Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
06.09.18
11:39 Uhr
SSW

Lars Harms: Eine Beerdigung soll keinen Unfrieden in der Familie schaffen

Presseinformation Kiel, den 5. September 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 7 Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofwesen Drs. 19/817

„Wir beseitigen damit eine Ungleichheit im Lande. Ich bin darüber hinaus
davon überzeugt, dass der Friede in den Familien durch die neue Regelung
bewahrt bleibt.“

Verstirbt ein Angehöriger oder Freund, fallen für die Trauernden viele Kosten an. Ich spreche hier
nicht davon, dass die Wohnung aufgelöst werden muss, oder Verpflichtungen abgelöst werden
müssen. Mir geht es um die Beisetzung. Transport, Kosten für das Bestattungsunternehmen und
nicht zuletzt die Friedhofsgebühren: da kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Kein
Wunder, dass die Sterbegeldversicherungen boomen. Wer aber nicht die Mittel hat, für die
eigene Beerdigung zu sparen, für den übernehmen die Angehörigen, das sind meist die Kinder,
alle Kosten. 2
Der Bürgerbeauftragten ist es zu verdanken, dass sie in diesem Zusammenhang einen Missstand
aufgedeckt hat. Viele Kommunen in Schleswig-Holstein schicken nämlich eine Rechnung an die
Enkelkinder oder andere Verwandte der Verstorbenen, wenn bei den noch lebenden Kindern der
Verstorbenen nichts zu holen ist. Andere Kommunen begnügen sich dagegen mit dem ersten
Rang. Das bedeutet: wenn vorranging Verpflichtete nicht leistungsfähig sind, übernimmt die
Kommunen alle Kosten. In Schleswig-Holstein spielt es also bei den so genannten
Sozialbestattungen eine erhebliche Rolle für die Angehörigen, wo der Verstorbene gewohnt hat.
Das ist zutiefst ungerecht und führt meines Erachtens richtigerweise zu Petitionen an die
Bürgerbeauftragte. Die Zahl der Petitionen nimmt zu.
Einige Kommunen dehnen die Bezahlungspflicht voll aus, was dann natürlich auch zu Streit
innerhalb der Familien führen kann. Und genau das sollten wir doch alle vermeiden, wenn es um
das Begräbnis einer Person geht. Es kann doch nicht sein, dass eine Beerdigung Unfrieden in der
Familie schafft, weil beispielsweise die Enkelkinder zum beerdigungszeitpunkt arbeitslosen
Eltern vorwerfen, dass nun sie für Oma oder Opas Beerdigung aufkommen müssen. Und je
umfassender eine Kommune die Rangfolge von Bestattungspflichtigen abarbeitet, je größer
kann der Streit werden. Der SSW schließt sich daher voll umfänglich der Bürgerbeauftragten an,
die eine rechtliche Klarstellung fordert, damit in Zukunft alle Kommunen die gleiche Praxis
anwenden. Das Landessozialgericht hat ja noch keine Stellung genommen. Wir sollten aber nicht
länger auf die richterliche Entscheidung eines Präzedenzfalles in unserem Land warten, denn
andere Sozialgerichte haben bereits die Heranziehung der nachrangig Verpflichteten abgelehnt.
Es scheint somit klar, dass die Kommunen ohnehin verpflichtet wären, wenn jemand, der vor
Gericht ziehen würde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde dieser Recht bekommen. Aber
ehrlich, auch eine solche Klage sollten wir vermeiden, wenn es geht.
Darum legen wir einen Vorschlag für eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung in
Schleswig-Holstein vor: Nachrangig Hinterbliebene werden ausdrücklich von der 3
Übernahmepflicht von Kosten ausgenommen, wenn ein vorrangig verpflichteter nicht
leistungsfähig ist.
Wir beseitigen damit eine Ungleichheit im Lande. Ich bin darüber hinaus davon überzeugt, dass
der Friede in den Familien durch die neue Regelung bewahrt bleibt. Und eine Beerdigung eben
nicht zu einem Streitfall werden muss.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html