Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.08.18
13:44 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle enttäuscht von Kabinettsentwurf zum dritten Geschlecht

Nr. 118 / 20. August 2018

Antidiskriminierungsstelle enttäuscht von Kabinettsentwurf zum dritten Geschlecht
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen, der neben den Geschlechtsoptionen "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht. Die große Koalition setzt damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. „Ich freue mich zwar, dass bald endlich auch Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zurechnen, ihre Identität ins Geburtenregister eintragen lassen können“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, heute (Montag) in Kiel. Die geplanten Änderungen seien aber leider nicht ausreichend.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung zu schaffen, wonach im Geburtenregister neben „männlich“ und „weiblich“ eine weite- re Alternative möglich sein muss. „Mit dem nun geplanten zusätzlichen Eintrag "divers" wird Men- schen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Würde ein Stück weit zurückgegeben“, betonte El Samadoni.

Es seien jedoch weitere Änderungen nötig, damit alle Menschen ihre geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung selbstbestimmt und frei leben können: „Nach dem Gesetzesentwurf soll der Eintrag nur Menschen mit sogenannten Varianten der Geschlechtsentwicklung offen stehen, die also bestimmte körperliche und genetische Merkmale aufweisen, und damit nicht allen Betroffenen“, hob El Samadoni hervor. Entscheidend dürfe bei der Bestimmung des Geschlechts aber nur der Wunsch der jeweils betroffenen Person sein. Auch das Erfordernis eines ärztlichen Attestes bei der Änderung des Personenstandes und für Minderjährige bewertet die Antidiskriminierungsstelle äußerst kritisch.