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05.09.18
16:57 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 5: Die Wirtschaft dient den Menschen, nicht umgekehrt!

Es gilt das gesprochene Wort!
Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/

Kiel, 5. September 2018


TOP 5: Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein (Drs-Nr.: 19/861, 19/886)



Thomas Hölck:
Die Wirtschaft dient den Menschen, nicht umgekehrt!

Schleswig-Holstein hat ein modernes Tariftreue und Vergabegesetz. Das was auf Initiative des SSW 2006 auf den Weg gebracht und stetig weiter entwickelt wurde, ist gut, modern und vorbildlich. Vorbildlich bei der Sicherung guter Arbeit. Vorbildlich bei der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Vorbildlich bei der nachhaltigen Beschaffung. Es gibt keinen vernünftigen Grund das Gesetz in diesem Ausmaß zu ändern. Ich frage mich, wie man so einen Murks vorlegen kann. Wenn öffentliche Investitionen ausgeschrieben werden, muss es doch das Ziel sein, den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Den größtmöglichen Nutzen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der Umsetzung von guter Arbeit und sozialer Standards. Ein Vergabegesetz, dass dazu führen kann, dass Lohndumping möglich wird, das den weltweiten Kampf gegen die Einhaltung von Menschenrechten untergräbt, ist für einen Staat unwürdig. Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung untergräbt die Autorität und die Vorbildwirkung des Staates. Eine globale Verantwortung für Umwelt und Menschenrechte gibt es nicht ohne verbindliche Regeln bei der Vergabe.
Im Koalitionsvertrag hat Jamaika vereinbart: „Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch das Land werden wir auf die Einhaltung sozialer Standards achten, ohne dabei die schleswig- holsteinischen Unternehmen und Verwaltungen mit Bürokratie zu überlasten.“ Was macht Jamaika? Das Achten auf soziale Standards wird in die Beliebigkeit der Ausschreibenden gestellt. Nach § 18 (3) des geltenden Tariftreue und Vergabegesetzes muss die Vergabe 2



öffentlicher Aufträge an den Bieter erfolgen, der bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten u.a. folgende Kriterien erfüllt:
1. die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
2. die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen,
3. die Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleistet,
4. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert.
Mit dem Gesetzentwurf werden diese Kriterien zu „Kann“ Ausschreibungskriterien. Man kann, man kann auch nicht. Gerade wie es einem so gefällt. Für uns ist es nicht egal, ob Firmen, die öffentliche Ausschreibungen gewinnen, soziale Standards einhalten oder nicht. Und natürlich wollen wir, dass Ausschreibungskriterien auch überwacht werden. Das als bürokratischen Aufwand abzutun ist eine rücksichtlose Missachtung sozialer und wirtschaftlicher Interessen. Und was machen die Grünen? Sie beteiligen sich munter an dem Abbau sozialer Standards. Jamaika redet von Bürokratieabbau und Vereinfachung und macht genau das Gegenteil. Wer die Beteiligung von Firmen an öffentlichen Ausschreibungen erhöhen will, der muss doch gerade für einheitliche Verfahren sorgen. Sie ermöglichen unterschiedliche Ausschreibungskriterien, unterschiedliche Standards. Sie setzen darauf, dass in der Praxis aufgrund der „Kann“ Bestimmungen auf anspruchsvollere Ausschreibungen mit sozialen Standards und nachhaltiger Beschaffung einfach verzichtet wird und sich daraus eine einheitliche Praxis schon ergeben wird. Das ist an Zynismus nicht zu überbieten. Dann streichen sie einfach die Vorschrift, dass mit Nachunternehmern, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise keine ungünstigeren Bedingungen vereinbart werden dürfen, als die zwischen dem Auftragnehmer und öffentlichem Auftraggeber vereinbart wurden. Diese Bestimmung ist doch gerade für die Liquidität kleiner Betriebe enorm wichtig. Sie können Klientelpolitik aber keine ganzheitliche Wirtschaftspolitik. Der Gipfel der Ungerechtigkeit ihres Gesetzesentwurfs ist der Verzicht auf die umfassende Kopplung der Vergabe an die Tariftreue. Für den ÖPNV und SPNV haben sie das festgeschrieben. Was ist mit dem Rest, z. b. der Bauindustrie? Sind Ihnen die Straßenbauer, die unsere Straßen sanieren sollen nichts wert? Es gibt nicht einen einzigen vernünftigen Grund auf Tariftreue zu verzichten. Sie fördern eine Zweiklassengesellschaft. Gerade in Schleswig-Holstein, dem westdeutschen Lohnkeller, müssen alle Möglichkeiten zur Steigerung der Lohnniveaus genutzt werden. Sie fördern die Altersarmut der Zukunft, sie verhindern gute Arbeit. Sie gleichen einem Abbruchunternehmen für soziale Standards und guter Arbeit. Ziehen sie ihren Gesetzentwurf zurück, damit machen sie nichts verkehrt.