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28.09.18
14:15 Uhr
CDU

Andrea Tschacher: (TOP 18) Kinder von Pflegebedürftigen vor unverhältnismäßigen Belastungen schützen

Pflege | 28.09.2018 | Nr. 338/18
Andrea Tschacher: (TOP 18) Kinder von Pflegebedürftigen vor unverhältnismäßigen Belastungen schützen Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, verehrte Gäste!
Die Pflege ist eine der großen sozialgesellschaftlichen und politischen Herausforderungen unserer Zeit - Pflege geht uns alle etwas an. Alt wollen wir alle werden. Aufgrund der hohen Lebenserwartung in unserer heutigen Gesellschaft können wir uns auch auf ein langes Leben freuen. Das ist einerseits gut, wenn wir mehr von unserem Leben haben. Aber wir haben auf der anderen Seite natürlich keine Garantie dafür, bis ins hohe Alter auch gesund zu bleiben.
In der Bundesrepublik haben wir die Situation, dass die Lebenserwartung stetig steigt und damit auch die Zahl derjenigen, die auf Pflege angewiesen sind. Aber niemand möchte zum Pflegefall werden und anderen zur Last fallen, vor allem die Angehörigen nicht finanziell belasten.
Eine gute und menschenwürdige Pflege ist ein Aspekt, die Finanzierung der Pflege ein ganz anderer. Wir - die politisch Verantwortlichen sind in dieser Zeit, in der die Pflege ein so zentraler Faktor geworden ist, ganz wesentlich gefordert, Wge für neue Denk-, Gestaltungs- und Lösungsprozesse aufzuzeigen, wie uns das gesamtgesellschaftlich gelingen kann.
Wir können zwar das Schicksal von Pflegebedürftigen nicht ändern, aber wir können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unterstützen - so gut es eben geht. Wenn es um das Thema Pflege geht, dann spielt nicht nur Geld eine Rolle. Da sind auch viele Emotionen im Spiel. Denn es geht um die eigenen Eltern und um den menschlichen Umgang mit ihnen. Oft ist dieses Thema schambesetzt, denn das Gros der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen möchte, jedenfalls ist das mein Eindruck, nicht auf das Sozialamt angewiesen sein, wenn es um die eigene Familie geht.
Wann springt aber das Sozialamt ein?
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung und deckt nicht die gesamten Kosten ab. Reicht die Rente und das Ersparte nicht für den Eigenanteil, springen die

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Sozialämter ein. Es deckt die verbleibenden finanziellen Lücken. Der Nachranggrundsatz gebietet nun dem Sozialamt, Ansprüche gegenüber den Kindern zu prüfen. Sofern die Prüfung ergeben hat, dass Geld von den Kindern der Pflegepatienten geltend gemacht werden kann, geht dies mit einer finanziellen Belastung einher, die durchaus auch den Lebensstandard der eigenen Familie bedrohen oder tiefe Einschnitte bedeuten kann. Genau aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass Kinder pflegebedürftiger Eltern vor einer finanziellen Überforderung besser geschützt werden sollen.
Es heißt darin wörtlich, ich zitiere:
„Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“
Und auch wir als Jamaika-Koalition sind uns einig darin, dass wir dieses Vorhaben nicht nur mittragen, sondern proaktiv gestalten wollen. Es ist aus unserer Sicht ein guter und sinnvoller Lösungsweg, der die Kinder von Pflegebedürftigen vor unverhältnismäßigen Belastungen schützt.
Lieber Flemming Meyer, liebe Birte Pauls, ich bin der Meinung, wir sind in der Sache nicht weit voneinander entfernt. Einig sind wir uns glaube ich bei dem Aspekt der bürokratischen Entlastung, da diese Einkommenshöhe eher selten auftritt und mutmaßlich Eltern solcher unterhaltspflichtigen Kinder in den wenigsten Fällen in den Sozialhilfebezug geraten.
Nun komme ich zu dem trennenden Aspekt.
Sie sprechen in Ihrem Antrag vom jährlichen Bruttoeinkommen, die Jamaika-Koalition hingegen empfiehlt das jährliche Gesamteinkommen. Wir wollen nicht, dass das Vermögen gänzlich unberücksichtigt bleibt und hier einzig der Bruttolohn herangezogen wird. So sollen zum Beispiel auch Einnahmen aus Mieteinkünften berücksichtigt werden. Alles andere halte ich für den falschen Ansatz.
Wir orientieren uns an den bestehenden gesetzlichen Regelungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Sozialgesetzbuches. Dies gilt sowohl für den Prüftatbestand Einkommen wie auch für das Vermögen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Forderung schafft Klarheit, weil sie die analoge Umsetzung zu bestehenden rechtlichen Regelungen schafft. Und wir schaffen hiermit einen weiteren Baustein, um die soziale Sicherheit zu stärken und verlässlich zu gestalten.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag! Vielen Dank!



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