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03.09.18
16:32 Uhr
Landtag

Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen hat Arbeit aufgenommen

Nr. 128 / 3. September 2018

Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen hat Arbeit aufgenommen
Nach seiner ersten konstituierenden Sitzung hat der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein heute (Montag) zum zweiten Mal getagt. Auf der Tagesordnung standen der Landesrahmenvertrag und der neue Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – die Mitglieder des Beirates zogen eine positive Bilanz zu den bisherigen Ergebnissen.
Im Anschluss an die Sitzung zeigte sich der Landesbeirat zuversichtlich, Anliegen bei den Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag formulieren zu können. Außerdem hält das Gremium es für richtig, dass die Verantwortung für einen neuen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention beim Ministerpräsidenten liegt und begrüßte die bevorstehende Auswertung des laufenden Aktionsplans.
Darüber hinaus tauschte sich der Beirat auf seiner zweiten Sitzung darüber aus, wie er an den Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag beteiligt wird. Seit Gründung des Gremiums im Mai stehen die Verhandlungen im Mittelpunkt seiner Aktivitäten. Der Landesrahmenvertrag ist die Grundlage für die Organisation von Dienstleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Durch eine Gesetzesnovellierung im vergangenen Jahr sind nun erstmals auch Menschen mit Behinderungen durch den Landesbeirat an den Verhandlungen beteiligt. Mitglieder des Landesbeirates, die an den Beratungen zum Landesrahmenvertrag teilnehmen, äußerten sich optimistisch, ihre Forderungen einbringen zu können. „Wir nehmen verstärkt wahr, dass unsere Anliegen ernst genommen werden“, sagte der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase.
Hase informierte den Landesbeirat heute auch über den aktuellen Umsetzungsstand des Landesaktionsplanes. „Das Land hat die Zusammenarbeit der beteiligten Ministerien neu strukturiert und die Ausrichtung des Umsetzungsprozesses überarbeitet“, erläuterte Hase. Der Beirat begrüßte die beschlossene Fortschreibung des Planes und eine vorgesehene Auswertung des bestehenden Landesaktionsplanes. Dies trage zur Transparenz des Prozesses und der Ergebnisse bei. 2

Für seine nächste Sitzung plant der Beirat, den Landesaktionsplan intensiver zu betrachten und die Umsetzung der neuen Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) zu erörtern. Die EUTB wurden durch das neue Bundesteilhabegesetz eingeführt und nehmen landesweit seit einigen Monaten ihre Arbeit auf.