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26.09.18
16:11 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Agrogentechnik darf keine Gefahr für Mensch und Natur darstellen

Presseinformation Kiel, den 26.09. 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 21 Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für CRISPR/Cas erhalten und Landwirtschaft beraten Drs. 19/946


„Auf der einen Seite werden die wirtschaftlichen Interessen und Chancen angeführt. Auf der anderen Seite, sind die Auswirkungen auf Natur und Umwelt nicht hinlänglich bekannt und der Einsatz von GVO wird vom größten Teil der Verbraucher abgelehnt.“

Aus wissenschaftlicher Sicht mag man von dem EuGH-Urteil zur CRISPR/Cas-Methode, der
sogenannten Genschere, nicht überzeugt sein. Fakt ist, der Gerichtshof hat festgestellt, dass eine
Pflanze, die mit dem Werkzeug der Genschere gezüchtet wird, als gentechnisch veränderter
Organismus anzusehen ist. Damit muss dieser Organismus gesondert geprüft und
gekennzeichnet werden. Darüber hinaus stellt der Gerichtshof frei, dass Organismen, die durch
die Anwendung anderer Gen-Verfahren verändert wurden, der GVO-Richtlinie zu unterwerfen
sind. Denn Organismen, die beispielsweise radioaktiv oder chemisch verändert wurden,
unterliegen bisher nicht der GVO-Richtlinie. 2
Das Urteil des Gerichthofes wurde auf der Grundlage der geltenden EU-Freisetzungsrichtlinie
entschieden. Wohlgemerkt, einer Richtlinie aus dem Jahr 2001. Es ist nun mehr als deutlich
geworden, dass 17 Jahre im Bereich der Gen-Wissenschaft ein sehr lange Zeitraum ist, denn seit
dem Erlass der Richtlinie hat sich dort eine Menge getan.
Es ist natürlich einfach zu sagen, hier hätte Politik längst handeln müssen und die Richtlinie
entsprechend ändern oder anpassen müssen. Aber so leicht ist das nicht. Eine solche Richtlinie
wird nicht einfach alle drei Jahre geändert, nur weil es neue Verfahren gibt. Wer sich an die
Diskussionen um gentechnisch veränderte Organismen erinnert, weiß, dass diese Diskussionen
nicht immer rational geführt werden. Das haben wir selbst immer wieder hier im Landtag
miterlebt. Das Thema Gentechnik in der Landwirtschaft – also der Einsatz von GVO – wurde auch
hier im Landtag immer wieder sehr kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite werden die
wirtschaftlichen Interessen und Chancen angeführt. Auf der anderen Seite, sind die
Auswirkungen auf Natur und Umwelt nicht hinlänglich bekannt und der Einsatz von GVO wird
vom größten Teil der Verbraucher abgelehnt. In Kürze ist das die Klemme in der die Politik steckt.
Die Entscheidung für oder wider ist nicht einfach. Denn aus unserer Sicht gibt es keine
endgültige wissenschaftlich untermauerte Stellungnahme die das eine oder andere ausschließt
oder befürwortet. Solange das so ist, sehe ich die Aufgabe von Politik, auch darin, den Umgang
mit der Agrogentechnik gesetzlich so zu regeln, dass keine Gefahr davon ausgeht für Mensch
und Natur. Denn was einmal losgetreten ist, kann nicht wieder rückgängig gemacht werden.
Daher brauchen wir entsprechende Regeln, die einen Missbrauch weitestgehend verhindern.
Diese Ansicht mag für einige schwer nachvollziehbar sein, aber denen kann ich nur entgegnen,
dass sie es bisher nicht geschafft haben, alle von der Unbedenklichkeit zu überzeugen. Dies gilt
auch für die Anwendung der Genschere. Denn auch sie ist nicht unumstritten. Die nachgesagte
Präzision dieser Methode wird zum Teil in Frage gestellt. Soll heißen, jenseits der Schnittstellen
können zusätzlich unerwartete Schnitte auftreten deren Folgen nicht absehbar sind. 3
Zugegeben, das Urteil des EuGH erschwert den Einsatz der Gen-Schere, weil das Verfahren nun
der GVO-Richtlinie unterliegt, mit den entsprechenden Auflagen. Aber um es auch deutlich zu
sagen, die Methode ist nicht verboten. Sie ist weiterhin anwendbar und es kann dort auch weiter
geforscht werden – das ist auch für die CAU möglich.
Aber bevor dieses Verfahren unkontrolliert seine Anwendung findet, weil es keinen besonderen
technischen Aufwand erfordert, ist es zu begrüßen, dass der EuGH dieser Anwendung jetzt klare
Regeln zugeteilt hat.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html