Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.09.18
13:03 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 7 "Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 333/2018 Kiel, Mittwoch, 26. September 2018
Innen/Abschiebungshaft



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 7 „Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft“ In seiner Rede zu TOP 7 (Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft) er- klärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Ich würde mir eine deutlich sachlichere Diskussion über die Abschiebehaft wünschen als dies heute oder auch in vergangenen Parlamentsdebatten ge- schehen ist.
Ich finde es außerordentlich bedenklich, wenn die SPD immer wieder ver- sucht, den Eindruck zu erwecken, künftig werde jede Abschiebung in Schleswig-Holstein über die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt vollzo- gen. Eine solche Behauptung ist schlicht unwahr. Solche Äußerungen sind nicht nur populistisch, sondern auch nicht geeignet, Lösungen aufzuzeigen, wie wir das geltende Aufenthaltsrecht auch dann durchsetzen wollen, wenn eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht und sich der Ausreisepflichtige mit allen Mitteln seiner Abschiebung zu entziehen versucht. Auf dieses Problem müssen wir eine Antwort geben. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns.
Regieren heißt eben auch, Verantwortung zu übernehmen. Und Jamaika ist sich dieser Verantwortung durchaus bewusst. Keinem von uns in der Jamai- ka-Koalition fällt es leicht, eine Abschiebehaftanstalt zu errichten und die dafür notwendigen Regelungen zu schaffen. Auch wir wünschen uns, dass Menschen, die kein Recht haben, sich in Deutschland aufzuhalten, freiwillig unser Land verlassen. Deshalb geht selbstverständlich die freiwillige Rück- kehr einer Abschiebehaft oder sonstigen Zwangsmaßnahmen immer vor. Das hat ja auch die SPD so gesehen, als sie noch regieren durfte. Denn auch in Ihrer Regierungszeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurden Men- schen, die sich beharrlich weigerten, ihrer Ausreisepflicht nachzukommen, in Haft genommen. Und dabei haben Sie sich keineswegs mit Ruhm bekle- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de ckert, denn zum einen verstießen die Haftbedingungen in Schleswig- Holstein bis 2014 gegen internationales Recht und zum anderen wurden nach Schließung der Hafteinrichtung in Rendsburg die Ausreisepflichtigen durch die Bundesrepublik geschickt und z.B. in Eisenhüttenstadt inhaftiert! Abschiebehaft gab es sehr wohl auch unter den Ministerpräsidenten Albig und Simonis. Schade, dass Sie sich heute daran nicht mehr erinnern mögen. Wir helfen Ihnen da aber gerne, damit das nicht in Vergessenheit gerät.
Um es einmal ganz deutlich zu sagen: Auch ich, auch die Freien Demokraten würden sich wünschen, wenn wir auf das Abschiebehaftgesetz verzichten könnten, weil die Menschen, die kein Aufenthaltsrecht haben, Deutschland freiwillig verlassen würden. Das tun aber einige Menschen nicht und des- halb wird der Staat gezwungen, wenn er geltendes Recht durchsetzen will, auch zu Zwangsmitteln zu greifen bis hin zur Haft.
Wir haben in Deutschland ein Vollzugsproblem. Gestern im Innen- und Rechtsausschuss berichtete die Landespolizeiführung, dass von vier Ab- schiebeversuchen im Durchschnitt nur einer gelinge. Das ist eine Quote, die wir verbessern müssen. Es kann auch nicht richtig sein, wenn ein ehemali- ger Bundesinnenminister und heutiger Bundestagspräsident in einem Inter- view in der WELT am SONNTAG beklagt, dass das Aufenthalts- und Ab- schieberecht in Deutschland so komplex geworden ist und dann den Schluss daraus zieht, dass die Politik „nicht allzu stark Hoffnung schüren“ dürfe, „dass wir die Großzahl dieser Menschen zurückführen können“.
Mit Verlaub: Eine solche Haltung des Gesetzgebers ist den Bürgerinnen und Bürgern doch nicht mehr vermittelbar. Wir sind es doch, die die Rahmenbe- dingungen für Zuwanderung, Asyl und Flüchtlingsschutz treffen. Wir sind es aber auch, die die Pflicht haben, die Rückführung so zu gestalten, dass ein Vollzug geltenden Rechts möglich bleibt. Die Äußerungen von Wolfgang Schäuble weisen in eine völlig falsche Richtung.
Wir, die Parlamentarier in Deutschland sind aufgefordert, Lösungen zu ent- wickeln und dazu gehört – neben vielen anderen Maßnahmen – eben auch ein Abschiebehaftvollzugsgesetz. Es ist daher völlig richtig, dass wir in Schleswig-Holstein wieder eine eigene Abschiebehaftvollzugseinrichtung haben werden, denn nur so können wir auf die Haftbedingungen Einfluss nehmen und diese menschenwürdig gestalten. Das Gesetz trägt dieser Ziel- stellung Rechnung und es wird begleitet werden von einer Verordnung, die sicherstellt, dass die Abschiebehaft eben keine Strafhaft sein wird wie es das Europarecht aber auch unser Verfassungsrecht verlangt.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de