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07.09.18
10:30 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 4: Jamaika plant bildungspolitische Rolle rückwärts

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 7. September 2018


TOP 4: Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes und Anpassung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drs.-Nr.: 19/848)



Martin Habersaat:
Jamaika plant bildungspolitische Rolle rückwärts

2014 haben SPD, Grüne und SSW das Lehrkräftebildungsgesetz beschlossen und damit erstmals alle drei Phasen der Lehrerbildung - Studium, Vorbereitungsdienst sowie Fort- und Weiterbildung – aus einem Guss geregelt.
In § 3 werden die Lehrämter benannt, die es in Schleswig-Holstein gibt:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen
- Lehramt für Sonderpädagogik
- Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Lehramt für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen
Wer mitgezählt hat, dem wird aufgefallen sein: Es sind fünf Lehrämter. Fünf, angepasst an die Schulstrukturreformen der vergangenen Jahre. Wie verträgt sich das nun mit der Mär vom Einheitslehrer, die wir hier oft gehört haben? Kern dieser Geschichte ist die gemeinsame Ausbildung der Lehrkräfte für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen von Klasse 5 bis 2



13, für die Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Warum ist es ein naheliegender Gedanke, diese Lehrkräfte gemeinsam auszubilden? Gymnasien und Gemeinschaftsschulen übernehmen die Schülerinnen und Schüler nach Klasse vier von den Grundschulen. Gymnasien und Gemeinschaftsschulen haben fortan die Aufgabe, alle Schülerinnen und Schüler, die ihnen anvertraut sind, bestmöglich in ihrer Entwicklung zu unterstützen, sie zu fördern und zu fordern. An Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ist es möglich, bis hin zum Abitur alle Schulabschlüsse zu erreichen. Und an beiden kann nunmehr das Abitur nach 13 Jahren abgelegt werden. Es gibt jedoch auch Unterschiede. Obwohl heute viele Abiturientinnen und Abiturienten eine Ausbildung beginnen und obwohl heute viele Gemeinschaftsschülerinnen und Gemeinschaftsschüler an die Hochschulen streben, sehen einige die Studienvorbereitung heute noch einseitig als Aufgabe der Gymnasien und die Berufsorientierung einseitig als Aufgabe der Gemeinschaftsschulen. Ich glaube: beides sollte an beiden Schularten stattfinden!
Gymnasien haben die Möglichkeit der sogenannten Schrägversetzung. Schülerinnen und Schüler können nach der sechsten Klasse gegen ihren Willen in die siebte Klasse einer Gemeinschaftsschule versetzt werden. Die Gemeinschaftsschule muss dann sehen, wie sie diese jungen Menschen in ihre Klassenverbände und pädagogischen Konzepte integriert. Der Rückschluss, dass das Studium für Gemeinschaftsschullehrkräfte deshalb mehr Pädagogik- Anteile enthalten muss, greift meiner Ansicht nach zu kurz! Nun soll es also zurückgehen in die Vergangenheit. Nun sollen diese Lehrkräfte für beide Schularten wieder nach Ständen sortiert ausgebildet werden.
Sie wollen trennen in Gymnasiallehrkräfte und Gemeinschaftsschullehrkräfte. Gymnasiallehrkräfte sollen auch an Gemeinschaftsschulen eingesetzt werden können, Gemeinschaftsschullehrkräfte hingegen nur unter bestimmten Bedingungen an Gymnasien. Das sagt etwas über die Wertigkeit, die die Koalition den beiden Schularten beimisst. Sie wollen eben nicht ein Modell zweier gleichberechtigter und gegenseitig durchlässiger Säulen. Ihr Ideal ist das Gymnasium, das als Königsklasse im Mittelpunkt Ihrer Pädagogik steht und für das alle anderen Schularten einschließlich der Gemeinschaftsschule nur subsidiäre Funktionen einnehmen dürfen.
Die Einrichtungen der Lehrkräftebildung, so heißt es in § 5 des Gesetzes, arbeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Und das ist der zweite Punkt, an dem Sie die Zeit zurückdrehen wollen. Die Universitäten in Kiel und Flensburg werden entflochten, jede soll ihr eigenes exklusives Aufgabenfeld bekommen und die Trennung wird gesetzlich festgeschrieben. Selbst die Möglichkeit für Sek.I – Lehrkräfte, die in Flensburg studiert haben, in Kiel die Sek.II-Fakultas draufzusatteln, soll wegfallen. Zwischen Kiel und Flensburg liegen 91km, aber die Entfernung wächst.
Die CDU Hamburg hat sich den Slogan „Zurück in die Zukunft“ gegeben. Wenigstens Zukunft. In Schleswig-Holstein geht es zurück ins Gestern. 3