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28.09.18
14:47 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 18 "Elternunterhalt bei Pflege neu regeln"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 350/2018 Kiel, Freitag, 28. September 2018
Soziales/Elternunterhalt bei Pflege



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 18 „Elternunterhalt bei Pflege neu regeln“ In seiner Rede zu TOP 18 (Elternunterhalt bei Pflege neu regeln) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen kann für jede Familie schnell zu einer Belastung werden, vor allem in mentaler Hinsicht. Pflege- bedürftigkeit kann darüber hinaus aber auch zu einer großen finanziellen Be- lastung, nicht nur für die zu pflegende Person selbst, sondern auch für de- ren Kinder und Angehörige werden. Die monatlichen Kosten für einen voll- stationären Pflegeplatz sind durch den regulären Pflegeversicherungssatz nur anteilig gedeckt. Damit gleicht die Pflegeversicherung einer Teilkasko- versicherung, bei dem die überschießenden Kosten bei der Pflege in vielen Fällen privat vom Betroffenen getragen werden müssen. Aufgrund finanziel- ler Überlastung des zu Pflegenden erfolgt häufig ein Rückgriff auf dessen Angehörige, speziell auf die Kinder. Es gibt genügend Fälle, in denen ganze Familien finanziell in die Knie gezwungen wurden und dabei, und das ist das eigentlich Tragische, auch in den innerfamiliären Beziehungen schwere Ris- se entstanden sind. Die finanzielle Belastung verstärkt dabei die eingangs erwähnte mentale Belastung.
Als FDP-Fraktion und als Jamaika-Koalition sind wir entschlossen, Familien in dieser schweren Lage zu entlasten – Pflegebedürftigkeit darf kein Auto- matismus zur Hilfsbedürftigkeit der Angehörigen werden. Die vom SSW vor- geschlagenen Maßnahmen unterstützen wir daher in überwiegenden Teilen. Es ist zwingend und vor allem dringend notwendig, dass Angehörige, die nicht für pflegebedürftige Eltern zahlen können, vor einem derartigen Ein- schnitt bewahrt werden. Bezüglich der Zahlenwertgrenze von 100.000 Euro scheint es wohl größeren politischen Konsens zu geben. Schließlich strebt die Große Koalition im Bund, die Ihre Forderung fast wortgleich in den Koali- tionsvertrag geschrieben hat, auch diese vorgesehene Änderung an. Daher werden wir als Jamaika-Koalition die Bundesregierung auffordern, die ent- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de sprechenden gesetzlichen Maßnahmen nun schnellstmöglich umzusetzen. Für uns ist völlig klar: Wer finanziell in der Lage ist, den Unterhalt zu leisten, muss dies auch tun. Wer dazu jedoch selbst nicht in der Lage ist, auf dessen Rücken dürfen die eventuell anfallenden Finanzierungsdefizite nicht ausge- tragen werden.
Eine völlige Nichtberücksichtigung des Vermögens wie es der SSW in sei- nem Antrag fordert, lehnen wir dagegen als zu pauschal ab. Mit einer sol- chen Gesetzesänderung würden nämlich nicht nur diejenigen entlastet, die im kleineren Rahmen sparen und vorsorgen, sondern insbesondere auch diejenigen, die ein großes Vermögen bereits zur Verfügung haben und durchaus in der Lage wären, die durch stationäre Pflegeleistungen entstan- denen Kosten mitzutragen. Eine derart simple, generalisierende Regelung, in der jedes Vermögen unberücksichtigt bleibt, wird den finanziellen Realitä- ten der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht. Es trägt erst recht nicht zum Verständnis derjenigen Berufstätigen bei, die beispielsweise knapp über der angestrebten 100.000-Euro-Jahreseinkommensgrenze liegen und für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen.
Auch wir als FDP-Fraktion wollen Vermögen schonen und sehen vor allem eine wachsende Ungleichheit bei den Privatvermögen – deswegen wollen wir es einfacher machen, Vermögen aufzubauen, um fürs Alter vorsorgen oder der eigenen Familie etwas überlassen zu können. Daher stehen wir zu den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer und wollen uns weiterhin für ge- zielte Maßnahmen, beispielsweise bei der Schaffung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für natürliche Personen, einsetzen. Denjenigen mit kleinen und mittleren Einkommen muss der Erwerb von Eigentum erleichtert werden. So schaffen wir wirtschaftliche Verlässlichkeit und soziale Sicher- heit. Um eine Vermögensverteilung zu stärken, bedarf es gezielter Maß- nahmen und keiner pauschalen Nichtberücksichtigung, die Multimillionäre über den gleichen Kamm wie die Bausparer scheren würden. Es freut mich, dass bei der Entlastung der Familien hier gemeinsam an einem Strang ge- zogen wird.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de