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13.09.18
12:59 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht

Kiel, 13. September 2018 Nr. 292 /2018



Martin Habersaat:
Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht

Bildungsministerin Karin Prien veröffentlichte am 3. September eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Inklusion ist kein Selbstzweck, die Qualität muss stimmen“. Die SPD- Landtagsfraktion betrachtet jedes Menschenrecht als Selbstzweck und möchte das bei der nächsten Landtagssitzung verdeutlichen. Dazu sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
Darüber, dass die Qualität der Inklusion stimmen muss, gibt es keinen Dissens. In erster Linie geht es hier um die personelle Ausstattung der Schulen. Im August 2014 legte die Küstenkoalition ein Konzept zur Verbesserung der Qualität vor und begann mit dessen Umsetzung. Spätestens seit dem von Britta Ernst in Auftrag gegebenen und im Oktober 2016 veröffentlichten Klemm-Gutachten liegen konkrete Zahlen für weitere Bedarfe auf dem Tisch. Es ist gut, dass Frau Prien hier der Linie ihrer Vorgängerin folgt und die benötigten Stellen schaffen möchte.
Man stelle sich aber einmal vor, die Ministerin eines Landes verträte die Auffassung, die Würde des Menschen sei kein Selbstzweck. Undenkbar! Die Inklusion mag ein jüngeres Menschenrecht sein, sie muss aber genauso geschützt werden wie alle anderen. Und natürlich muss eine Landesregierung sich zu ihr bekennen. Der Landtag hat das oft getan. Die SPD-Landtagsfraktion möchte deshalb feststellen lassen, dass die Aussage der Bildungsministerin nicht mit der Grundsatzposition des Landtags vereinbar ist (Drucksache 19/944). 2



Die Bildungsministerin sendete bereits als Wahlkämpferin widersprüchliche Signale in Bezug auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus. Leider wurde dies im Amt nicht anders. In der dringend benötigten Debatte um bundesweite Standards für die Umsetzung der Inklusion könnte Schleswig-Holstein, wo die Eltern seit 1990 ein Wahlrecht haben, eine führende Rolle einnehmen. Mit Larmoyanz und Rückwärtsgewandtheit hat sich die Landesregierung dieser Möglichkeit allerdings beraubt.
Und die Jamaika-Koalition macht weitere Fehler:
- Schulartempfehlung, Notenpflicht, Trennung der Lehrkräfteausbildung und andere Maßnahmen stärken die Defizitorientierung und den Gedanken des Sortierens. Besondere Herausforderungen werden bei den Gemeinschaftsschulen abgeladen, anstatt Stück für Stück alle Schulen, also auch die Gymnasien, in die Verantwortung zu nehmen.
- Schulen brauchen eine bessere personelle Ausstattung, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Zusätzliches Personal darf aber nicht mit zusätzlichen Aufgaben an die Schulen kommen. Die Landesregierung jedoch hat die Zahl der zu Unterrichtenden Stunden erhöht und den Schulen so die Möglichkeit genommen, eigene Konzepte und beispielsweise Doppelbesetzungen zu realisieren.
- In Schleswig-Holstein steht längst nicht mehr die Senkung der Exklusionsquote im Mittelpunkt. Lernen im Bundesschnitt noch vier von 100 Schülerinnen und Schülern getrennt von den anderen, sind es in Schleswig-Holstein nur zwei. Gerade im Bereich des geistigen und körperlichen Förderbedarfs wird es in absehbarer Zeit ohne Förderzentren nicht gehen, hier sind andere Modelle gefordert, wie etwa in Ahrensburg beim gemeinsamen Campus von Förderschule und Grundschule zu finden. Neue Impulse hier: Fehlanzeige.