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03.08.18
16:23 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa: Holocaust darf nicht verharmlost werden

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 274/ 2018 Kiel, Freitag, 3. August 2018
Rechtspolitik/BVerfG-Entscheidung zu Holocaust-Leugnung



Jan Marcus Rossa: Holocaust darf nicht verharmlost



www.fdp-fraktion-sh.de werden Zu den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 03.08.2018 zur Strafbarkeit des Leugnens bzw. der Verharmlosung des NS- Völkermordes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„So sehr ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüße, mit der die Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung einer 89-jährigen Frau zu einer Haftstrafe von zwei Jahren wegen des Leugnens des NS-Völkermordes bestätigt wurde, so sehr bedaure ich jedoch, dass mit der zweiten Entschei- dung der Eindruck entstehen kann, dass die bloße Verharmlosung des NS- Völkermordes dagegen nicht strafrechtlich verfolgt werden kann.
Insbesondere von der zweiten Entscheidung geht eine sehr fragwürdige Botschaft in einer Zeit aus, in der rechtspopulistische Parteien und Organi- sationen immer wieder und sehr bewusst die Grenzen des politischen An- standes überschreiten. Diese Gruppierungen müssen sich durch das Bun- desverfassungsgericht bestätigt, wenn nicht sogar ermuntert fühlen, auch künftig das Unrecht des Nationalsozialismus zu verharmlosen und so fa- schistisches Gedankengut wieder salonfähig zu machen.
Diese Entscheidung bestätigt unseren Beschluss in Schleswig-Holstein, die personelle und strukturelle Kontinuität nach 1945 in Legislative und Exeku- tive aufzuarbeiten. Ich finde es beängstigend, dass die Täter, die für die Er- mordung von Millionen von Menschen und die Repression eines ganzen Volkes mitverantwortlich gewesen sind, nach 1945 weiterhin die Geschicke unseres Landes maßgeblich mitbestimmen konnten.
Deshalb hätte ich mir vor diesem Hintergrund ein klares Bekenntnis vom höchsten Gericht unseres Staates gewünscht, dass wir auf allen Ebenen be- reits der Verharmlosung nationalsozialistischen Unrechtes mit Entschieden- heit entgegentreten. Nur eine wehrhafte Demokratie wird in der Lage sein, Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de nationalsozialistischen Strömungen am Rande unserer Gesellschaft ent- schieden und erfolgreich entgegenzutreten und dazu gehört eben auch, dass wir bereits die Verharmlosung des NS-Völkermordes ächten und straf- rechtlich verfolgen können. Wer das Staatsunrecht des NS-Regimes zwi- schen 1933 und 1945 leugnet oder verharmlost, der stellt sich gegen unse- ren freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat und das müssen wir nicht tolerieren.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de