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26.09.18
17:05 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 16: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 26. September 2018


TOP 16 – Fairer Wettbewerb bei der Vermietung von Ferienunterkünften



Beate Raudies
Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein

EU-Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourova beschreibt die schöne neue Welt der so genannten Share Economy wie folgt: „Online-Unternehmen haben die Art und Weise revolutioniert, wie wir reisen, Unterkünfte finden und unseren Urlaub verbringen. Aber sie müssen sich auch voll und ganz an die Vorschriften halten und Verantwortung übernehmen.“ Oder, wie es Frau Finanzministerin Heinold in ihrer heutigen Presseerklärung formuliert hat: „Ob offline oder online: Unsere Gesetze gelten für alle.“ Darum wird es höchste Zeit, dass wir uns in diesem Haus mit den Fragen beschäftigen, die diese neuen Vertriebsformen aufwerfen. Unser Antrag befasst sich mit den Online-Buchungsportalen für Ferienimmobilien – als Beispiel möge hier gerne AirBnB dienen. Für das Tourismusland Schleswig-Holstein ist das nämlich eine wesentliche Frage.
Die ursprüngliche Idee, z.B. von Airbnb ist bestechend einfach… Wenn ich ein freies Zimmer habe, suche ich mir über eine Internet-Plattform einen kurzfristigen Mieter. Die Plattform übernimmt die Werbung, die Vermittlung und den Zahlungsverkehr, erhält dafür einen Anteil der Mieteinnahme und leitet den Rest an mich weiter. Ich muss nur dafür sorgen, dass das Zimmer sauber, ordentlich und verfügbar ist. Mittlerweile dominieren auf vielen Plattformen aber Inserate von kommerziellen oder Mehrfach-Anbietern. Und manche Eigentümer haben entdeckt, dass es deutlich rentabler ist, eine Wohnung tageweise zu vermieten als über einen längeren Zeitraum. Niemand kontrolliert, ob die vermieten Unterkünfte etwa Qualitätskriterien erfüllen, ob sie regelmäßig gereinigt und instandgehalten werden und ob die Vermieter die mit der Vermietung zusammenhängenden Steuern und Abgaben abführen. Ein touristischer Beherbergungsbetrieb 2



muss dagegen zahlreiche Regeln beachten und vielfältige Auflagen einhalten: Brandschutz, Hygiene, Arbeitsrecht oder Steuergesetze – die Liste ist lang. Vermieter, die Steuern und Abgaben ordnungsgemäß abführen und sich somit nicht zuletzt auch an der Finanzierung der touristischen Infrastruktur beteiligen, dürfen im Wettbewerb nicht benachteiligt sein. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Mieten sind steuerpflichtig, auch wenn sie über Online-Portale wie AirBnB eingenommen werden. Und Geschäftsmodelle wie das von AirBnB können dazu führen, dass der Öffentlichen Hand Steuereinnahmen verloren gehen. Damit stellen wir nicht jeden Vermieter unter Generalverdacht – ich bin sicher, dass der Großteil der Vermieter in Schleswig-Holstein seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt. Aber es bedarf klarer Regeln. Es kann und darf doch nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist. Mit unserem Antrag machen wir eine Reihe von Vorschlägen, wie diese klaren Regeln aussehen und wie sie kontrolliert werden könnten. Zunächst bedarf es eines verbesserten steuerlichen Informationsaustausches auf Bundes- und EU-Ebene. Die Nutzerdaten von Portalen, auf denen Immobilen zur Vermietung an Feriengäste angeboten werden, müssen durch die Steuerverwaltung erhoben werden können. Dies kann - nach dem Vorbild Dänemarks oder wie in den Städten Florenz oder Amsterdam - über Verträge mit den Betreibern der Portale geschehen. Eine befriedigende Lösung ist das aber nicht, führt sie doch zu einem Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen. Wünschenswert wäre ein automatisierter Datenaustausch. Derzeit muss das Bundeszentralamt für Steuern nämlich ein Auskunftsersuchen, eine sg. Gruppenanfrage nach Irland schicken, um die Herausgabe von Daten zu erreichen. Zumindest prüfen sollte man, ob und unter welchen Bedingungen für die Anbieter von Wohnungen, die diese über ein Buchungsportal vermieten möchten, eine Registrierungspflicht in Betracht kommen könnte.
Unerlässlich ist auch eine Stärkung der Steuerverwaltung und der Kommunalverwaltungen, um in jedem Fall eine ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben zu gewährleisten. Denn die erhaltenen Daten der Vermieter müssen von den deutschen Finanzbehörden einzeln daraufhin überprüft werden, ob diese in ihren Steuerklärungen entsprechende Einkünfte aus der Vermietung angegeben haben.
Über das Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum könnte ich an dieser Stelle auch noch lange reden. Sicherlich ist die Situation in Schleswig-Holstein nicht so brisant wie in Berlin oder Hamburg. Aber wir sollten unsere Kommunen zumindest in die Lage versetzen, über lokale Satzungen regelnd einzugreifen.
Der Alternativantrag der Koalition greift unseres Erachtens zu kurz. Im Ausschuss sollten wir gemeinsam klären, welche Regelungen wir in Schleswig-Holstein brauchen. Ich beantrage die Überweisung in den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss.