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04.07.18
17:55 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 8 u.a. "Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 240/2018 Kiel, Mittwoch, 4. Juli 2018
Wohnungsbau/Recht auf Wohn- raum



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 8 u.a. „Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung“ In seiner Rede zu TOP 8+9+39 (Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung und Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau) er- klärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Die Opposition scheint offenbar eine Tradition begründen zu wollen, wenn sie dieses Parlament in schöner Regelmäßigkeit mit ihren Anträgen zur Wohnungspolitik beschäftigt. Das Problem dieser Anträge ist allerdings, dass vermeintliche Patentrezepte vorgeschlagen werden, die bei genauer Betrachtung nicht einen Quadratmeter mehr Wohnraum in diesem Land schaffen und in der Regel den gegenteiligen Effekt haben, also den Neubau von Wohnungen sogar hemmen.
Wir haben für die Jamaika-Koalition bereits in der Debatte im Januar, aber auch jetzt zuletzt im Juni hier im Plenum erläutert, mit welchen konkreten Maßnahmen Anreize auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden können, damit die Wohnungen tatsächlich gebaut werden, die wir hier in Schleswig- Holstein brauchen. In diesen Debatten ist auch deutlich geworden, dass die Lösungsansätze, die die Oppositionsfraktionen vorgeschlagen haben, zahn- und wirkungslos sind. Sie sind schlicht nicht geeignet, einen Beitrag für den notwendigen Neubau von Wohnungen zu leisten. Das gilt gleichermaßen für den Vorschlag, ein Wohnraumschutzgesetz nach Hamburger Modell zu schaffen, wie für die Idee, kommunale Wohnungsgesellschaften zu fördern. Das ist weder kreativ noch wird sich mit solchen Maßnahmen die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein verbessern.
Nun bemühen AfD und SPD in eigenartiger Übereinstimmung sogar die Ver- fassung, um der vermeintlichen Wohnraumkrise Herr zu werden. Aber eine Krise, die eine Verfassungsänderung rechtfertigen könnte, haben wir über-

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de haupt nicht in Schleswig-Holstein und das macht der Bericht der Landesre- gierung auch deutlich.
Ja, wir haben den Bedarf, dass jährlich 15.000 Wohnungen gebaut werden. Allerdings, und das ist von zentraler Bedeutung, wenn ein Recht auf Wohnen in der Landesverfassung gefordert wird, liegt der Bedarf an neuen Wohnun- gen im Bereich des geförderten (sozialen) Wohnungsbaus bei lediglich 1.600 Einheiten pro Jahr. Der Handlungsbedarf wird von uns nicht in Abrede gestellt. Dass die Regierung für solche Baumaßnahmen auch Geld in die Hand nehmen muss, weil sozialer Wohnungsbau ohne staatliche Förderung nicht funktioniert, ist eine Selbstverständlichkeit. Eine Verfassungsänderung brauchen wir aber sicherlich nicht, um diesen Bedarf zu decken.
Ich finde die Überdramatisierung der Lage am Wohnungsmarkt ärgerlich. Sie machen damit Politik auf dem Rücken der Menschen, die unsere Hilfe brauchen. Wohnungs- und Obdachlosen helfen aber keine verfassungsrecht- lichen Bestimmungen. Schon heute bestehen gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass jedem in Not geratenen Menschen in diesem Land Woh- nung oder Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Ein ganz entscheiden- des Problem ist aber, dass diese Menschen häufig diese Hilfe nicht in An- spruch nehmen, welche Gründe auch immer hierfür ursächlich sind. Hier müssen wir aber ansetzen, wenn wir diesen notleidenden Menschen helfen wollen und nicht mit einer Verfassungsänderung.
Ich finde es daher auch unwürdig, wenn die SPD den Eindruck zu erwecken versucht, dass die Menschen in diesem Land nur dann Zugang zu angemes- senem und bezahlbarem Wohnraum haben, wenn der Staat Immobilienspe- kulanten mit restriktiven Maßnahmen Einhalt gebietet, indem er regulierend in den Wohnungsmarkt eingreift. Es ist ein fataler Irrglaube, dass wir auf Missstände mit einer Generalverurteilung reagieren. Das ist gegenüber sol- chen Vermietern respektlos, die sich gegenüber ihren Mieterinnen und Mie- tern stets an Recht und Gesetz halten. Und das dürfte der Regelfall sein.
Das Recht auf Wohnen in die Landesverfassung aufzunehmen, ist ja kein neuer Gedanke und beinahe so alt wie die Bundesrepublik Deutschland. Genauso alt ist aber auch die Erkenntnis, dass die Wirkung einer solchen verfassungsrechtlichen Regelung auf dem Wohnungsmarkt nicht spürbar ist. Die Maßnahme ist schlicht wirkungslos! Dann sollten wir es aber unterlas- sen, unsere Verfassung für Feigenblätter und Placebos zu missbrauchen. Das entwertet unsere Verfassung und macht sie nicht stärker.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de