag der SPD zur Düngeverordnung im Landtag debattiert und für uns
als SSW war klar, die Düngeverordnung des Bundes ist ein schwer errungener politischer
Kompromiss. Dabei war allen bewusst, es muss etwas geschehen, denn über Jahrzehnte hat
Deutschland es versäumt die Nährstoffüberschüsse ausreichend zu reduzieren. Seinerzeit war
auch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren anhängig, wegen Nichteinhaltung der EU-
Nitratrichtlinie. Mittlerweile gibt es hierzu auch ein EuGH-Urteil, dass sich auf die Rechtslage von
2014 bezieht und nicht auf die aktuelle Düngeverordnung. Gleichwohl hat dieses Urteil die 2
politische Diskussion um die Düngeverordnung neu entfacht. Die Frage, inwieweit die
Düngeverordnung wirklich ausreicht um unsere Gewässer und andere Ökosysteme vor
Nährstoffeinträgen und –Belastungen zu schützen, ist damit wieder im politischen Raum.
Wir als SSW sahen uns mit der aktuellen Düngeverordnung und der entsprechende Umsetzung
in eine Landesverordnung, seinerzeit auf einem guten Weg, um die verfolgten Ziele der
Nährstoffreduzierung zu erreichen. Doch ich gebe zu, ich habe meine Sicht auf die
Düngeverordnung überdacht. Die erneute Diskussion seit dem EuGH-Urteil und insbesondere die
Stellungnahmen der Organisationen und Verbände zum Entwurf der Landesdüngeverordnung,
die uns im Ausschuss zur Verfügung gestellt wurden, waren ausschlaggebend dafür, dass ich
meine Auffassung in dem Punkt revidiert habe. Im Ausschuss kann man eben vieles dazu lernen.
Überwiegend kritisch fallen die Stellungnahmen hinsichtlich der zu erwartenden Erfolge aus. Es
wird bezweifelt, dass die vom Land angestrebten Maßnahmen in der Düngeverordnung
überhaupt geeignet sind unsere Gewässer zu schützen. Demnach muss ganz anders Butter bei
die Fische, wenn wir etwas erreichen wollen.
Deutlich machen möchte ich dies am Beispiel der Schlei. Das Gewässer ist in einem schlechten
Umweltzustand und das nicht erst seit der Verunreinigung durch die Plastikteilchen. Der
Faulschlamm, der wie ein alles abtötender Teppich auf den Grund der Schlei liegt und die
Nährstoffeinträge aus den angrenzenden Flüssen und Einleitern verunreinigen und belasten die
Schlei. Um das Gewässer wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, muss also
nicht nur der Faulschlamm entfernt werden, vielmehr muss auch auf die angrenzenden Flächen
und Einleiter geschaut werden, denn klar ist, die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft setzen
der Schlei enorm zu. Es gibt bereits ein umfassendes Konzept, das nicht nur darauf abzielt den
Faulschlamm zu entfernen, sondern darüber hinaus auch Maßnahmen aufzeigt, wie der
Nährstoffeintrag in die Schlei vermindert werden kann. Aber all das kostet eine Stange Geld. Wir
müssen das Problem endlich angehen, um die Schlei wieder in einen guten ökologischen Zustand
zu versetzen. 3
So wie dies für die Schlei gilt, trifft es gänzlich für alle belasteten Gewässer bei uns im Land zu. Es
ist ein alarmierendes Zeichen, wenn weit über die Hälfte der Landesfläche als Nitrat- und
Phosphat-Kulisse ausgewiesen sind. Deutlich wird das Problem insbesondere bei der
Trinkwassergewinnung. Die belastete N-Kulisse ist nahezu deckungsgleich mit den
Hauptgebieten der Trinkwassergewinnung. Und es kann dann nicht die Lösung sein, dass wir
solange das belastete Wasser verdünnen bis der Nitrat-Wert unterschritten wird. So bekämpft
man das Symptom, aber nicht die Ursache.
Wie gesagt, wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass die Düngeverordnung zu kurz greift,
um die Probleme hinsichtlich der Wasserqualität zu verbessern. Hier muss mehr getan werden.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html