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28.09.18
14:04 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Betroffene entlasten und Verwaltungsaufwand minimieren

Presseinformation Kiel, den 28.09.2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 18 Elternunterhalt bei Pflege neu regeln Drs. 19/938 (neu)

„Betroffene entlasten und Verwaltungsaufwand minimieren“

Es geht zwar indirekt aus unserem Antrag hervor, aber ich will es trotzdem nochmal deutlich
sagen: Der Hinweis für diese Initiative stammt aus dem Bericht unserer Bürgerbeauftragten.
Grund genug, um mich auch an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Für
mich wird an diesem Beispiel wieder einmal deutlich, wie wichtig die Institution
Bürgerbeauftragte ist. Und diese Debatte zeigt aus meiner Sicht auch, wie relevant und
wertvoll die Arbeit ihres Teams für die Bürgerinnen und Bürger ist.



Mit der grundsätzlichen Frage, ob und in welchem Umfang man für seine pflegebedürftigen
Eltern zahlt, sind erst einmal relativ viele Menschen konfrontiert. Meistens geht es hier um
Dinge, die weder die Bürgerbeauftragte noch den Gesetzgeber erreichen. Aber in manchen
Fällen entstehen durch die Sozialgesetzgebung in diesem Bereich auch unbillige Härten, die wir
mit unserem Antrag abwenden wollen. 2
Konkret geht es um Fälle, in denen die Leistungen der Pflegeversicherung und die Einkünfte der
Pflegebedürftigen nicht alle entstehenden Kosten decken. In der Folge muss beim Sozialamt
ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Diese wird nach dem so genannten
Nachranggrundsatz aber nur dann gewährt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Bedarf
zu decken. Hier prüft die Behörde dann also nicht nur die Einkommens- und
Vermögensverhältnisse der Pflegebedürftigen, sondern auch die ihrer Kinder.



Die Bürgerbeauftragte weist auf eine Reihe von Problemen hin, die in diesem Zusammenhang
entstehen können. Zum einen führt eine solche Prüfung durch das Sozialamt oft zu
Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern. Hier geht es dann meistens darum, welche Kosten
für die Heimunterbringung als angemessen gesehen werden. Oder Kinder von
Pflegebedürftigen befürchten durch die Zahlungspflicht ganz einfach Einbußen beim eigenen
Lebensstandard. Und zum anderen können die Betroffenen häufig nicht verstehen, warum sie
ihre Einkommen- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Sozialamt offenlegen müssen.
Ich denke spätestens dann, wenn auch Schwiegerkinder herangezogen werden, kann man
dieses Unverständnis wirklich sehr gut nachvollziehen.



Ein weiteres wichtiges Argument für eine Neuregelung zeigt sich beim Thema
Verwaltungsaufwand. Denn die Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kinder ist in
vielen Fällen sehr aufwendig. Oft dauert die Prüfung monatelang und bindet erhebliche
Ressourcen in der Behörde. Noch dazu ist dieser Aufwand häufig einfach unverhältnismäßig.
Laut Bericht der Bürgerbeauftragten kommt am Ende oft nur eine bescheidene
Zahlungsverpflichtung heraus. Oder manchmal auch gar keine. Die generelle Befreiung bis zu
einer gewissen Einkommensgrenze kann also vor allem auch der Verwaltung viel Arbeit
ersparen. 3
Vor diesem Hintergrund halten wir eine Neuregelung des Paragraphen 94 SGB 12 für
notwendig. Wir wollen, dass Kinder, deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000 Euro
liegt, hier grundsätzlich befreit werden. Auch ihr Vermögen soll nicht zur Finanzierung von
stationären Pflegeleistungen herangezogen werden. Eine Orientierung an diesem
Einkommensniveau findet sich im SGB 12 auch bei der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung. Diese Regelung ist also nicht frei gegriffen, sondern hat sich schon in
anderen Zusammenhängen bewährt.



Ich freue mich, dass wir uns in der Zielrichtung einig sind. Das zeigt ja der Alternativantrag der
Koalition. Wir sind uns also einig darüber, dass sich Kinder in bestimmten Fällen an den Kosten
der Heimunterbringung ihrer Eltern beteiligen sollen. Aber eben erst ab einem gewissen
Einkommen. Das führt dann nicht nur zu finanzieller Entlastung von Angehörigen, sondern
entlastet auch die Sozialämter von ihrem Prüfaufwand.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html