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26.09.18
18:31 Uhr
SPD

Serpil Midyatli zu TOP 15: Jeder soll seine eigene Identität selbstbestimmt und frei leben können

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 26. September 2018



TOP 15: Geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen verwirklichen (Drs. 19/929)



Serpil Midyatli
Jeder soll seine eigene Identität selbstbestimmt und frei leben können

Wenn wir auf die letzten Jahre zurückschauen, hat unsere Gesellschaft einen großen Wandel gegenüber Menschen, die sich nicht in die heterosexuelle und zweigeschlechtliche Norm einordnen lassen wollen, vollzogen. Es geht dabei um die eigene Identität, die man selbstbestimmt leben möchte. Ich bin sehr froh, dass wir die Diskriminierung gegenüber LSBTTIQ Stück für Stück abbauen.
Teilweise geht das leider nicht immer freiwillig. Und so hat das Bundesverfassungsgericht 2017 geurteilt, dass, ich zitiere, „die Regelungen des Personenstandsrechts mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar ist, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird.“ Die Bundesregierung hat nun den Auftrag erhalten, bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung zu schaffen. 2



Es liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der einen dritten Geschlechtseintrag „divers“ im Personenstandsgesetz vorsieht. Aber leider hat dieser Gesetzentwurf einen Haken. Der Eintrag „divers“ steht nicht allen Menschen offen. Nur Menschen mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ dürfen sich bei „divers“ eintragen. Damit ist eine Gruppe von intergeschlechtlichen Menschen gemeint. Bei ihnen lassen sich Geschlechtsmerkmale wie Hormone, Keimdrüsen oder Chromosomen nicht eindeutig in "männlich" oder "weiblich" einordnen. Des Weiteren ist nach dem Gesetzentwurf die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig. Diese Einschränkungen sind aber mit einer selbstbestimmten Identität und einem selbstbestimmten Leben nicht vereinbar. Eine ärztliche Begutachtung wird von den Betroffenen als demütigend empfunden.
Die Antidiskriminierungsstelle unseres Landes hat sich hierzu mit folgenden Worten geäußert. Ich zitiere: „Entscheidend dürfe bei der Bestimmung des Geschlechts aber nur der Wunsch der jeweils betroffenen Person sein. Auch das Erfordernis eines ärztlichen Attestes bei der Änderung des Personenstandes und für Minderjährige bewertet die Antidiskriminierungsstelle äußerst kritisch.“
Die SPD versucht in der großen Koalition sich für alle Menschen in unserem Land einzusetzen, aber bei diesem Gesetzentwurf ist leider nur eine Minimallösung herausgekommen. Daher hoffen wir, dass aus den Bundesländern noch einmal Druck aufgebaut werden kann. Im Bundesrat liegt auch ein Antrag, der sich mit dem Thema befasst, mitgetragen von Schleswig- Holstein. Hieraus ist dann auch der Alternativantrag der regierungstragenden Parteien entstanden, der in unsere Richtung geht. Ich freue mich, wenn wir bei dem Thema an einem Strang ziehen und hier dem Bundesinnenminister und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Feuer machen. Und wenn wir diesen Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes hoffentlich zufriedenstellend abgearbeitet haben, muss unbedingt und unverzüglich das Transsexuellengesetz durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung ersetzt werden. Auch bei diesem Gesetz hatte das Bundesverfassungsgericht schon mehrere Regelungen für verfassungswidrig erklärt.