Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
05.07.18
16:29 Uhr
AfD

Claus Schaffer: Jamaika soll das geltende Aufenthaltsrecht anwenden, nicht den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer anlässlich des Jamaika-Antrags zur Bleiberechtsverbesserung (TOP 25):

“Jamaika soll das geltende Aufenthaltsrecht anwenden, nicht den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern“ Kiel, 5. Juli 2018 Die Landesregierung hat heute mit einem eigenen Antrag deutlich gemacht, dass sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen will, die Bleibe- rechtsregeln für geduldete Ausländer nochmals auszuweiten, um so „den Kreis der potentiell Anspruchsberechtigten zu erweitern“. Claus Schaffer, innen- und rechts- politischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Der heutige Antrag von Jamaika zur Änderung der Paragraphen 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes macht einmal mehr deutlich, worum es CDU, GRÜNEN und FDP in der Flüchtlingspolitik tatsächlich geht: Einwanderung über das Asylrecht zu betreiben.
Statt das geltende Asyl- und Aufenthaltsrecht anzuwenden und Asylbewerber, die keinen Anspruch auf Asyl und auch kein Bleiberecht haben, konsequent abzuschieben, versucht Jamaika alles, um diese abgelehnten Asylbewerber dauerhaft in Schleswig-Holstein zu belassen und ihnen Integrationsmaßnahmen angedeihen zu lassen.
Dass Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr allein 700 Ausreisepflichtige nicht abge- schoben hat, ist beredtes Zeugnis der tatsächlichen Intention jamaikanischer Flüchtlings- politik. Ebenso, dass die Landesregierung bis heute keine Abschiebehaftanstalt für unser Land eingerichtet hat. Die in Glückstadt geplante Abschiebehaftanstalt, die frühestens 2019 fertig sein soll, ist zudem für gerade einmal 60 Abschiebehaftplätze ausgelegt – die sich Schleswig-Holstein mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auch noch teilen muss.
Anstatt hier schnellstmöglich für Abhilfe zu sorgen, sorgt sich Jamaika nun also lieber darum, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erhöhen, die gemäß §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz geduldet werden, also ein Bleiberecht in Schleswig-Holstein erhalten sollen. Begründet wird all dies stets mit dem Verweis auf humanitäre Aspekte,

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de die in der Flüchtlingspolitik nicht zu kurz kommen dürften – so als sei das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht frei davon. Dass das Gegenteil der Fall ist, wird dabei gerne bewusst verdrängt. Und alle, die – wie die AfD – die Umsetzung des geltenden Asyl- und Aufenthaltsrechts fordern, werden aus einer Position moralisierender Überheb- lichkeit als unmenschlich und herzlos stigmatisiert.
Nur gut, dass diese Infamie allmählich auch den Bürgern bewusst wird. Sie werden ihre Meinung dazu bei den nächsten Wahlen gewiss in Form einer entsprechenden Stimmabgabe kundtun.“


Weitere Informationen:
• Jamaika-Antrag „Bleiberechtsregeln verbessern“ vom 22. Juni 2018 (DS 19/829): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00800/drucksache-19-00829.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Kieler Landtag • Peter Rohling, Pressesprecher • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988- 1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E -Mail: peter.rohling@afd.ltsh.de