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05.07.18
10:21 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 23: Offensichtlich hat diese Landesregierung nicht begriffen, was ein „Sofortprogramm“ ist

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 5. Juli 2018


TOP 23: Umsetzung des Investitionsprogramms für Frauenhäuser (Drs-Nr.: 19/825)



Beate Raudies:
Offensichtlich hat diese Landesregierung nicht begriffen, was ein „Sofortprogramm“ ist

Im November des vergangenen Jahres hat der Landtag einstimmig die Landesregierung gebeten, ein Sofortprogramm zur Sanierung der Frauenhäuser in Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen. Darüber habe ich mich sehr gefreut, denn die Frauenhäuser in unserem Land sind in die Jahre gekommen. Aber sie sind nach wie vor notwendig: Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, brauchen Schutzräume. Deshalb war es wichtig und richtig, dass die Küstenkoalition die Kürzung der Frauenhauszuschüsse der schwarz-gelben Regierung zurückgenommen hat.
Und es ist gut, dass die derzeitige Koalition diesen Kurs fortsetzen will und auch mehr Geld für die Unterstützung der Frauenhäuser bereitstellt. Die Idee für ein Investitionsprogramm ist bereits in der vergangenen Legislaturperiode entstanden – über Fraktionsgrenzen hinweg, und auch in der Debatte im November wurde eine große Einmütigkeit deutlich. Und tatsächlich hat die Regierung stark begonnen: Bereits im September erfolgte die erste Lesung des Gesetzes zur Aufnahme der Frauenhäuser in das IMPULS-Programm. Und im Oktober 2017 wurden die Kommunalen Landesverbände und die Frauenhäuser angeschrieben, um den Investitionsbedarf 2



zu ermitteln. Im Zuge der Haushaltsberatungen im Januar dieses Jahres berichtete das Ministerium dann, die vorhandenen Haushaltsmittel würden wohl ausgeschöpft werden. Mit dem Haushalt 2018 wurden 3 Millionen Euro bereitgestellt – eigentlich nur noch Formsache, oder?
Offensichtlich verstehen wir unter dem Wort „Sofortprogramm“ etwas anderes als die Landesregierung. Wie sonst ist es zu erklären, dass uns die Regierung im Juni auf Anfrage mitteilt, die Förderrichtlinie werde voraussichtlich Ende dieses Jahres veröffentlicht? Sie selbst bezeichnen sich als die „Koalition der Möglichmacher“ – aber diesem Anspruch werden Sie im Fall der Frauenhäuser in keinster Weise gerecht. Leidtragende sind die Frauen, die nicht aufgenommen werden können oder die unter zum Teil schwierigsten Bedingungen leben müssen.
Sie können es doch besser: Für die Sanierung von Kommunalen Sportstätten, von Schultoiletten und von Feuerwehrgerätehäusern waren die Förderrichtlinien doch in vertretbarer Zeit erstellt. Und weil sich herausstellte, dass die beantragten Maßnahmen die vorhandenen Mittel übersteigen, konnte die Landesregierung nachsteuern. Das würde ich mir auch für die Frauenhäuser wünschen. Da bin ich offensichtlich nicht alleine, denn die Finanzministerin hat zwischenzeitlich ja bereits im IMPULS-Programm nachgesteuert und den für die Sanierung von Frauenhäusern vorgesehenen Betrag verdoppelt. Darüber freue ich mich natürlich auch. Denn wir wissen doch, in welchem Zustand die Häuser sind. In Schleswig-Holstein haben wir 16 Frauenhäuser mit 322 Plätzen. Viele der Einrichtungen im Land sind in die Jahre gekommen und brauchen dringend eine Modernisierung. Der Sanierungs-, Umbau- und Ausbaubedarf ist wirklich enorm. Wir müssen zu besseren, modernen Standards kommen. Es kann nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Frauen immer noch in Vierbettzimmern untergebracht werden müssen. Die Trägervereine alleine können das nicht schaffen, und die Kommunen verweisen nicht ganz zu Unrecht auf die Zuständigkeit des Landes. Und auch wenn noch nicht feststeht, wie viel Geld für welche Maßnahmen jedes einzelne Haus benötigt: Der Investitionsbedarf ist doch längst bekannt! Wie oft sollen denn noch Bedarfsermittlungs- und Gebäudebestandsbögen ausgefüllt werden?
Allein die bekannten Zahlen - Konzepte für Neubauten in den Frauenhäusern Itzehoe oder Rendsburg, für An- und Umbauten wie in Elmshorn oder Plön – machen deutlich, dass die zur Verfügung stehen Mittel wohl nicht auskömmlich sein werden. Und da hilft es auch nichts, wenn Sie die Trägervereine ans Innenministerium verweisen, um Wohnungsbaumittel zu beantragen. Sie lassen die ehrenamtlich geführten Trägervereine und die Kommunen mit dem Problem allein, und das geht zu Lasten der betroffenen Frauen. 3



Aber egal, wie viel Geld in den nächsten Jahren für die Sanierung der Frauenhäuser bereits stehen wird: Auch dann, wenn die Mittel endlich abgeflossen sind, werden wir im Land keine ausreichende Anzahl an Plätzen haben. Und darum darf die Bedarfsanalyse nicht erst starten, wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Denn wir wissen doch, wie viele Frauen jährlich abgewiesen werden müssen. So fehlen allein in Lübeck mindestens die Plätze, die die schwarz- gelbe Landesregierung 2011 gestrichen hatte. Und auch aus Kiel, Plön und anderen Städten erreichen uns Hilferufe mit der Bitte um zusätzliche Plätze. Da kann das sehr begrüßenswerte Programm „FrauenWohnen" auch nur einen kleinen Beitrag zur Linderung der Not leisten. Also, Frau Ministerin, legen Sie einen Zahn zu! Je eher die Richtlinien fertig werden, desto besser für die Frauen in unserem Land!