Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.09.18
12:33 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 2 "Änderung des Landesfischereigesetzes"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 332/2018 Kiel, Mittwoch, 26. September 2018
Fischerei/Landesfischereigesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 2 „Änderung des Landesfischereigesetzes“ In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes) erklärt der fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Fischereipolitik ist eine wesentliche Kompetenz der Europäischen Union. Dies macht auch Sinn, da Fische und deren Bestände nicht an imaginären Landesgrenzen in den Gewässern Halt machen. So werden auf europäischer Ebene Fangquoten vorgegeben. Beim Dorsch und beim Wolfsbarsch wurden nun nicht nur die Berufsfischer, sondern auch die Freizeitangler und Angel- kutter reglementiert – mit dem sogenannten Bag-Limit, einer Tagesfangbe- grenzung.
Seit letztem Jahr dürfen nur noch maximal fünf Dorsche pro Tag und Angler gefangen werden. Anlass der Gesetzesänderung war, dass Verstöße gegen diese EU-Vorgabe auch in SH geahndet werden können. Dass Regelungen nur Sinn machen, wenn man sie auch kontrollieren kann, ist einleuchtend. Deswegen unterstützen wir die Etablierung von Fischereiaufsichtsassisten- ten, die den Fischereiaufsichtsbeamten beigestellt werden sollen. Darüber hinaus sorgte der erste öffentliche Gesetzesentwurf des Umwelt- und Fi- schereiministeriums in der FDP-Fraktion aber nicht für Schulterklopfen oder Freudentaumel. Die angedachte Kontrolle der GPS-Daten wurde nicht nur von der FDP-Fraktion, sondern auch vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz kritisiert und dann zum Glück auch schnell vom MELUND fallen gelassen.
Wie eingangs erwähnt – Fischereipolitik ist Sache der Europäischen Union. Daher konnten wir uns auch der angedachten Kompetenzerweiterung des MELUND nicht anschließen, bei allen Fischarten (also sowohl bei Meeresfi- sche als auch bei Fischen aus Binnengewässern) Höchstfang- und Anlan- demengen landesseitig festsetzen zu können. Unterschiede zwischen den Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de nördlichen Bundesländern machen hier wenig Sinn. Bei Binnengewässern bitten wir darum, den hegepflichtigen, meist ehrenamtlichen Angelvereinen mehr zu vertrauen und sie ihrer gewissenhaften Arbeit nachkommen zu las- sen. Mit viel zeitlichem und finanziellem Engagement werden Hegepläne er- stellt und Besatzmaßnahmen vorgenommen. Die Angelvereine und die Ang- lerinnen und Angler sind die ersten, die mitbekommen, wenn es einem Fischbestand oder einer Art nicht gutgeht und steuern dagegen. Des Weite- ren gibt es bereits mit Schonzeiten und Mindestmaßen sinnvolle Regelun- gen.
Mindestmaße ist auch ein gutes Stichwort. Hierzu gab es bereits in dieser Wahlperiode eine Debatte bezüglich des Umganges mit maßigen Fischen. Der vom Landtag geforderte Runde Tisch wurde schnell umgesetzt und beim Gespräch zwischen Fachverbänden, Ministerium und Abgeordneten wurde festgestellt, dass es mit der derzeitigen Formulierung des §39 LFischG Auslegungsprobleme gibt. Die Formulierung wird nun so geändert, dass der Regelungscharakter eindeutig ist. Wer beim Hechtangeln einen maßigen Wels oder Döbel anlandet, macht sich nicht strafbar, wenn er die- sen wieder zurücksetzt. Wer allerdings z.B. auf große Welse aus ist und dies nur tut, um sich am Ende mit ihnen zu filmen, um sie dann stets wieder zu- rückzusetzen, handelt nicht rechtskonform. Dies geht allein schon aus dem Bundestierschutzgesetz hervor und bedarf eigentlich keiner Regelung im Landesfischereigesetz. Zur Klarstellung und Rechtssicherheit der Anglerin- nen und Angler ist es aber auch nicht verkehrt. Die faktische Alleinstellung, die Schleswig-Holstein hier im Bundesgebiet einnimmt, dass jeder maßige Fisch, der gefangen wird, getötet werden muss, endet. Ein guter Tag für den Tierschutz und für die Hege der Bestände.
Hier möchte ich an die Mitarbeiter des Ministeriums und an die jeweiligen Fachverbände den Dank der FDP-Fraktion ausrichten, die sehr konstruktiv und pragmatisch mit der Problemlage umgegangen sind und eine tragfähige Lösung mit erarbeitet haben. Ich bitte daher um Zustimmung zum vom Aus- schuss geänderten Gesetzesentwurf.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de