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28.09.18
11:27 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 25: Die Personalbedarfsanalyse wird zeigen, wie es um die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter im Strafvollzug insgesamt steht

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 28. September 2018



TOP 25: Justizvollzug den Rücken stärken, menschenwürdigen Strafvollzug sichern (Drs. 19/962, 19/978 neu)



Stefan Weber:
Die Personalbedarfsanalyse wird zeigen, wie es um die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter im Strafvollzug insgesamt steht

In den Justizvollzugseinrichtungen Schleswig-Holsteins gibt es rund 700 Stellen im Allgemeinen Vollzugs- und Werkaufsichtsdienst und rund 220 Stellen in den Verwaltungsbereichen- und den Leitungsebenen. Rund 80 % der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes arbeiten im Wechselschichtdienst. Die Justizvollzugseinrichtungen haben unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgabenschwerpunkte und unterscheiden sich auch in der Größe. So verfügt die JVA Itzehoe über 32 Haftplätze während die JVA Lübeck über 507 Haftplätze verfügt. Alle Beschäftigten in den Justizvollzugseinrichtungen Schleswig-Holsteins leisten eine zunehmend schwierigere Arbeit. Dafür gilt Ihnen unser Dank und unsere Anerkennung.
Schleswig-Holstein hat die geringste Gefangenenrate, aber trotzdem ist die Situation vor Ort in den Justizvollzugsanstalten nicht einfacher geworden. Ist die Beamtin oder der Beamte gesund und einsatzfähig, sind Überstunden oft die Regel, da auch der urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfall anderer Kolleginnen und Kollegen ausgeglichen werden muss. Überstunden führen aber auf Dauer zur Überlastung, die leicht in Krankheit mündet. Ist man wieder gesund, geht der Kreislauf von vorn los: Überstunden und Überlastung. Das wissen wir alles. Und in den letzten 2



Jahren wurden aber auch vielfältige Maßnahmen für die Justizvollzugsbediensteten im Bereich der Gesundheitsförderung weiter ausgebaut, wie betriebssportliche Aktivitäten oder Ergonomic Checks.
Als ich den Antrag gelesen hatte, fragte ich mich, wo war die AfD am 17. November 2017? An diesem Tag hatten wir eine Landtagssitzung. Und an diesem Tag, den 17. November 2017, in der 6. Landtagssitzung zu TOP 26 hatte die jetzige Regierungskoalition hier im Plenum ihren Antrag zur Personalbedarfsanalyse im Justizvollzug eingebracht. Und Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack hat hier im Plenum den Antrag begründet. Hierzu habe ich dann am gleichen Tag auch in meiner Rede dazu gesprochen. Hier habe ich ausführlich zu den Problemen Sorgen und Nöten der Beschäftigten im Strafvollzug gesprochen. Und anschließend haben wir alle zusammen, auch Sie, diesem Antrag zugestimmt. Somit auch dem damit vorgelegten Ablaufplan.
So wie ich nun die Personalbedarfsanalyse verstanden habe – und ich meine wohl auch alle Kolleginnen und Kollegen, die in der Landtagssitzung dabei waren, hat diese Analyse das Ziel, „den zukünftigen Personalbedarf, der der Ziel- und Zweckbindung der jeweiligen Anstalt entspricht, zu ermitteln. Und wenn sie sich die Ausschreibungsbeschreibung anschauen, dort steht noch genauer: „Ziel der Personalbedarfsanalyse ist es, den spezifischen Personalbedarf in den einzelnen Anstalten zu ermitteln, der erforderlich ist, um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen.“
Achten sie bitte auf den letzten Satzteil, ich wiederhole: „…um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen.“ Sehen Sie, es ist alles bereits in Arbeit. Dann frage ich mich, was dieser Antrag soll? Ist es Effekthascherei oder haben Sie schon vergessen, was Sie in der Sitzung am 17. November 2017 mit beschlossen haben?
Deshalb sage ich für meine Fraktion, wir warten auf die Ergebnisse der Personalbedarfsanalyse und wenn diese vorliegen, werden wir genau prüfen, was das dann für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins bedeutet. Laut der damaligen Rede der Justizministerin wurde angekündigt, dass bis Ende 2018 erste Ergebnisse für den allgemeinen Vollzugsdienst und für den Werkdienst vorliegen sollen. Darauf hoffend, dass diese Zusage eingehalten wird, sind wir gespannt und warten darauf. Wir lehnen den Schaufensterantrag der AfD-Fraktion ab.