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26.09.18
16:12 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur CRISPR/CAS-Forschung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 21 – Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für Pressesprecherin CRISPR/Cas erhalten und Landwirtschaft beraten Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Düsternbrooker Weg 70 von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bernd Voß: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 345.18 / 26.09.2018
CRISPR/Cas ist Gentechnik und als solche zu behandeln
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil zu neuen Mutagenese-Verfahren am 25. Juli 2018 festgestellt, dass durch neue Verfahren entstandene Organismen, bei- spielsweise durch CRISPR/Cas, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) anzu- sehen sind.
Damit unterliegen sie den Verpflichtungen der GVO-Richtlinie. Begründet wird dies mit durch den Einsatz dieser neuen Verfahren verbundenen Risiken, die sich als vergleich- bar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von gentechnisch veränderten Orga- nismen im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen könnten.
Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Gerichtes: „Denn mit der unmittelbaren Verän- derung des genetischen Materials eines Organismus durch Mutagenese lassen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in diesen Or- ganismus, und die neuen Verfahren ermöglichen die Erzeugung genetisch veränderter Sorten in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß als bei der Anwendung her- kömmlicher Methoden der Mutagenese. In Anbetracht dieser gemeinsamen Gefahren würde durch den Ausschluss der mit den neuen Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen aus dem Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie deren Ziel beeinträchtigt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhin- dern.“
Ich begrüße diese rechtliche Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof. Sie war dringend notwendig.
Den Zungenschlag der AfD, die im Urteil der großen Kammer eines unabhängigen EU- Gerichtes eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung erkennen will, weise ich zu- rück.
Seite 1 von 2 Im Jahr 2015 hat nur die Klage eines zivilgesellschaftlichen Bündnisses aus Verbrau- cher*innen-, Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen die Zulassung von mit neuen gentechnischen Verfahren hergestelltem Raps verhindert. Das Bundesamt für Verbrau- cherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte damals einfach per Bescheid diesem Raps einen Persilschein ausgestellt, der ihn als nicht gentechnisch verändert klassifizierte. Nach dem Urteil des EuGH wissen wir, dass dies ziemlich voreilig gewesen ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit musste den Beschied jetzt zurücknehmen.
Damit ist klar, dass es ein Schnellverfahren bei der Zulassung dieser neuen Technolo- gien außerhalb von Forschungslaboren nicht geben wird. Voraussetzung für die Zulas- sung von mit solchen Verfahren hergestelltem Saatgut für den kommerziellen Anbau wären umfangreiche Risikobewertungen, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnungspflicht, Standortregister, Klärung von Haftungsfragen und so weiter. Also alles das, was wir be- reits aus der bisher in Teilen der Welt angewendeten Agrogentechnik kennen.
Das Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel forscht an der Entwicklung von Rapssorten mit platzfesten Schoten durch CRISPR/Cas. Der Bund gibt Forschungsgelder in die Entwicklung solcher Verfahren. Das steht erst mal auf einem anderen Blatt als die Freisetzung. Es ist eine schlichte Tatsache, die ich hier nicht weiter bewerten möchte. Es gilt das Prinzip der Freiheit der Wissenschaft.
Unsere Aufgabe als Politiker*innen sehe ich nicht darin, bestimmte Forschungen zu ta- deln oder zu loben. Bevor jedoch im Labor entwickelte Organismen in die Natur gelan- gen, bedarf es umfangreicher Tests und einer sorgfältigen Abwägung und Regulierung. Regulierung ist kein Widerspruch zur Freiheit der Forschung. Freiheit der Forschung umfasst nicht das Recht auf schrankenlose Umsetzung und auf Vermarktungsfreiheit der Forschungsergebnisse.
Zugelassene Sorten für den kommerziellen Anbau werden dem Patentrecht unterliegen. Die Kosten für den sicheren Anbau gentechnisch nicht veränderter Pflanzen – die Koexistenzkosten - dürfen nicht zulasten derer gehen, die gentechnisch veränderte Or- ganismen frei anbauen wollen oder wegen der Anforderungen der Märkte müssen. Das ist bei weitem nicht nur der Ökolandbau, bei dem GVO-freie Erzeugung Grundbedin- gung ist.
Voraussetzung für Zulassung wäre unter anderem ein mehrjähriger Versuchsanbau un- ter kontrollierten Bedingungen mit garantierter Rückholbarkeit. Die Anpreisung der neu- en Verfahren geht zurzeit einher mit einer Reihe von Heilsversprechungen, wie wir sie aus der Gründerzeit der Gentechnik kennen. Da ist viel Euphorie, wenig Risikobewusst- sein und ein Ignorieren der Märkte. Begleitet wird dies durch eine Reihe von falschen Behauptungen, etwa der, dass die mit den neuen Verfahren hergestellten Organismen nicht von solchen aus herkömmlicher Pflanzenzüchtung zu unterscheiden seien. Die Nachweisbarkeit ist gegeben, diese Organismen können identifiziert und kenntlich ge- macht werden.
Schleswig-Holstein und ist, bezogen auf GVO-Pflanzen, bisher gentechnikfrei, Europa weitgehend frei. Dies ist ein Standortvorteil für die hiesige Land- und Ernährungswirt- schaft, den wir nicht aufs Spiel setzen dürfen. Das Vorsorgeprinzip muss gewahrt wer- den. Nach der Entscheidung durch den EuGH bin ich zuversichtlich, dass uns das ge- lingen kann. ***
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