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26.09.18
12:45 Uhr
SPD

Kerstin Metzner zu TOP 2: Klientelpolitik a la Jamaika

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 26. September 2018


TOP 2: Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes (Drs. 19/677, 19/945)



Kerstin Metzner:
Klientelpolitik à la Jamaika

Die SPD-Fraktion hätte heute gern dem Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesfischereigesetzes Schleswig-Holstein zugestimmt. Strittige Formulierungen zu verpflichtenden Verwendung einer elektronischen Auszeichnung aus dem Entwurf vom Anfang des Jahres wurden nach dem Widerspruch von Fischerei- und Datenschutzverbänden herausgestrichen. Dass die Überwachung von Fangbeschränkungen auch Personal erfordert, sehen wir als SPD-Fraktion natürlich genauso. Eine Forderung braucht immer auch Kontrolle, sonst ist sie für den Papierkorb. Nun hat die Jamaika-Koalition einen Änderungsantrag eingebracht, der einen Punkt aufgreift, wie er am 22. Februar 2018 an dieser Stelle schon einmal diskutiert wurde. Das Angeln zum Wiederauszusetzen haben wir als SPD-Fraktion hier schon im Februar abgelehnt.
Zwischenzeitlich haben wir uns mit unseren Mecklenburger Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht. Es ist richtig, der Begriff „catch und release“ wird in MV nicht verwendet, wohl aber wird das Fangen zum Wiedereinsetzen von maßigen Fischen auch dort abgelehnt. Wie wir hier im Plenum schon mitbekommen haben, ist unser Kollege Bornhöft mit ganzem Herzen Angler. Und die Koalition möchte wieder einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag abhaken. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Wir begrüßen, über „Runde Tische“ Lösungen mit Anglerinnen und Anglern sowie Sportfischerinnen und –fischern zu finden, unter anderem zu Problemen wie die Zulässigkeit des Zurücksetzens von maßigem Beifang oder von maßigen 2



Fischen.“ Die FPD hat ihren Wunsch nun also 1:1 erfüllt bekommen. So ist das bei Jamaika: Es gibt einen Runden Tisch Fische. Die Eingeladenen haben auf jeden Fall schon mal ähnliche Interessen. Die fischereipolitischen Sprecher der Opposition dürfen sich auf Anfrage dazu gesellen. Der Runde Tisch fand statt und Sie beenden das Thema damit und sagen, das ist Demokratie. Eine Anhörung brauchen Sie nicht. So einfach ist Klientelpolitik. Wir als SPD- Fraktion tragen die Änderung in § 39 Absatz 1 Nummer 3 a) nicht mit. Der gesunde Menschenverstand sagt schon, dass sich jeder Trophäenangler nur ein kleines Fischchen in einen Eimer hinzustellen braucht, um ihr kleines Wörtchen „nur“ ad absurdum zu führen. Nun wurde mir schon ein Rumpochen auf einzelnen Worten unterstellt. Da frage ich mich natürlich, warum die Koalition aber genau dieses tut. Es ist eben wie mit dem Satz: „Hängen, nicht laufen lassen.“ Da kann ein kleines Komma sogar über Leben und Tod entscheiden.
Wir denken, dass bei Fangen zum Zwecke des Wiedereinsetzens durchaus auch die Aspekte des Tierschutzes zu berücksichtigen sind und hätten uns ein Anhörungsverfahren – wie es sich gehört – gewünscht. Nun gut, die Grünen haben kein Problem damit. Wir wissen ja schon, irgendwann sind auch die Grünen wieder mit einem Pünktchen aus dem Koalitionsvertrag dran. Dennoch sehen wir alle anderen Änderungen – auch die Änderungen zum Landesnaturschutzgesetz – als sinnvoll an und werden uns deshalb in der Abstimmung enthalten.