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24.09.18
18:16 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Haushalt, inklusive Bildung, Elternunterhalt bei Pflege, Demokratiebildung und Verhaltensregeln für Abgeordnete

Nr. 147 / 24. September 2018



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Haushalt, inklusive Bildung, Elternunterhalt bei Pflege, Demokratiebildung und Verhaltensregeln für Abgeordnete Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 26. September, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde, der Haushalt 2019, inklusive Bildung, der Elternunterhalt bei Pflege, die Demokratiebildung sowie Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Landtages.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 26. September, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Informationspolitik des Innenministers hinsichtlich des versuchten Tötungsdelikts in der Landesunterkunft Boostedt“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Vergangenen Freitag (21. September) war bekannt geworden, dass Staatsanwaltschaft, Polizei und Politiker die Öffentlichkeit tagelang nicht über ein am 14. September verübtes Gewaltverbrechen in der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Boostedt (Kreis Segeberg) informiert haben. Wenige Tage nach der Tat fand eine Bürgerversammlung in Boostedt über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde statt. Auch hier wurde der Vorfall von anwesenden Politikern, darunter Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), und einem Polizeivertreter nicht erwähnt. Die 2

AfD will diese Angelegenheit jetzt im Plenum diskutieren und hat hierfür eine Aktuelle Stunde beantragt.
Bei dem Gewaltakt soll ein Mann während eines familiären Streits mit einem Küchenmesser mehrfach in Tötungsabsicht auf seine von ihm getrennt lebende Frau eingestochen haben. Laut Staatsanwaltschaft sei gegen den 34-Jährigen Haftbefehl erlassen worden wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Opfer befinde sich nicht in Lebensgefahr. Nach Bekanntwerden des Vorfalls hatte Innenminister Grote zunächst das Informationsverhalten verteidigt und auf die Gewaltenteilung verwiesen. Der Staatsanwaltschaft obliege die Entscheidung über die Öffentlichkeitsarbeit zu sogenannten herausragenden Straftaten. „Daran hält sich das Innenministerium, daran hält sich unsere schleswig-holsteinische Polizei“, sagte er. Wenig später bezeichnete der Minister diese Aussage als rechtlich korrekt, äußerte aber zugleich Bedauern. „Das wollen und werden wir in Zukunft anders machen. Ich betone nochmals, dass wir der Öffentlichkeit und der Gemeinde Boostedt keine Informationen vorenthalten wollten“, so Grote. Auf der Bürgerversammlung hatten weder er noch Vize- Landespolizeidirektor Joachim Gutt oder Innenstaatssekretär Torsten Geerdts die Bluttat erwähnt.
Der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler Bieler wies die Behauptung zurück, die Staatsanwaltschaft habe die Tat verschwiegen. Es habe bislang keine Medieninformation gegeben, „da es sich um eine reine Beziehungstat handeln dürfte“, hieß es in einer Pressemitteilung. Eine aktive Information der Medien erfolge „regelmäßig nicht in Fällen allein familiärer Streitigkeiten“.
Die Gemeinde Boostedt hat 4.600 Einwohner. Bürgermeister Hartmut König (CDU) hatte mehrmals von einer Überforderung mit 1200 Flüchtlingen in der Landesunterkunft gesprochen. In der Einwohnerversammlung vergangen Mittwoch berichtete er zudem von Frust und ungebührlichem Benehmen insbesondere von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive. Deren Zahl liegt inzwischen bei 800 von 1.200 Flüchtlingen. Bei der Bürgerversammlung hatte ein Polizeisprecher über eine nicht signifikant gestiegene Kriminalitätsentwicklung in Boostedt berichtet. 2016 gab es laut Polizei zwei Sexualstraftaten, 2017 vier. Die Zahl der Ladendiebstähle stieg von 18 auf 43. In der Landesunterkunft nahm die Zahl der registrierten Straftaten von 33 im Jahr 2015 auf 126 im vergangenen Jahr zu. Die Zahl der Körperverletzungen stieg von 19 auf 36.


TOP 20 Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/944), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD-Fraktion wirft dem Jamaika-Bündnis einen Bruch mit der Selbstverpflichtung Deutschlands zum Inklusionsgedanken der Vereinten Nationen für Menschen mit Behinderung vor. Kern der Kritik ist eine mit „Inklusion ist kein Selbstzweck“ betitelte Pressemitteilung von Bildungsministerin Karin Prien (CDU) vom 3. September. Die Veröffentlichung entspreche nicht der internationalen Übereinkunft für ein „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und zu lebenslangem Lernen“ – und sei so auch „nicht mit der Grundsatzposition des Landtages vereinbar“, moniert die SPD. Mit dem vorgelegten Antrag fordert sie ein klares Bekenntnis des Landesparlaments zu dem Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem das 3

diskriminierungsfreie Recht behinderter Menschen auf Bildung anerkannt wird. Bei der öffentlichen Vorstellung des Antrages warf der Bildungspolitiker der SPD, Martin Habersaat, der Landesregierung ein falsches Vorgehen bei der Inklusion in Schleswig-Holstein vor. „Aus unserer Sicht machen CDU, FDP und Grüne derzeit gravierende Fehler“, sagte Habersaat gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Zu der Aussage von Prien „Inklusion ist kein Selbstzweck“ sagte er: „Man stelle sich vor, sie hätte irgendein anderes Menschenrecht so abqualifiziert.“
Laut Bildungsministerium liegt die Inklusionsquote derzeit bei rund 70 Prozent und sei damit quantitativ weit fortgeschritten. Allerdings herrscht in der Landespolitik mittlerweile weitgehend Einigkeit, dass bei der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung mehr Wert auf die Qualität als auf die Quantität gelegt werden müsse. Im Juni hat der Landtag vom Bildungsministerium bereits einen Bericht zur Inklusion an Schulen angefordert, um etwa Zielperspektive und Umsetzungsgeschwindigkeit des schulischen Inklusion-Prozesses an die tatsächlichen Gegebenheiten besser anpassen zu können. Auch Bildungsministerin Prien hatte Anfang September in ihrer Pressemitteilung eingeräumt, dass es zu wenige Sonderpädagogen im Bereich der 2010 im schleswig-holsteinischen Schulgesetz verankerten inklusiven Beschulung gibt. „So sei es zwar durchaus sinnvoll gewesen, die Lehrkräfte an den Grundschulen mit schulischen Assistenzen zu unterstützen, aber auf die Dauer könnten diese nicht die Arbeit von qualifizierten Sonderpädagogen übernehmen“, ließ sie wissen. Sie wies daraufhin, dass die Landesregierung die Zahl der Sonderpädagogen bis 2024 um jährlich 70 Stellen aufstocken wolle. Die Zahl der Studienplätze für Sonderpädagogik seien von 120 auf 160 erhöht worden.


TOP 2 Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/677), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 19/945), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Freizeitangler, die mit Boot oder Kutter auf der Ostsee unterwegs sind, dürfen pro Tag maximal fünf Dorsche aus dem Meer holen. Das besagt eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2016, die für weite Teile der deutschen, dänischen und schwedischen Küsten gilt. Die EU-Quote soll nun in Landesrecht umgesetzt werden. Damit verbunden sind auch härtere Strafen für Angler. Die Landesregierung will Hobby-Angler, die die zulässige Tagesfangquote überschreiten, künftig schon beim ersten Vergehen zur Kasse bitten. Es werden 35 Euro pro Fisch fällig, hinzu kommt ein Verwarngeld von 50 Euro plus Gebühren in Höhe von 28,50 Euro. Bislang werden „Erst-Täter“ lediglich verwarnt. Der Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt, der entsprechenden Änderung des Landesfischereigesetzes zuzustimmen – nun muss der Landtag in Zweiter Lesung noch grünes Licht geben. Möglich sei, dass die Fangbeschränkungen der EU in nächster Zeit wieder gelockert werden, kündigte der zuständige Fischereireferent aus dem Umweltministerium, Martin Momme, im September im Umwelt- und Agrarausschuss an. Da sich der Dorschbestand in der Ostsee bereits erholt habe, habe die EU-Kommission zuletzt den „Wegfall der Schonzeit“ empfohlen, so Momme. Bisher dürfen Hobbyangler in der sogenannten Schonzeit zwischen Februar und April nur drei Dorsche pro Tag fangen. 4

TOP 7 Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/939), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nachdem es im Vorfeld viel Kritik an den Planungen der Jamaika-Regierung über den Vollzug der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein gegeben hat, hat das Kabinett nun einen nachgebesserten Entwurf für die geplante Einrichtung der Haftanstalt in Glückstadt (Kreis Steinburg) vorgelegt. Für Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) stellt der Gesetzentwurf einen ausgewogenen Kompromiss zwischen notwendigen Sicherungsmaßnahmen und der Berücksichtigung humanitärer Gesichtspunkte dar. Anfang 2020 soll die Abschiebehaftanstalt in Betrieb gehen, die auch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 20 Plätzen nutzen können. Insbesondere die SPD hatte aus humanitären Gründen bereits in der Juni-Sitzung des Landtages gegen die Abschiebehaftanstalt heftig gewettert. Nach Vorstellung des geänderten Gesetzentwurfs am 11. September erneuerte sie ihre massive Kritik an der geplanten Einrichtung. Das geplante Abschiebungshaftvollzugsgesetz sei wesentlich restriktiver als etwa der Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung und zudem rechtsstaatlich „äußerst bedenklich“, sagte die flüchtlingspolitische Fraktionssprecherin Serpil Midyatli im Vorfeld der September-Tagung.
Innenminister Grote dagegen sprach von Verbesserungen des ursprünglichen Entwurfs nach der Anhörung der Verbände. So seien auch Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten Rechnung getragen worden. Die ursprünglich vorgesehene Ermächtigung für eine verdeckte Videoüberwachung sei gestrichen und der Gesetzentwurf an den für den Justizvollzug geltenden Datenschutzstandard angepasst worden. Auch Hinweise des Flüchtlingsbeauftragten seien aufgegriffen worden. „Mit unserem Gesetzentwurf gewährleisten wir, dass in der geplanten Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt der Vollzug der Abschiebungshaft und hierbei gegebenenfalls notwendig werdende Eingriffsmaßnahmen effektiv und rechtssicher durchgeführt werden können“, sagte Grote. Daneben beinhalte der Entwurf Bestimmungen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgten. So werde „der möglichst humane Vollzug“ der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben. Hervorzuheben sei, so Grote, vor allem die weitgehende Bewegungsfreiheit der Untergebrachten und die umfangreichen Besuchsmöglichkeiten. Grundsätzlich sei das Instrument der Abschiebungshaft in der aufenthaltsrechtlichen Praxis „als letztes Mittel zur Durchsetzung vollziehbarer Ausreiseverpflichtungen, unverzichtbar“, sagte der CDU-Politiker.
In der Juni-Sitzung hatte es insbesondere auch Kritik an der Unterbringung von Familien und Jugendlichen gegeben. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Minderjährige nur in Ausnahmefällen aufgenommen werden dürfen. Unbegleitete Jugendliche sollen in diesem Fall von Erwachsenen getrennt werden; Spiel- und Erholungsmöglichkeiten sowie der „Zugang zu Bildung“ seien zu gewähren. Für Familien ist eine gemeinsame Unterbringung vorgesehen. Wenn dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu realisieren sei, dann „ist den betroffenen Untergebrachten tagsüber das Zusammenleben zu ermöglichen“, heißt es in dem Entwurf. 5

TOP 33 Fortschreibung der Landesstrategie Elektromobilität – Elektromobilität technologieoffen voranbringen, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/852), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Laut dem 26-seitigen Bericht zur Landesstrategie E-Mobilität ist die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte zu Beginn des Jahres 2018 auf mehr als 900 und die Anzahl der rein batterieelektrischen Pkw auf mehr als 1850 angestiegen. Vergleichszahlen mit den Vorjahren werden allerdings nicht genannt. Hinzu kommen mehrere hundert Plugin-Hybridfahrzeuge, Elektro- und Hybridbusse, sonstige Nutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Fahrräder. Darüber hinaus ist in diesem Sommer die Bauphase des „Feldversuchs eHighway“, ein Stromleitungssystem für Oberleitungs-Lkw an der A1 zwischen Reinfeld und Lübeck, gestartet, so dass auch im Bereich des straßengebundenen Güterverkehrs Strom aus erneuerbaren Energiequellen zum Einsatz kommt.
Bezogen auf die Anzahl der Elektroautos bei den Neuzulassungen steht Schleswig-Holstein laut dem Bericht im Bundesvergleich zurzeit auf einem der Spitzenplätze. Allerdings ist das Niveau im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsmotoren niedrig: Auf 1000 Neuzulassungen kommen 4,11 Elektroautos. Elektrisch betriebene Busse werden dem Bericht zufolge mittlerweile deutschlandweit eingesetzt: Die Kommune Hamburg hat beispielsweise beschlossen, den Busverkehr zukünftig vollständig umzustellen und geht dabei mit großen Schritten voran. Durch verkehrliche Verflechtungen innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) betrifft dies auch die vier in der Nachbarschaft der Hansestadt befindlichen Kreise im Süden Schleswig-Holsteins. Als Pioniervorhaben in Schleswig-Holstein listet der Bericht den Einsatz von E-Bussen im regulären Linienbetrieb von Lübeck und Sylt auf.


TOP 21 Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für CRISPR/Cas erhalten und Landwirtschaft beraten, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/946), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will die Genforschung stärken und Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für die sogenannte CRISPR/Cas-Methode erhalten. Das ist eine biochemische Methode, um Erbgut gezielt zu schneiden und zu verändern. Gene können auf diese Weise eingefügt, entfernt oder ausgeschaltet werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Grundsatzurteil im Juli entschieden, dass Pflanzen, die mit dem CRISPR -Verfahren gezüchtet wurden, unter die geltenden EU-Regeln zur Gentechnik fallen. Sie müssen also streng kontrolliert und die daraus entstehenden Produkte gekennzeichnet werden. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Genschere: Nicht der Zufall entscheide über die genetische Veränderung, sondern der Pflanzenzüchter, hatte der EuGH geurteilt. Daher seien strengere Regeln anzusetzen. Für die AfD birgt das Urteil der europäischen Richter die Gefahr, „die wissenschaftliche Forschung und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Pflanzenzucht zu behindern oder ganz zu unterbinden“. Forschung und Entwicklung werde in andere Länder verlagert, erklärt die Oppositionsfraktion. 6

TOP 14 Verkehrsfluss optimieren, Schadstoffe reduzieren und alternative Mobilitätskonzepte voranbringen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/862), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will den Verkehrsfluss, vor allem in Städten, optimieren, um Schadstoff- Emissionen zu reduzieren und alternative Mobilitätskonzepte voranzubringen. Dazu sollen sich Kommunen besser absprechen und intensiver als bisher austauschen. Denn, so CDU, Grüne und FDP: „Die Qualität der Verkehrslenkung“ unterscheide sich aufgrund stark unterschiedlicher finanzieller Leistungsfähigkeit, Personalausstattung und Engagements der einzelnen Städte „zum Teil erheblich“.
Die Landesregierung soll wissenschaftlich begleitet einen Maßnahmenkatalog erstellen und dabei vor allem den Ausbau des Radverkehrs und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Fokus nehmen. Die Koalitionsfraktionen schlagen außerdem eine Plattform für Kommunen „zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zur Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen und Systeme“ vor. Dort könnten auch Erfahrungswerte aus anderen Regionen Deutschlands und Europas einfließen. In manchen europäischen Städten wird der Verkehr durch Erkenntnisse moderner digitaler Technologien, sogenannter „Big Data“, gemanagt, zum Beispiel bei synchronisierten Ampelschaltungen. Wenn ein Maßnahmenkatalog erstellt ist, fordern CDU, Grüne und FDP die Landesregierung auf, zu prüfen, inwiefern sie „als Katalysator für die Umsetzung in den Städten“ wirken kann.


TOP 15 Geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen verwirklichen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/929), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In der Diskussion um die geschlechtliche Selbstbestimmung von inter- und transsexuellen Menschen fordert die SPD eine umfassendere Regelung als jene, die die schwarz-rote Bundesregierung in einem jüngst vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Personenstands verankert hat. So soll der Geschlechtseintrag „divers“ allen Menschen offen stehen – „unabhängig einer medizinischen Diagnose und eines ärztliches Nachweises“, schreibt die Nord-SPD-Fraktion in einem dem Landtag vorgelegten Antrag.
Nach einigen Kontroversen hatte sich das Kabinett in Berlin darauf geeinigt, dass künftig im Geburtenregister der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein soll. Der Mitte August vorgelegte Gesetzentwurf sieht neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Eintrag „divers“ vor. Die große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung in Kraft treten.
Die SPD-Fraktion im Kieler Landtag wünscht jedoch Nachbesserungen. In ihrem Antrag kritisiert sie, dass der Eintrag im Geburtenregister nur Menschen mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ offen stehen soll und mutmaßt, dass damit lediglich eine Gruppe von 7

intergeschlechtlichen Menschen gemeint sei. „Der Geschlechtseintrag „divers“ soll aber allen Menschen offen stehen“, also allen intersexuellen Menschen und auch den Transsexuellen „entsprechend ihrer subjektiven Geschlechtsidentität und ohne Vorlage eines ärztlichen Attests“, heißt es in der Begründung des Antrags.
Bei intersexuellen Menschen sind die Geschlechtsmerkmale, also zum Beispiel Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Intersexuelle verfügen über männliche und weibliche Merkmale, etwa weibliche Geschlechtsteile und männliche Chromosomen. Transsexuelle haben zwar eindeutige Geschlechtsmerkmale, fühlen sich aber dem anderen Geschlecht zugehörig und somit als Mensch im falschen Körper. Über den Anteil transsexueller Menschen in Deutschland gibt es nur grobe Schätzungen. Sie reichen für Mann-zu-Frau- Transsexuelle von 1 zu 30.000 bis 1 zu 500. Insgesamt haben zwischen 1995 und 2014 knapp 17.300 Menschen ein Änderungsverfahren nach dem Transsexuellengesetz durchlaufen.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs angekündigt, dass es nun gelte, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen. Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen demnach in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden. Und Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein, so Giffey. Auch die „Bundesvereinigung Trans*“ kritisierte, die Bundesregierung habe eine historische Chance vergeben. Es sei zwar zu begrüßen, dass im Gegensatz zur Vorlage des Bundesinnenministeriums nun das Wort „divers“ statt „weiteres“ für den dritten Personenstand benutzt werde. Dass für eine Änderung aber eine medizinische Bescheinigung benötigt werden soll, sei „nicht nachvollziehbar“.



Donnerstag, 27. September, 10 bis 18 Uhr

TOP 10, 11, 32 und 37 Haushaltsberatungen 2019, Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/950), Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/951), Einrichtung einer Task Force zur Umsetzung von IMPULS 2030, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/784), Entwurf des Finanzplans 2018 - 2022, der Finanzplanfortschreibung 2023 - 2028 und des Berichts der Landesregierung zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits gemäß Artikel 67 Landesverfassung, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/942), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 210 Minuten 8

Die vierstündige Grundsatzdebatte über den Entwurf für den Landeshaushalt 2019 ist der Schwerpunkt in dieser Tagung. Denn die Verteilung der Gelder spiegelt wider, in welchen Bereichen die aus CDU, Grünen und FDP zusammengesetzte Landesregierung ihre politischen Prioritäten setzt. In der Regel rechnen die Oppositionsfraktionen im Zuge der Haushaltsdebatte grundsätzlich mit der Regierungspolitik ab und legen spätestens zur Zweiten Lesung eigene alternative Haushaltsvorschläge vor. Die Hoheit über den Haushalt gilt als das „Königsrecht“ des Parlaments. Kontrovers an dem jetzt vorliegenden rund 13 Milliarden Euro schweren Haushaltsentwurf des schwarz-grün-gelben Regierungsbündnisses: Statt einer „schwarzen Null“ wird Schleswig-Holstein im kommenden Jahr wieder „rote Zahlen“ schreiben. Schuldentreiber ist dabei die gekenterten HSH Nordbank. Jamaika schafft aber auch 500 neue Stellen, unter anderem weil in den nächsten Jahren jährlich etwa 1000 bis 1500 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Rente oder Pension gehen, und die Regierung investiert kräftig in Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur. Die Investitionsquote wird auf 10,2 Prozent beziffert.
In Zahlen sieht der Haushaltsentwurf bereinigte Einnahmen in Höhe von 12,74 Milliarden Euro vor. Dem stehen bereinigte Ausgaben in Höhe von 13,04 Milliarden Euro gegenüber. CDU, Grüne und FDP wollen folglich im nächsten Jahr knapp 300 Millionen Euro neue Schulden machen. Der Großteil der neuen Schulden geht vor allem auf das Konto der HSH-Nordbank, denn das Land muss für die Abwicklung fauler Schiffskredite aufkommen. Im Haushalt 2019 sind 450 Millionen Euro enthalten, um Verpflichtungen aus den 2009 gegebenen Garantien der Eigentümerländer Schleswig-Holstein und Hamburg gegenüber der HSH Nordbank zu erfüllen. Von den 450 Millionen Euro der Belastung werden aus diesem Haushalt 150 Millionen Euro abbezahlt, wie Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs Anfang Juli erläuterte. Auch in der Folgezeit sei mit jährlichen Belastungen von 300 bis 400 Millionen Euro durch die frühere Landesbank für den Landesetat zu rechnen, sagte Heinold. Nach derzeitigem Stand belastet die HSH Nordbank das Land mit 5 bis 5,5 Milliarden Euro zusätzlich. Ende 2017 hatte Schleswig-Holstein knapp 26 Milliarden Euro Schulden.
Der Haushaltsentwurf von CDU, Grünen und FDP sieht zudem kräftige Investitionen in Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur vor. So werden etwa 500 Stellen – vor allem im Schulbereich – neu geschaffen und damit der einst angestrebte Stellenabbaupfad, der sukzessive den Abbau von mehr als 5000 Stellen im öffentlichen Dienst vorsah, verlassen. Im Kita-Bereich steigert die Landesregierung die Ausgaben um 40 Millionen auf über 380 Millionen Euro, und das Gesamtbudget für Digitalisierung steigt um 18 Millionen auf 191 Millionen Euro. Die Grundförderung der Hochschulen erhöht sich um jährlich fünf Millionen Euro – und zwar jetzt sicher bis 2024 (statt bis 2022). Das Uniklinikum Schleswig-Holstein erhält vier Millionen Euro mehr Trägerkostenzuschuss. Für Investitionen sind 1,28 Milliarden Euro vorgesehen, insbesondere für die Infrastruktur wie Straßenbau, Krankenhäuser, Schul- und Hochschulgebäude.
Mit Blick in die Zukunft will die Landesregierung in den kommenden zehn Jahren auch weiterhin jährlich mehr als eine Milliarde Euro für die Infrastruktur, für Kitas, Schulen und Hochschulen bereitstellen. Bis 2028 steigen den Angaben zufolge die bereinigten Ausgaben an – von rund zwölf Milliarden Euro auf rund 16,2 Milliarden. Die Zinsen steigen in der Planung von derzeit rund 505 9

Millionen auf 695 Millionen Euro in 2022 und auf 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2028. Die zusätzlichen Finanzierungen aus den Altverpflichtungen der HSH Nordbank in Höhe von rund fünf Milliarden Euro sind laut dem vorliegenden Bericht zur Finanzplanung der kommenden zehn Jahre dabei berücksichtigt. Die Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs steigt dem Bericht zufolge von derzeit rund 1,8 Milliarden Euro auf rund 2,6 Milliarden im Jahr 2028. Im Bereich des Steueraufkommens rechnet die Landesregierung mittelfristig mit sinkenden Einnahmen. Allein durch das Inkrafttreten des geplanten Familienentlastungsgesetzes auf Bundesebene würde das Land nach bisheriger Schätzung in diesem Jahr rund 50 Millionen Euro und ab 2020 jährlich rund 110 Millionen weniger an Steuern einnehmen, heißt es.
Im Zuge der Haushaltsberatung wird auch ein Regierungsbericht zur Ankurbelung von Infrastrukturmaßnahmen aufgerufen. Es geht um eine „Task Force“, die Mittel aus dem „Infrastrukturmodernisierungsprogramm für unser Land Schleswig-Holstein“ (IMPULS) zielgerichtet in die richtigen Kanäle lenken soll. Die Landesregierung hat diese Arbeitsgruppe auch auf Druck des Landtages eingerichtet. Mit milliardenschweren Investitionen will das Land den Sanierungsstau in Schleswig-Holsteins Infrastruktur auflösen – etwa im Straßenbau und bei Schulen, Hochschulen und Krankenhäusern. Aber: Laut Finanzministerium sei es eine Herausforderung, das Geld dorthin zu geben, wo es jeweils benötigt wird. So haben große Bauprojekte einen langen Planungsvorlauf. Zudem ist die Gebäudemanagement Schleswig- Holstein (GMSH), die im Auftrag des Landes öffentliche Ausschreibungen vornimmt, „stark ausgelastet“, und Handwerker haben wegen des Baubooms volle Auftragsbücher. Auch der Fachkräftemangel bei Bauingenieuren führt zu Engpässen. Vor diesen Gegebenheiten sollen die insgesamt sechs Mitarbeiter der „Task Force“ versuchen, „einen realistisch geplanten Mittelabfluss für Planung und Umsetzung einer Baumaßnahme“ sicherzustellen“, heißt es in dem Regierungsbericht, den das Parlament im vergangenen Dezember angefordert hat. Demnach werde es „auch zukünftig Abweichungen von Planung und Mittelabfluss geben, aber angestrebt wird, die Abweichungen durch ständiges Überprüfen und Aktualisieren der Mittelabflussplanung so gering wie möglich zu halten“.
Das Sanierungsprogramm IMPULS hat die Landesregierung 2015 ins Leben gerufen. Ausgangspunkt war der 2014 erstmals erstellte Infrastrukturbericht, der den über Jahrzehnte angewachsenen Sanierungsstau in der Infrastruktur des Landes auf etwa 4,8 Milliarden Euro taxierte. Mit IMPULS, das durch Haushaltsüberschüsse und fest eingeplante Mittel in der Finanzplanung gespeist wird, soll die Finanzierungslücke möglichst bis 2030 geschlossen werden. Das Programm IMPULS verfügt über einen Investitionsumfang von insgesamt rund 3,1 Milliarden Euro. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2015 wurde IMPULS mehrere Male erweitert. Es umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Infrastrukturbereiche, darunter neuerdings auch ein Sonderprogramm für Schultoiletten mit einem Volumen von rund 13 Millionen Euro. 10

TOP 16 Klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/930), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In einem Antrag fordern die Sozialdemokraten einen „klaren Rahmen zur Regulierung der Vermietung von Unterkünften über Buchungsportale im Internet“. Zwar würden Online-Plattformen für Ferienunterkünfte große Chancen bieten, Schleswig-Holstein als Tourismusstandort weiter zu stärken. Es müssten jedoch Regeln geschaffen werden, „um einen fairen Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Anbietern von Ferienunterkünften zu gewährleisten“, so die SPD. Ein Problem seien die Steuern: Wie Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) Anfang September gegenüber der Tageszeitung „Lübecker Nachrichten“ erläuterte, würden etwa beim Online-Portal „Airbnb“ die Verkehrs- und Geschäftsdaten ausschließlich am Hauptsitz in Irland gespeichert. Darauf könnten Schleswig-Holsteins Steuerbehörden nur schwer zugreifen. Dies lade Anbieter von Wohnungen geradezu zur Steuerhinterziehung ein, beklagte die Finanzministerin.
Die SPD argumentiert in ihrem Antrag in die gleiche Richtung. Vermieter, die Steuern und Abgaben ordnungsgemäß zahlen würden, „dürfen nicht im Wettbewerb benachteiligt sein“. Dies sei eine Frage der Steuergerechtigkeit, heißt es in dem Papier. Um dem nachzukommen und die Steuer- und Kommunalverwaltungen zu unterstützen, setzen die Sozialdemokraten auf einen besseren „steuerlichen Informationsaustausch“ auch auf Bundes- und EU-Ebene. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass „Nutzerdaten von Portalen, auf denen Privatwohnungen zur Vermietung an Feriengäste angeboten werden“, den Steuerverwaltungen zur Verfügung stehen. Auch eine Registrierungspflicht für Anbieter von Wohnungen komme in Betracht. Darüber hinaus will die SPD eine „Zweckentfremdung von Wohnraum“ verhindern, „damit sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht weiter verschärft“. Dazu schlägt sie eine gesetzliche Regelung vor, die es Städten und Gemeinden ermöglichen soll, „die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken entsprechend der regionalen Gegebenheiten zu regulieren“.
In Berlin sollen Wohnungen künftig bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung an Feriengäste weitervermietet werden dürfen. Wer dies länger tun will, muss beim Bezirksamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die neuen Regelungen sind Teil eines Gesetzentwurfs, der im Dezember 2017 vorgestellt wurde. Angesichts der Wohnungsknappheit in der Hauptstadt sind dort auch schärfere Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum geplant. In Hamburg hat der Senat im August ein neues Wohnraumschutzgesetz verabschiedet, das unter anderem eine Registrierung von Anbietern mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer vorsieht. Außerdem soll der Zeitraum, in dem eine Wohnung als Ferienunterkunft beispielsweise über „Airbnb“ vermietet werden darf, von bisher sechs auf zwei Monate pro Jahr verkürzt und Online-Portale verpflichtet werden, nur noch Angebote mit Wohnraumschutznummer zuzulassen. Der Strafrahmen bei Verstößen soll sich von bislang 50.000 auf 500.000 Euro erhöhen. 11

TOP 19 Brexit – Auswirkungen auf Schleswig-Holsteins Wirtschaft und Strategie der Landesregierung, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/943), geplanter Aufruf 16:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Vor dem Hintergrund der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien möchte die SPD mögliche Auswirkungen des Brexits auf die Wirtschaft Schleswig-Holsteins unter die Lupe nehmen. Hierzu wird die Landesregierung aufgefordert, im Parlament Stellung zu beziehen. Unter anderem soll die Regierung skizzieren, welche Gefahren für die heimischen Arbeitsplätze und das Wirtschaftswachstum zu erwarten sind und wie sie Unternehmen und Kommunen auf den Brexit vorbereiten will. Der EU-Austritt Großbritanniens ist für März 2019 angesetzt, inzwischen ist jedoch derzeit eine Übergangsfrist bis Ende 2020 im Gespräch. Der europäische Haushalt steht dabei vor großen Herausforderungen, weil durch den Austritt des Vereinigten Königreiches, eines der größten Beitragszahler innerhalb der EU, Finanzmittel wegfallen, die durch die restlichen EU-Mitgliedstaaten kompensiert werden müssen. Im Falle scheiternder Austrittsverhandlungen ohne Übergangsphase könne es zu erheblichen Problemen für die Transport- und Logistikunternehmen aus dem Norden kommen, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Hölck, vor der Tagung.
Angesichts der knapperen Mittel hatte die SPD die Landesregierung bereits im November 2017 dazu aufgefordert, sich im Bundesrat für eine auskömmliche Ausstattung des Brüsseler Etats einzusetzen. Beiträge der Mitgliedstaaten unter einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes seien nicht akzeptabel, hieß es seinerzeit in dem Antrag der Sozialdemokraten. Zudem verlangte die SPD eine Einschätzung der Regierung über die Auswirkungen von Szenarien, die die Europäische Kommission gemacht hatte. Die 2017 für Schleswig-Holstein genannten Schwerpunkte lagen in den Bereichen Tourismus, Agrarpolitik und ländlicher Raum.


TOP 22 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk auf den Prüfstand, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/947), geplanter Aufruf 17:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD fordert eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Spartensender wie der Kinderkanal Kika, die Kultursender Arte und 3sat oder der Dokumentationskanal ZDFneo müssten eingestellt werden, um „zu einer deutlichen Reduzierung der bisherigen Verwaltungsstrukturen“ zu kommen, verlangt die Oppositionsfraktion. Dafür soll sich die Landesregierung im Bundesrat und bei der Rundfunk-Kommission einsetzen. Zudem sei eine Anpassung der Rundfunkbeiträge abzulehnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat im Juli grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit Zweitwohnung müssen aber nicht mehr den doppelten Beitrag zahlen. Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Ende Juni 2020 nachbessern.
Die öffentliche Finanzierung setze ein „gegenüber privatwirtschaftlichen Anbietern qualitativ höherwertiges Programm“ voraus, das auf eine Vollversorgung mit Sendeformaten aus dem Sport- und Unterhaltungsbereich verzichte, meint die AfD. Daher seien Spartensender abzuschalten. 12

Freitag, 28. September, 10 bis 15 Uhr

TOP 25 Justizvollzug den Rücken stärken, menschenwürdigen Strafvollzug sichern, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/962), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Vor zwei Jahren wurde der Strafvollzug im Land reformiert. Wichtige Neuerungen waren längere Aufschlusszeiten und Privatkleidung für Häftlinge sowie ein besseres Therapieangebot. Die Kritik: Es mangelt an Personal. Die AfD greift das Problem in einem Antrag auf und fordert, „die Attraktivität der Berufe im Justizvollzug zu erhöhen“, den Personalbedarf in den Blick zu nehmen und bessere sozialtherapeutische sowie sportliche Angebote für die Bediensteten zu schaffen. Derzeit ließen etwa „familienunfreundliche Dienstzeiten“ sowie „fehlende Möglichkeiten und Angebote zu Dienstsport oder gesundheitlichem Präventivsport“ die Berufe im Strafvollzug wenig attraktiv erscheinen, so die Oppositionsfraktion. Als ein weiteres Problem benennt die AfD die Besoldung, die „weder für Neueinsteiger noch für Quereinsteiger attraktiv sei“. Eine Folge des Personalmangels sei zudem, dass „eine angemessene Betreuung von psychisch auffälligen und erkrankten Gefangenen nicht gewährleistet werden kann“.
Nach Angaben des Justizministeriums werden Neueinsteiger im Justizvollzugsdienst derzeit nach Besoldungsgruppe A8 bezahlt. Das entspreche einem Bruttogehalt von rund 1822 Euro. Außerdem gab Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) kürzlich bekannt, dass 44 zusätzliche Anwärterstellen in diesem Jahr geschaffen worden seien, für 2019 seien weitere 15 geplant. Unabhängig davon „wurde der Vollzugsdienst in den letzten Jahren (2016 bis 2018) personell um 41 Stellen aufgestockt“, so die Ministerin. Laut Sütterlin-Waack sind in den Gefängnissen im Land derzeit insgesamt 903 Vollzugsbedienstete tätig, damit seien 97,5 Prozent der Stellen besetzt. Für den Nachwuchsbereich würden 87 Stellen zur Verfügung stehen, von denen bis Oktober 69 besetzt sein sollen. Das Ergebnis einer Personalbedarfsanalyse für die Justizvollzug, die der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode in Auftrag gegeben habe, stehe noch aus, erklärte die Ministerin weiter.
Wie aus einem Bericht der „Kieler Nachrichten“ aus dem vergangenen Monat hervorgeht, bemängelt auch die FDP die derzeitige Personalsituation in Schleswig-Holsteins Gefängnissen. Sie plädiere dafür, „zu den alten gesetzlichen Vorschriften vor 2016 zurückzukehren“, um die durch die Neuerungen verschärfte Arbeitsbelastung für die Justizmitarbeiter zu verringern, schrieb die Zeitung. Burkhard Peters, Rechtsexperte der Grünen, hielt dagegen. Zwar sei unstrittig, „dass die Personalsituation verbessert und Arbeitsbedingungen attraktiver werden müssten“, hieß es in dem Zeitungsbericht. Die gesetzlichen Änderungen zurückzunehmen, halte er jedoch nicht für die richtige Lösung. 13

TOP 26 Demokratiebildung stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/966), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen sorgen sich um die Akzeptanz der Menschenrechte in der Gesellschaft. Die Entwicklungen der letzten Jahre würden verdeutlichen: „Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit“, heißt es in einem Antrag, mit dem CDU, Grüne und FDP „demokratiepädagogische Bildungsinhalte“ stärken wollen. Vor diesem Hintergrund soll die Landesregierung ein Konzept zur „nachhaltigen Demokratiebildung“ an Schleswig-Holsteins Schulen erstellen. Als zentrale Bausteine für das Konzept werden „die aktive Verteidigung der Demokratie, Freiheit, Toleranz, Menschenrechte und das friedliche Zusammenleben“ genannt.
Die Antragsteller rufen unter anderem dazu auf, in Zusammenarbeit mit den Gedenkstätten und der Erinnerungskultur die Landesgeschichte kritisch und historisch aufzuarbeiten. Der Landesbeauftragte für politische Bildung soll als wichtiger Ratgeber bei der Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien und -konzepten hinzugezogen werden. Zugleich wird mit dem Antrag das vom Bildungsministerium geplante „Jahr der politischen Bildung“ begrüßt, mit dem an 70 Jahre Grundgesetz erinnert werden soll. Weiterhin regen die Koalitionäre an, einen Schulpreis zum Thema Verfassung und Demokratie zu vergeben.


TOP 13 Soziale Initiative stärken und verlässlich unterstützen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/856), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Um hilfesuchenden Menschen in Schleswig-Holstein in schwierigen Lebenslagen schnell und unbürokratisch helfen zu können, gibt es neben den großen staatlichen Systemen der sozialen Sicherung und der kommunalen Daseinsvorsorge andere Grundpfeiler in der sozialen Infrastruktur. Das sind neben sozialen Initiativen Selbsthilfegruppen und „zielgruppengerechte sowie niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote“. Die Koalitionsfraktionen CDU, Grüne und FDP bitten die Landesregierung in ihrem Antrag darum, Maßnahmen zu ergreifen, damit diese „bewährten Formen“ des Zusammenwirkens auch zukünftig fortgesetzt werden können. Die Antragsteller fordern die Landesregierung zudem dazu auf, mit den anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, das „bewährte Instrument des Sozialvertrages“ um fünf Jahre zu verlängern. Gleichzeitig soll der Förderbetrag an die gewachsenen Anforderungen angepasst werden. Die Koalitionsfraktionen verlangen außerdem, dass auch ehrenamtlichen und wohlfahrtsunabhängigen Initiativen finanzielle Unterstützung des Landes besser ermöglicht wird. Des Weiteren sollen sie „wirksam“ über die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln aufgeklärt werden. 14

TOP 23 Ein Ministerium für alle Schulen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/949), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD hat die Pläne der Jamaika-Landesregierung kritisiert, die Verantwortung für die Berufsbildenden Schulen künftig vom Bildungs- ins Wirtschaftsministerium zu verlagern. „Eine inhaltliche Rechtfertigung dafür gibt es nicht“, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion für berufliche Bildung, Tobias von Pein, bei der öffentlichen Vorstellung eines Antrags, mit dem Zuständigkeit der Ressort-Übertragung verhindert werden soll. Als „absurde Idee“ bezeichnete Pein die angestrebte Verlagerung, die erfolgen soll, sobald das von der früheren Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) angeschobene Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) gegründet ist. Die SPD unterstütze das SHIBB weiterhin, weil wir davon eine Aufwertung der beruflichen Bildung erwarten“, sagte Pein. Die Jamaika-Koalition versuche allerdings, „neue Mauern“ zwischen den allgemein bildenden und die berufsbildenden Schulen zu errichten, um Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) mehr Kompetenzen zu geben.
In ihrem Antrag weist die SPD darauf hin, dass ein von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Auftrag gegebenes Gutachten „zahlreiche verfassungsrechtliche, verwaltungsrechtliche und bildungsfachliche Probleme“ anführt. „Unter anderem würde ein solcher Sonderweg Schleswig-Holsteins die Gleichwertigkeit und die Durchlässigkeit der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen beschädigen und die Gefahr in sich bergen, dass die Bildung an den Berufsbildenden Schulen einseitig wirtschaftlichen Interessen untergeordnet würde“, heißt es in der Begründung des Antrages.


TOP 18 Elternunterhalt bei Pflege neu regeln, Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD (Drs. 19/938), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
SSW und SPD wollen Kinder von Pflegepersonen, die sich in der stationären Hilfe befinden, vor hohen Kosten schützen und den allgemeinen bürokratischen Aufwand bei der Ermittlung der Unterhaltsbeiträge mindern. So sollen die Angehörigen erst dann zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden können, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100.000 Euro jährlich liegt. Und: „Das Vermögen der Unterhaltspflichtigen sollte bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben“, heißt es in dem Antrag der Oppositionsvertreter. Sie verlangen von der Landesregierung, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Die Antragsteller nehmen eine Empfehlung der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes auf. In ihrem letzten Tätigkeitsbericht weist die Beauftragte Samiah El Samadoni darauf hin, dass die jetzt auch von SPD und SSW beantragten Forderungen zum Schutz der Angehörigen bereits im Sozialgesetzbuch XII für den Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehen „und sich bewährt haben“.
El Samadoni zieht in ihrem Bericht Erfahrungen ihrer Dienststelle heran. So führe die Prüfung des Sozialamtes immer wieder zu Streitigkeiten unter den Familienmitgliedern, „weil die Kinder zum Beispiel das Heim für zu teuer halten (…) oder beigelegte Konflikte wieder aufleben, wenn eine Zahlungspflicht im Raum steht.“ Zudem sei der Verwaltungsaufwand für das Sozialamt bei der 15

Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Angehörigen „erheblich“ und die Prüfungen zögen sich „häufig über Monate hinweg“ – in vielen Fällen mit dem Ergebnis „einer beschiedenen“ oder „keiner“ Zahlungsverpflichtung.


TOP 28 Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/968), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Ob geburts- und familienvorbereitende Kurse, Kreativ- und Freizeitangebote, Gesundheits- und Ernährungskurse, Vorträge oder Selbsthilfe- und Qualifizierungsgruppen: Die Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein haben zahlreiche personenspezifische und interkulturelle Angebote im Programm und orientieren sich am Bedarf der Familien vor Ort. Die SPD will diese Bildungs- und Beratungsarbeit weiter stärken und fordert zusätzliche kostengünstige Angebote für Familien und Kinder. Hier sei ein „stärkeres Engagement des Landes“ notwendig, meint die SPD und beklagt, die Teilnahme an frühkindlicher Bildung hänge in Deutschland noch immer vom sozialen Status der Eltern ab. In Schleswig-Holstein gibt es flächendeckend 16 Familienbildungsstätten unterschiedlicher Träger.


TOP 29 Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/969), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 10 Minuten
Für die Abgeordneten des Landtages gelten voraussichtlich bald neue Verhaltensregeln, die insbesondere die Angaben zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften betreffen. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW legen einen entsprechenden Text vor, der rückwirkend zum Beginn der Wahlperiode im Juni 2017 in Kraft treten soll. Der neue Text soll die alten Regeln aus dem Jahr 1995 ablösen. Demnach müssen Abgeordnete künftig öffentlich darlegen, welche berufliche Tätigkeit sie neben ihrem Mandat ausüben, ob sie an Firmen beteiligt sind oder ob sie im Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens sitzen. Bislang blieben die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten geheim, sie mussten lediglich dem Landtagspräsidenten gemeldet werden. Verstößt ein Abgeordneter gegen diese Vorgaben, droht eine Ermahnung oder ein Ordnungsgeld. Jamaika, SPD und SSW nehmen damit eine Initiative auf, die der Landtag im März 2017, wenige Wochen vor der Landtagswahl, angestoßen hatte.
Künftig sollen die Einnahmen auf der Website und im Handbuch des Landtages veröffentlicht werden. Dabei sollen sich die Parlamentarier in eine von mehreren Stufen einordnen. Stufe 1 erfasst jährliche Einkünfte bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro. Stufe 3 geht bis 15.000 Euro, Stufe 4 bis 30.000 Euro und Stufe 5 bis 50.000 Euro. Die sechste Stufe bezeichnet Einnahmen bis 75.000 Euro, Stufe 7 reicht bis 100.000 Euro. Es folgen die Stufen 8 (bis 150.000 Euro) und 9 (bis 250.000 Euro). Darüber hinaus soll, falls nötig, für jeweils 30.000 Euro mehr eine neue Stufe eingeführt werden. Damit gibt sich der Kieler Landtag ein ähnliches Regelwerk wie der Bundestag. Auch Spenden oder „geldwerte Zuwendungen“, die ein Abgeordneter „für seine 16

politische Tätigkeit“ erhält, müssen künftig angezeigt werden, wenn sie eine Mindestgrenze überschreiten. Bei mehr als 5.000 Euro pro Jahr muss der Landtagspräsident informiert werden, bei mehr als 10.000 Euro pro Jahr werden die Angaben veröffentlicht. Rechtsanwälte, die zugleich Mitglied des Landtages sind, müssen den Präsidenten informieren, wenn sie entweder für oder gegen das Land Schleswig-Holstein in einem Rechtsstreit Partei ergreifen.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 17

Reihenfolge der Beratung der 15. Tagung

Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt (vorläufig).

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 26. September 2018 1 Aktuelle Stunde 60 10:00 20 Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht 35 11:00 2 Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes 35 11:35 7 Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft 35 12:10
33 Fortschreibung der Landesstrategie Elektromobilität 35 15:00 Elektromobilität technologieoffen voranbringen 21 Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für CRISPR/Cas 35 15:35 erhalten und Landwirtschaft beraten 14 Verkehrsfluss optimieren, Schadstoffe reduzieren und alternative 35 16:10 Mobilitätskonzepte voranbringen 15 Geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen verwirklichen 35 16:45 Donnerstag, 27. September 2018 10 + 11 + 32 Haushaltsberatungen 2019 150 10:00 + 37
10 + 11 + 32 Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2019 60 15:00 + 37 16 Klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünften über 35 16:00 Buchungsportale 19 Brexit - Auswirkungen auf Schleswig-Holsteins Wirtschaft und 35 16:35 Strategie der Landesregierung 22 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk auf den Prüfstand 35 17:10 Freitag, 28. September 2018 25 Justizvollzug den Rücken stärken, menschenwürdigen 35 10:00 Strafvollzug sichern 26 Demokratiebildung stärken 35 10:35 13 Soziale Initiative stärken und verlässlich unterstützen 35 11:10 23 Ein Ministerium für alle Schulen 35 11:45
18 Elternunterhalt bei Pflege neu regeln 35 14:00 28 Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein stärken 35 14:35 29 Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Schleswig- 10 15:10 Holsteinischen Landtages 31 A Tätigkeit des Petitionsausschusses 5 15:20 18


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/971):

TOP 4 Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes 5 Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes 6 Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 8 Gesetz zur Durchführung des Verpackungsgesetzes 9 Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes 17 Liste von Praxiseinrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, veröffentlichen 24 Bericht über die Umsetzung des Landesgedenkstättenkonzeptes 30 Ausbau der Marschbahn zwischen Niebüll und Klanxbüll und Planungsverfahren für die S4 31 Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aus der Sicht von Lehrkräften 34 + 35 Berichte der Stiftungsräte für 2017 der Stiftungen "Schloss Eutin“ und "Schloss Gottorf" 36 Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der CAU Kiel, der Europa-Universität Flensburg und der FH Kiel



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
3 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 12 Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern 27 Investitionsklima auf dem Wohnungsmarkt verbessern - gegen weitere Verschärfungen der "Mietpreisbremse" 38 Mündlicher Bericht zum Gänsemanagement Schleswig-Holstein