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14.09.18
17:48 Uhr
Landtag

Altenparlament: Rentensatz auf 70 Prozent aufstocken, Bus und Bahn grundsätzlich gratis

Nr. 140 / 14. September 2018

Altenparlament: Rentensatz auf 70 Prozent aufstocken, Bus und Bahn grundsätzlich gratis
Das schleswig-holsteinische Altenparlament fordert eine umfangreiche Offensive in der Sozialpolitik. So soll das Rentenniveau von derzeit 48 auf 70 Prozent aufgestockt werden, und der Staat soll die Altersvorsorge so umbauen, dass auch Beamte und Selbstständige in die Rentenkasse einzahlen. Bereits zum 30. Mal kamen die Vertreter von Sozialverbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien im Landtag zusammen. Die 84 Senioren bereiteten ihren Forderungskatalog in drei Arbeitskreisen vor und beschlossen ihn nach einer Debatte im Plenarsaal.
Weitere Punkte: Der öffentliche Nahverkehr soll grundsätzlich kostenfrei sein. Um Pflegekräfte zu entlasten, soll die Arbeitszeit auf 35 Wochenstunden reduziert werden – bei vollem Lohnausgleich. Die Teilnehmer im Alter von 60 bis Mitte 80 unterstützen außerdem die aktuell laufende Volksinitia- tive, die sich für ein „Recht auf angemessenen Wohnraum“ als Staatsziel in der Landesverfassung stark macht. Und: Supermärkte, Kantinen und Gaststätten sollen verpflichtet werden, übrig geblie- bene Lebensmittel an karitative Organisationen zu spenden. Die 41 Beschlüsse gehen nun an die Fraktionen des Landtages, die Landesregierung sowie die schleswig-holsteinischen Abgeordneten in Bundestag und Europaparlament. Deren Stellungnah- men bilden dann die Grundlage einer Abschlussdebatte, die für den kommenden März geplant ist. Das Altenparlament liefere stets „wichtige Impulse für die aktive Politik“, wie Landtagspräsident Klaus Schlie in seinem Grußwort betonte. Gastredner war der Bremer Gesundheitswissenschaftler Prof. Gerd Glaeske, der über das Thema „Bewegung im Alltag“ informierte. Seine These: Mit Bewegung und gesunder Ernährung kann man sein Leben um bis zu 14 Jahre verlängern. Das Rezept sei einfach, so Glaeske, der an der Uni Bremen das „Länger besser leben“-Institut leitet: fünf Portionen Obst und Gemüse am Tag, kein Tabak, wenig Alkohol sowie 150 Minuten Radfahren, Spazierengehen oder Gartenarbeit pro Wo- che.
Hinweis: Weitere Informationen und Fotos zur Tagung des 30. Altenparlaments sind auf der Homepage des Landtages unter www.landtag.ltsh.de zu erreichen. 2

Beschlüsse
Arbeitskreis 1 „Soziales/Begegnung“ Einführung einer Erwerbstätigenversicherung Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einfüh- rung einer Erwerbstätigenversicherung einzusetzen.
Erhöhung des Rentenniveaus Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Erhö- hung des Rentenniveaus auf 70 % einzusetzen.
Bekämpfung der Altersarmut Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Strei- chung des Wahlrechts auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und Beibehaltung der Versicherungspflicht auch für alle geringfügig Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, einzusetzen. In diesem Zusammenhang beantragen wir auch die Regelung zur freiwilligen Nachentrichtung der Beiträge zur Rentenversicherung.
Einkommenssicherung aus Tätigkeiten nach Erreichen der Altersrente Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzuset- zen, dass die Rentenwerte von freiwillig berufstätigen Personen nach Eintritt des Bezugs von Al- tersrenten durch Abführung von freiwilligen Beiträgen an die Rentenversicherung erhöht werden können. Das derzeitige Ausschlussverfahren ist in eine soziale Regelung für die Betroffenen zu wandeln. Mit der Beitragsabführung wäre die Möglichkeit geschaffen, die Rentenansprüche zu erhöhen und eine drohende Altersarmut zu vermeiden. Durch eine Rentenanpassung nach Beendigung der Tätigkeiten während des Bezugs einer Rente steigt die Lebensqualität und die Kassen der öffentli- chen Hand werden durch den Wegfall von Zahlungen aus der Grundsicherung entlastet.
Freibetrag von 20 % für die Grundsicherung Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einfüh- rung eines Freibetrags in Höhe von 20 % für die Grundsicherung nach dem SGB XII einzusetzen.
Altersversorgung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzuset- zen, dass vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von pflegebedürftigen Menschen mit Behinde- rungen eine Durchlässigkeit von Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen (auch Hilfe zur Pflege) erreicht wird, um Leistungsanbietern die Möglichkeit zu eröffnen, maßgeschneiderte Angebote für diese Zielgruppe zu entwickeln.
Einheitliche Ehrenamtspauschale Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für die Wahlfreiheit zwischen einer einheitlichen Ehrenamtspauschale bzw. einem entsprechenden Steu- erfreibetrag einzusetzen – und zwar in Höhe der aktuellen Übungsleiterpauschale.
Steuerrecht Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung sowie die Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass das Steuerrecht dahingehend geändert wird, dass Auf- wandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige gänzlich von der Besteuerung befreit sind, um der 3
schwindenden Bereitschaft in der Bürgerschaft/Gemeindevertretung, sich ehrenamtlich zu enga- gieren, zu begegnen. Aus dem gleichen Grund sind Aufwandsentschädigungen nicht auf Sozialleistungen wie SGB II und XII (Hartz IV, Grundeinkommen, Wohngeld, etc.) anzurechnen.
Gesetzlicher Anspruch auf einen Pflegeheimplatz für von SAPV-Betroffene nach § 37 b SGB V (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Bundesebene für alle von SAPV- Betroffenen nach § 37 b SGB V ein Pflegeheimplatz eingeführt wird. Alle Versicherten, die nach § 37 b SGB V an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fort- geschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigt, leiden, haben laut Gesetz einen Anspruch auf spezialisierte, am- bulante Palliativversorgung. Wir beantragen, dass sie bei Ablehnung einer SAPV gerechten Versorgung über die AAPV (All- gemeine Ambulante Pflege Versorgung) einen Pflegeheimplatz erhalten.
Finanzierung von Pflegeeinrichtungen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei der Finanzierung von Pflegeeinrichtungen nur solche Investoren Berücksich- tigung finden, bei denen die Pflege vorrangig ist. Investoren, die nur an einer möglichst hohen Rendite Interesse haben, z. B. Hedgefonds, sollten keine Berücksichtigung finden.
Gesetzliche Betreuung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, Richtlinien für die Qualifikation und Kontrolle zur Tätigkeit von ehrenamtlichen und beruflich tätigen Betreuern zu erwirken. Die Durchführung von regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen für Berufsbetreuer muss amtlich zwingend auferlegt werden.
Anwendungsbereich Betreuungsrecht Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach dem Betreuungsrecht in Schleswig-Holstein  kein/e Betreuer/in mehr als 40 Betreuungen führen darf,  in einem Landesregister ist zu hinterlegen, wie viele Betreuungen von einer/m Betreuer/in durchgeführt werden,  Fortbildungen sollen vor Beginn der Tätigkeit als Betreuer/in z. B. zu der Frage der Fixierungen zwingend sein,  jede/r Betreuer/in muss dazu verpflichtet werden, den Betreuten einmal im Monat zu besuchen.
Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (Psychisch-Kranken-Gesetz – PsychKG) zu überarbeiten. Jede Fixierung, die länger als kurzfristig notwendig ist, soll durch einen richterli- chen Beschluss angeordnet werden müssen. Dies gilt für jede Form der Fixierung, nicht nur für die 5- oder 7-Punkt-Fixierung. 4
Einsatz von spezialisierten Kräften gegen Pflegebetrug bei den neun Polizeidirektionen im Land Schleswig-Holstein Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, im Kampf gegen den Milliardenbetrug im Gesundheitswesen in jeder der neun Polizeidirektionen Spezialer- mittler in einem Wirtschaftskommissariat einzusetzen. Hier sind Beamte gefordert, die das System der Abläufe in den Krankenhäusern und in der Pflege kennen, um die Methoden der Betrüger ausfindig zu machen. Hier geht es nicht nur um ökonomi- sche Interessen, sondern auch um das Wohl und die Sicherheit von pflegebedürftigen und kranken Menschen.
Alten-/Krankenpflegeausbildung im ländlichen Raum Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, eine einjähri- ge Alten-/Krankenpflegeausbildung auch in ballungsfernen Regionen anzubieten.
35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich für alle Pflegeberufe einführen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzuset- zen, dass die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Gesundheitsbereich auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich gesenkt werden kann, um die At- traktivität dieses stark nachgefragten Berufszweiges nachhaltig zu steigern.
Abwerbung von ausgebildetem Pflegepersonal durch Zeitarbeitsfirmen stoppen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, der konsequenten Abwerbung von ausgebildetem Pflegepersonal in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen durch Zeitarbeitsfirmen Einhalt zu gebieten.
Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Umset- zung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ zu fördern, damit sich die Hospiz- und Palliativ-Versorgung in Schleswig-Holstein weiter verbessert. Zum Ausbau der palliativen und hospizlichen Versorgungsstrukturen gehört auch der Aufbau einer Hospiz-Kultur in den Alten- und Pflegeheimen Schleswig-Holsteins, insbesondere die Beteiligung der öffentlichen Hand an den Ausbildungskosten ehrenamtlicher Hospizmitarbeiter/innen.
Finanzierung von Hospizen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, selbst und über Einwirkung auf die Bundesregierung Maßnahmen zu beschließen, um die Finanzierung von den Hospizen zu 100 % über die Kassen zu sichern.

Arbeitskreis 2 „Infrastruktur“ Das Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung verankern Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Recht auf eine angemessene Wohnung in der Landesverfassung verankert wird.
Zukunftsweisende seniorengerechte Vorsorge der Infrastrukturen in Schleswig-Holstein Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, bei der Infra- struktur in Schleswig-Holstein Vorsorge zu treffen, damit nicht nur die Senioren auch in Zukunft gut leben können. 5
Förderung des Wohnungsbaus Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert: 1. Die im Rahmen der öffentlichen Förderung vorgegeben Wohnflächen im Wohnungsbau bei ei- ner Wohnung für eine Person auf 60 m² Wohnfläche und bei 2 Personen auf eine Wohnfläche von 70 m² anzuheben, 2. die Kommunen zu verpflichten, in Neubaugebieten die Errichtung von Seniorenwohnungen si- cherzustellen. Dabei ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen frei finanziertem und öffentlich gefördertem Wohnungsbau im I. und II. Förderungsweg vorzusehen, damit alle Zielgruppen die Möglichkeit erhalten, eine Seniorenwohnung zu mieten.
Bezahlbarer Wohnraum für Senioren/Altersrentner Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Kommu- nen in Schleswig-Holstein zu aktivieren, damit sie die bereitgestellten Fördermittel des Bundes und der Länder für Wohnraumbeschaffung, insbesondere für den sozialen Wohnungsbau, auch abfor- dern.
Kostenfreier öffentlicher Personennahverkehr Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, für alle Nut- zer die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für einen kostenfreien öffentlichen Personen- nahverkehr (ÖPNV) zu schaffen.
Vereinfachung der Einrichtung eines Bürgerbusses losgelöst vom ÖPNV Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die nötigen Strukturen und Unterstützungen einzurichten, um die Bemühungen der Menschen für die Mobilität im ländlichen Raum zu fördern.
Sicherheit in Bankgeschäften Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die die Landesregierung werden gebeten, sich im Bun- desrat dafür einzusetzen, die Geldinstitute zu bevollmächtigen, in Verdachtsfällen auf Straftaten zum Nachteil älterer Menschen die Polizei zu informieren.
Polizeiarbeit Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die nachste- henden Maßnahmen der Polizeiarbeit umzusetzen: 1. Prävention, auch in der Fläche; dazu gehören auch kleine, gut besetzte Polizeistationen, bür- gernah als Ansprechpartner: – auf der Straße und den kleinen Wachen müssen Beamte mit guten Ortskennt- nissen zu sehen und zu erreichen sein, – verstärkte frühkindliche Verkehrserziehungen in Kindertagesstätten und Schulen, – Präventionsveranstaltungen für Senioren. 2. Verstärkung der Polizei durch Beamte, die eine qualifizierte Spezialisierung haben sowie die verstärkte Besetzung der Kriminalpolizeistellen. 3. Eine Internet-Polizei, die über die besten Fähigkeiten und Ausrüstungen verfügt und jederzeit von EinwohnerInnen erreichbar ist.
Datenschutzgesetz – die zunehmende Diskussion um die Telemedizin und deren Auswir- kungen sowie der Umgang mit diesen Medien insgesamt Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, beim Unab- hängigen Landeszentrum für Datenschutz darauf hinzuwirken, dass dieses künftig auch Vereine und Verbände beraten möge. 6
Anpassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung an soziale Begegnungen in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Fa- milie und Senioren werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die neue Datenschutz- Grundverordnung dahin gehend angepasst oder gelockert wird, dass in Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, den Bewohnern ohne Einschränkungen alle Infor- mationen über soziale Kontakte und Begegnungen in ihrem Umfeld wieder zugänglich gemacht werden.
Chancen der Digitalisierung für SeniorInnen nutzbar machen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, mittels der Förderung von (genera- tionenübergreifenden) Projekten die digitale Akzeptanz in der Zielgruppe 60+ zu stärken und die Chancen der Digitalisierung für SeniorInnen nutzbar zu machen.
Barrierefreiheit auch für die Privatwirtschaft Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass Barrierefreiheit auch für die Privatwirtschaft zur Pflicht gemacht wird. Menschen mit Behinderung dürfen umfassende Barrierefreiheit unterstellen, soweit Barrieren nicht ausdrück- lich benannt werden.
Kommunales Basisbudget für die Quartiersarbeit in der Altenhilfe bereitstellen Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, die Altenhilfe im Quartier als be- sondere Aufgabe der Kommunen zu verstehen und für die Vernetzung aller im Quartier agierenden Akteure sowie für den Ausbau von Strukturen ein kommunales Basisbudget bereitzustellen.

Arbeitskreis 3 „Beweglichkeit, Begegnung, Generationendenken“
Daseinsvorsorge Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, eine Strate- gie zu entwickeln zur Erhaltung der Selbständigkeit und Stärkung der Selbstbestimmung aller in Schleswig-Holstein lebenden Menschen, insbesondere auch um Vereinsamung entgegenzuwirken, dabei soll der Einsatz von Sozialmanagern geprüft werden.
Gleichberechtigte Teilhabe für Behinderte an externen Veranstaltungen und Ausflügen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Fa- milie und Senioren werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung so ausgestattet sein müssen, dass die gleichberech- tigte Teilhabe gemäß § 1 SbStG an externen Veranstaltungen und Ausflügen uneingeschränkt für alle Bewohner ermöglicht wird.
Übernahme von GEMA-Gebühren durch die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bei Musik- und Tanzveranstaltungen in diesen Einrichtungen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Fa- milie und Senioren werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Senioren in ihren Einrichtun- gen die übrigen Bewohner und Gäste der Bewohner durch musikalische Vergnügungen, wie z. B. Chorgesang und Musikgruppen, unterhalten können, ohne mit GEMA-Gebühren belastet zu wer- den. 7
Angemessene Berücksichtigung der Belange älterer Menschen bei der Erarbeitung der Sportentwicklungsplanung für das Land Schleswig-Holstein Das Altenparlament begrüßt den Beschluss des Landtages vom 11. Oktober 2017, in dem die Landesregierung beauftragt wird, eine wissenschaftlich begleitete Sportentwicklungsplanung für das Land Schleswig-Holstein durchzuführen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Umsetzung dieses Landtagsbeschlusses sowohl bei der Bestandsaufnahme als auch bei der darauf aufbauenden Sportentwicklungsplanung die Belange älterer und behinderter Menschen auch unter dem Aspekt "Gesund im Alter leben" angemessen zu berücksichtigen.
Bezuschussung der Monatskarten für Altersrentner, Erwerbsunfähigkeitsrentner und Hartz IV-Empfänger Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu beschlie- ßen, dass, wie u. a. im Bundesland Hamburg als auch in ca. 60 % der anderen Bundesländer, Al- tersrentner, Erwerbsunfähigkeitsrentner und Hartz IV-Empfänger einen Zuschuss auf die Monats- fahrkarten erhalten, da insbesondere diese Gruppen aufgrund ihres geringen Einkommens auf die Unterstützung angewiesen sind.
Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, selbst und über Einwirkung auf die Bundesregierung Maßnahmen zu beschließen, um der Lebensmittelver- schwendung in Schleswig-Holstein und Deutschland Einhalt zu gebieten. Denkbar sind: 1. Wie in Frankreich und geplant in Italien, werden Supermärkte ab einer Verkaufsgröße von über 400 qm verpflichtet, mit karitativen Organisationen Abkommen für unverkaufte Lebens- mittelspenden zu treffen. Besonders für Senioren mit geringer Rente oder Grundsicherung sind Tafeln eine gute Unterstützung. Flankierende Maßnahmen sind zu organisieren. 2. In Schulen wird im Lehrplan die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung aufgenommen. 3. Gaststätten, Kantinen, Schulen und der Zwischenhandel werden ebenfalls in die Pflicht ge- nommen. 4. Über Medien werden Anregungen und Informationen verbreitet, wie im Privathaushalt Le- bensmittel sorgfältig und kostengünstig verwendet werden können.
Erweiterung des Artikels 3 Abs. 3 Grundgesetz um den Begriff „seines Lebensalters“ (Gleichheit vor dem Gesetz) Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für die Erweiterung des Artikels 3 Abs. 3 GG um den Begriff „seines Lebensalters“ einzusetzen und Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz wie folgt zu fassen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seines Lebensal- ters, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politi- schen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinde- rung benachteiligt werden.“
Interkulturelle Pflegekompetenz stärken und kultursensible Pflege etablieren Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, die interkulturellen Kompetenzen des Pflegepersonals in Schleswig-Holstein zu stärken, eine kultursensible Pflege zu etablieren und Pflegeeinrichtungen interkulturell zu öffnen.
Mehr nedderdüütsche Spraak in de öffentlich-rechtlichen Medien in Sleswig-Holsteen un ümmer fasteTieden bi de Nedderdüütsche Sennens in NDR1 Welle Nord De Sleswig-Holsteensche Landdag un de Landesregeren warrt beden, de Verantwortlichen vun de öffentlich-rechtlichen Medien in Sleswig-Holsteen mehr in de Plicht to nehmen, dat veel mehr Platt- 8
düütsch in de Medien to lesen, to hören un to sehn is un dat de Plattdüütschsennen in NDR 1 Welle Nord to faste Tieden utstrahlt ward.
Übersetzung ins Hochdeutsche: Mehr niederdeutsche Sprache in den öffentlich-rechtlichen Medien in Schleswig-Holstein und immer feste Zeiten bei den Plattdeutschsendungen im NDR1 Welle Nord Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden gebeten, die Verantwortli- chen von den öffentlich-rechtlichen Medien in Schleswig-Holstein mehr in die Pflicht zu nehmen, dass viel mehr Plattdeutsch in den Medien zu lesen, zu hören und zu sehen ist und dass die Platt- deutschsendungen in NDR 1 Welle Nord immer zu festen Zeiten ausgestrahlt werden.