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26.09.18
11:19 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 20: Inklusion ist ein Selbstzweck, weil sie ein Menschenrecht ist

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 26. September 2018



TOP 20: Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht (Drs.-Nr.: 19/944)



Martin Habersaat:
Inklusion ist ein Selbstzweck, weil sie ein Menschenrecht ist

Ich dachte, wir wären schon weiter. Die Küstenkoalition hatte die Inklusion zu einem der Schwerpunkte ihrer Schulpolitik gemacht. Wir haben uns darum bemüht, Inhalte und Formen der inklusiven Schule breit zu diskutieren. Ich erinnere besonders an den Runden Tisch, den der Bildungsaus-schuss auf Initiative seiner damaligen Vorsitzenden Anke Erdmann zu dem umfangreichen Bericht der Landesregierung über die Inklusion organisiert hat. Ich hatte die Diskussionsbeiträge von CDU und FDP dabei eigentlich so verstanden, dass wir uns über das Ziel der Inklusion einig seien, dass es aber unterschiedliche Vorstellungen über die geeigneten Instrumente gibt; Stichwort: Schulbegleitung und Schulassistenz. Vielleicht hätte ich etwas argwöhnischer sein sollen, als ich das Wahlprogramm der CDU für die Landtagswahlen 2017 gelesen habe, wo es an einem eindeutigen Bekenntnis zur Inklusion fehlt und nur eine lange Liste der Bedenken und der möglichen Einschränkungen der Inklusion aufgezählt wurde.
Aber der Koalitionsvertrag hat mich dann wieder insoweit beruhigt, als wir dort lesen können: „Inklusive Bildung bleibt weiter ein wichtiges Ziel der Landespolitik.“ Und wir waren auch ganz bei Ihnen, wenn es dort weiter hieß, die Regierung wolle sich auf den qualitativen Ausbau der Inklusion konzentrieren, nachdem Schleswig-Holstein neben Bremen das Bundesland mit der geringsten Exklusionsquote ist. Denn die Debatte, ob wir nun für oder gegen Inklusion sind, 2



sollte sich doch längst erledigt haben, nachdem die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet hat, in dessen Artikel 24 ein Bekenntnis zu einem integrativen bzw. inklusiven Bildungssystem (der sprachliche Unterschied schlägt sich im Englischen weniger stark nieder als im Deutschen) nachzulesen ist.
Und vor diesem Hintergrund waren wir mehr als irritiert, als wir am 3. September die Presseerklärung von Frau Bildungsministerin Prien gelesen haben mit mit der Überschrift: „Inklusion ist kein Selbstzweck, die Qualität muss stimmen“. Wie gesagt, die zweite Hälfte dieses Satzes unterzeichnen wir gerne. Aber die erste Hälfte ist ein Riesenschritt zurück. Denn wenn Inklusion kein Selbstzweck ist, ist sie Mittel zum Zweck. Dann steht Inklusion unter dem Vorbehalt, dass sie z.B. mehr Schüler zu einem qualitativen Abschluss führen soll, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, dass sie die sozialen Unterstützungssysteme entlastet oder was auch immer.
Nein, Inklusion ist ein Selbstzweck, weil sie ein Menschenrecht ist. Und Menschenrechte dienen keinem Zweck, der irgendwie mit Kennziffern des Bruttoinlandsproduktes oder ähnlichem zu messen wäre, sondern sie dient dem Recht eines jeden Menschen, sich zu verwirklichen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Inklusion kann daher auch nicht unter Vorbehalte gestellt werden.
Die einzige Einschränkung kann es da geben, wenn inklusiver Unterricht nicht im besten Interesse eines Kindes mit Behinderung liegt. Auch wir sind nicht der Auffassung, dass wir eine 100 %ige Inklusionsquote erreichen werden; es wird immer Kinder und Jugendliche geben, deren Behinderungen nach ihrer Art und ihrer Schwere einem inklusiven Unterricht im Wege steht. Diese Entscheidung muss in jedem Einzelfall getroffen werden, und nicht die Inklusion muss begründet werden, sondern die Exklusion.
Frau Prien, Sie haben für Ihre Pressemitteilung jetzt gleich mehrmals Schützenhilfe von ganz rechts außen erhalten, die Ihnen vermutlich peinlich ist. Es wäre gut, wenn Sie Ihre missglückte Formulierung hier zurückziehen würden, damit sich die demokratischen Fraktionen des Landtages über die beste Umsetzung dessen verständigen können, was eigentlich unser gemeinsames Ziel sein sollte.