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05.09.18
17:49 Uhr
CDU

Tobias Loose: (TOP 15) Wir stehen für einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht

Religion | 05.09.2018 | Nr. 291/18
Tobias Loose: (TOP 15) Wir stehen für einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
für mich ist das Ziel des SSW Antrages nicht ganz klar. Mir scheint, dass hier unterschiedliche Themen miteinander vermischt werden. Auch der Redebeitrag hat mir dabei nur überschaubar geholfen, den Sinn des Antrages zu verstehen. Zum einen scheint es um Religionsfreiheit zu gehen, zum anderen um die Frage, ob Ersatzunterricht - in der Regel Philosophieunterricht – flächendeckend erteilt werden kann.
Religionsunterricht ist durch das Grundgesetz geschützt und „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften zu erteilen“. Nicht nur deshalb möchte ich hier noch einmal für die CDU-Fraktion betonen, dass wir uns klar für einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht aussprechen. Für uns ist dies wesentlicher Bestandteil der Religionsfreiheit in der Schule. Dies ist für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht in Schleswig-Holstein umfassend erprobt und etabliert.
Schwieriger ist das Thema für islamischen Religionsunterricht, weil es viele unterschiedliche Glaubensgemeinschaften gibt, die nicht über einen Kamm geschoren werden sollten. Sie wissen, dass es schon verschiedene Bemühungen gab, das Thema über einen umfassenden Dialog mit islamischen Verbänden vielleicht sogar mit einem Staatsvertrag zu lösen.
Auch die Jamaika-Koalition hält dies noch einmal im Koalitionsvertrag fest. Dort heißt es, dass wir uns einen vergleichbaren Staatsvertrag wie mit den Kirchen und den jüdischen Gemeinden für die muslimischen Vertretungen wünschen. Wie schwierig ein solches Ziel zu erreichen ist, zeigt die kontroverse Debatte um den Verband Ditib.
Ditib ist eine vom türkischen Staat kontrollierte Organisation, die zu verschiedenen


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Staatszielen, die wir uns gesetzt haben, im Widerspruch steht. Aber gerade deshalb wäre es so wichtig, dass es einen konfessionsgebunden islamischen Religionsunterricht gibt, der auch unter staatlicher Aufsicht steht. So können wir auch sicherstellen, dass jeder Schüler ein Religionsunterricht besuchen kann, sich dieser Unterricht aber klar an unserem rechtsstaatlichen Rahmen orientiert. Also: Wir wollen weiterhin konfessionsgebunden Religionsunterricht für möglichst alle Religionsgemeinschaften. Dies ist für uns grundlegend für die Religionsfreiheit in der Schule.
Daneben haben wir das Thema Ersatzfach. In Schleswig-Holstein wird dieser Unterricht als Philosophieunterricht angeboten. Schleswig-Holstein hat mit diesem Angebot eine Vorreiterrolle im Bundesgebiet, was wahrscheinlich Vielen gar nicht so bekannt ist.
In der Kleinen Anfrage von Lars Harms (Drs.19/768) wird auf die Frage nach einer Nicht Erteilung von gleichwertigen Unterricht, sprich Philosophie, in der gleichen Klassenstufe geantwortet, dass an 314 öffentlichen Schulen und für 45.754 Schülerinnen und Schüler ein gleichwertiger Unterricht erfolgt. Das ist eine große Anzahl.
Eine Herausforderung in diesem Bereich sind mit Sicherheit kleine Gruppengrößen von Schülerinnen und Schüler. Man kann dort jahrgangsübergreifend Kurse einrichten, allerdings finde ich es auch richtig, dass eine Richtzahl zur Mindestgröße von Klassen in Höhe von 12 Schülerinnen und Schülern besteht. Wir können nicht für jeden einzelnen Schüler ein Angebot vorhalten. Insbesondere wenn wir das Thema Unterrichtsversorgung ernst nehmen. Hinzu kommt, dass auch die Ausbildung von Lehrkräften in diesem Bereich ein Thema ist.
Verfügen wir zwar an den Gymnasien über ausreichend Philosophie-Lehrkräfte mit der entsprechenden Fachlichkeit, wird an anderen Schularten Philosophie oft als Neigungsfach unterrichtet. Ein Thema, das man im Auge behalten sollte.
Festzuhalten bleibt aber: Grundsätzlich ist bereits heute im Schulgesetz ein gleichwertiger Unterricht für Schülerinnen und Schüler geregelt.
Und Schleswig-Holstein muss sich mit diesem Angebot gegenüber anderen Bundesländern nicht verstecken.
Wir können uns aber gerne auch im Bildungsausschuss über das Thema Religionsunterricht unterhalten und ich bin mir sicher, dass wir zu dem Ergebnis kommen werden, dass wir an dieser Stelle bereits in Schleswig-Holstein gute Arbeit leisten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



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