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28.09.18
15:53 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zur Neuregelung des Elternunterhalts

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 18 – Elternunterhalt bei der Pflege neu regeln Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Marret Bohn: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 361.18 / 28.09.2018

Immer mehr Menschen mit Pflegebedarf Die meisten von uns möchten wahrscheinlich gern hundert Jahre alt werden und dabei topfit bleiben. Aber so wird es wahrscheinlich nicht kommen. Die meisten von uns wer- den irgendwann einmal pflegebedürftig sein. Aber die Pflegeversicherung ist nur eine „Teilkasko“. So ist sie von Anfang an gedacht gewesen. Für alles das, was sie nicht ab- deckt, muss selbst gezahlt werden. Aber wer kann sich das schon leisten?
Das Problem ist gesellschaftlich gesehen vielschichtig. Die Menschen werden immer äl- ter. Und das ist gut, wenn wir mehr von unserem Leben haben. Aber die Zahl der Pfle- gebedürftigen steigt von Jahr zu Jahr.
Die Pflegekosten können schnell das übersteigen, was Pflegeversicherung und Rente im Alter abdecken. Die Kosten für den Heimaufenthalt werden nur zum kleinen Teil von der Pflegeversicherung getragen. Der Rest muss aus eigenem Einkommen oder Ver- mögen bestritten werden. Das ist gar nicht einfach, genauer gesagt gar nicht möglich bei einer Durchschnittsrente von 1.078 Euro für Männer und 606 Euro für Frauen in den alten Bundesländern.
Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich dazu verpflichtet, im Rah- men ihrer Möglichkeiten für ihre Eltern zu zahlen. Die Einkommensgrenze für den El- ternunterhalt liegt im Rahmen der Grundsicherung im Alter bei 100.000 Euro zu ver- steuernden Einkommen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass es bei der Siche- rung der Pflege andere Grenzen gibt. Dass das ungerecht ist, hat sogar die große Koa- lition im Bund erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag eine entsprechende Gesetzesän- derung vereinbart. Umgesetzt ist dieses Versprechen allerdings leider noch nicht.
Mit einem Bundesratsantrag wird Schleswig-Holstein endlich dafür sorgen, dass es auch beim Elternunterhalt gerecht zugeht. ***
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