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06.09.18
17:10 Uhr
CDU

Peter Lehnert: (TOP 16) SPD-Antrag kein ernstzunehmender Beitrag für Wohnraumversorgung

Wohnungsbau | 06.09.2018 | Nr. 299/18
Peter Lehnert: (TOP 16) SPD-Antrag kein ernstzunehmender Beitrag für Wohnraumversorgung Es gilt das gesprochene Wort
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Wir haben uns heute mit einem Antrag der SPD-Fraktion zu beschäftigen, der allem Anschein nach auf einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus dem Deutschen Bundestag mit der Drs. 19/3554 basiert. Allerdings ist bei der Umformulierung die fachliche Qualität des Antrages doch sehr unter die Räder gekommen. Die Frage der Maklergebühr bei Anmietungen ist bereits seit dem 1. Juni 2015 gesetzlich neu geregelt und sieht hier das Bestellerprinzip vor. Auch ist die Höhe der Maklergebühr gesetzlich auf höchstens zwei Nettokaltmieten begrenzt. Hier den Eindruck zu erwecken, die SPD würde sich dieser Frage mit ihrem Antrag jetzt endlich aufnehmen, ist somit irreführend und schlicht falsch. Übrigens könnte Ihnen Ihre Bundesjustizministerin, Frau Barley, dieses sicher erklären und die Zufriedenheit mit dieser Regelung zum Ausdruck bringen. Aber laut Artikel der Lübecker Nachrichten vom 22. August will die Nord-SPD mit ihrem Antrag ja vor allem den Druck auf ihre Bundespartei erhöhen. Dies sollten sie dann allerdings lieber über fachlich fundiertere Anträge auf den jeweiligen Parteitagen der SPD erledigen.
Besonders überrascht war ich über die neue Erkenntnis der SPD, dass man die Eigentumsquote in Schleswig-Holstein erhöhen sollte. Dieser Ansatz ist allerdings für die SPD völlig überraschend, da die vorherige Landesregierung unter Ministerpräsident Albig die dringend erforderliche Ausweisung zusätzlicher Bauflächen, insbesondere in vielen Gemeinden des Hamburger Umlandes, durch die Landesplanung verhindert hat. Deshalb bin ich auch sehr froh über die Ankündigung unseres Innenministeriums, dass im Rahmen der Fortentwicklung des Landesentwicklungsplanes endlich wieder mehr Wohnbauflächen in den Gebieten mit hoher Wohnraumnachfrage ausgewiesen werden können.
Außerdem haben wir durch den erfolgreichen Einsatz unserer Finanzministerin Monika Heinold eine weitere Einschränkung der so genannten Share-Deals erreicht. Die dadurch erwarteten zusätzlichen Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer sollten wir zur Absenkung der Kosten beim Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie nutzen. Dies kann eine wichtige Ergänzung sein zur Förderung des Bundes im Rahmen des Baukindergeldes und durch das so genannte Wohn-Riester und zu einer Erhöhung des benötigten Eigenkapitals bei der Baufinanzierung führen.

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Neben der umfangreichen Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch Bund und Land werden wir außerdem durch Änderungen der Landesbauordnung verbesserte Möglichkeiten zur Nachverdichtung schaffen. Dabei wollen wir in enger Abstimmung mit allen Beteiligten im Bereich des Wohnungsmarktes gemeinsam zukunftsweisende Projekte und Ideen fördern und die teilweise auftretenden Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, wie wir sie leider in einigen deutschen Ballungsräumen beobachten können, vermeiden.
Der uns vorliegende SPD-Antrag leistet allerdings auch auf Grund erheblicher fachlicher Fehler keinen ernstzunehmenden Beitrag bei der Frage, wie wir eine ausreichende Wohnraumversorgung in Schleswig-Holstein in Zukunft sicherstellen wollen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab und unterstützen die Landesregierung weiterhin bei ihrer erfolgreichen und zukunftsgerichteten Wohnungsbaupolitik.



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