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26.09.18
17:07 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 16 – Klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünf- Pressesprecherin ten über Buchungsportale Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Land- Düsternbrooker Weg 70 tagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Andreas Tietze: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 352.18 / 26.09.2018

Private Vermietung von Ferienunterkünften – braucht es hier neue Regelungen? Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident,
eine tolle Idee wurde da 2007 in San Francisco geboren: Die Stadt war während einer Designmesse – wahrscheinlich wie immer – komplett ausgebucht und plietsche Stu- dent*innen kamen auf die Idee, ihre Privaträume für eine kurze Zeit zu vermieten. So- weit, so gut.
Das machte Schule und die Möglichkeit, über das Internet unkomplizierte, günstige Übernachtungen zu buchen, wurde von Reisenden aus aller Welt rasant schnell ange- nommen. Ein neues Lebensgefühl belebt seit dem zum Beispiel die spießige Städterei- se – mit Pauschalangebot inklusive Stadtführung.
Jetzt ist ein Schnäppchenwochenende mit direktem Zugang zum Kiez möglich oder so- gar: direkt auf dem Kiez. Von den Hosts, also den Gastgeber*innen, bekommt man quasi den „Schlüssel zur Stadt“ mit echten, realen Insidertipps für den Abend. Die Ziel- gruppe derer, die niedrigschwellig verreisen können, ist durch dieses Modell ohne Zwei- fel erweitert worden.
Gleichzeitig haben auch mehr Menschen die Möglichkeit auf einen Nebenverdienst, wenn zum Beispiel die Kinder aus dem Haus sind und die Wohnung ein wenig zu groß, ein wenig zu teuer geworden ist. Auch gut so. Aber wie so oft, wurde hier eine neue, gu- te Idee derartig gut angenommen, dass das vorhandene Regelwerk darauf nicht vorbe- reitet ist.
Fakt ist, dass in vielen Bereichen unseres Landes eine Wohnungsknappheit herrscht. Und dass die Möglichkeit besteht, dass Wohnungen der dauerhaften Vermietung ent- zogen werden. Daher muss die Frage nach einem Zweckentfremdungsverbot nicht nur erlaubt sein, es muss über dessen Sinnhaftigkeit ernsthaft und ergebnisoffen diskutiert Seite 1 von 2 werden. Es gibt in Schleswig-Holstein durchaus Städte und Gemeinden, die hier Bedarf haben und genau das fordern. Daher wollen wir ein Zweckentfremdungsverbot nicht generell vorschreiben, sondern es den Kommunen als freiwilliges Instrument an die Hand geben.
Laut Statistikamt Nord gibt es keinerlei verlässliche Grundlagen und damit Aussage, wie hoch die Übernachtungszahlen real sind, die über die vielen Buchungsportale gebucht werden. Es liegen einfach keine Erhebungsmerkmale vor. Diese zur Verfügung stehen- den Unterkünfte sind in keinem Tourismusverzeichnis zu finden. Die Portale vermitteln nur Adressen, Übernachtungen werden nicht erfasst.
Nebenbei: Der allgemeine Zuwachs an Übernachtungen von 4,6 Prozent in unserem Land ist sehr schön und spricht auch nicht für eine akute Bedrohung für unsere Über- nachtungsbetriebe. Dennoch: Der allgemein gebrauchte Begriff Airbnb steht natürlich nur stellvertretend für eine Flut von Vermittlungsportalen.
Je nach zu erreichender Zielgruppe finden Sie unzählige Anbieter*innen und werden mit dem einen oder der anderen großen Anbieter*innen feste Absprachen in Städten mit Wohnraumknappheit getroffen, so gibt es morgen neue Portale, die sich nicht daran halten. Denn eines eint diese Portale: Sie sind nicht privat. Das sind hochprofessionelle, auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Organisationen. Diese zahlen ihre Steuern in der Regel nicht in Deutschland und es ist ihnen auch vollkommen gleichgültig, ob ihre Kund*innen das tun oder eben nicht.
Die Diskussion heißt aus meiner Sicht nicht: private Zimmervermietung versus gewerb- liche. Und auch nicht, ob Homesharing, also die Vermietung aus den eigenen vier Wänden heraus, verboten werden soll. Die Fragen sind: Geht in einem Quartier mit Wohnungsnot eine nennenswerte Anzahl an Wohnungen für Wohnungssuchende verlo- ren? Wann ist eine private Vermietung ein Gewerbe mit entsprechenden Pflichten? Und hier sind die Begrifflichkeiten sehr ungenau. Hat der Staat durch eine neu entstandene Lücke im System Steuermindereinnahmen? Das muss geklärt werden.
Hier müssen wir nicht vorauseilend regulieren, aber hier dürfen wir Missstände auch nicht ignorieren. Wir plädieren daher für eine Beratung mit Anhörung federführend im Wirtschaftsausschuss, zur Mitberatung im Finanz- sowie dem Innen- und Rechtsaus- schuss.
Vielen Dank
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