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19.10.18
15:30 Uhr
Landtag

GKV-Versichertenentlastungsgesetz: Bürgerbeauftragte sieht Schritt in die richtige Richtung

Nr. 157 / 19. Oktober 2018

GKV-Versichertenentlastungsgesetz: Bürgerbeauftragte sieht Schritt in die richtige Richtung
Der Bundestag hat gestern (Donnerstag) die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und angemessenere Beiträge für Selbständige mit geringem Einkommen beschlossen. „Die Änderungen werden viele Versicherte spürbar entlasten“, sagte die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, dazu heute in Kiel. Es seien jedoch weitere Maßnahmen nötig, um die Beiträge für alle Versicherten gerechter zu gestalten.
Aktuell zahlen Beschäftigte den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung allein. Nach dem gestern verabschiedeten GKV-Versichertenentlastungsgesetz müssen die Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2019 die Hälfte des Zusatzbeitrages übernehmen, so dass die Beiträge insgesamt wieder paritätisch finanziert werden. „Gerade die Arbeitgeber profitieren von einem starken Gesundheitswesen und sollen daher finanziell die gleiche Verantwortung tragen wie die Versicherten“, hob El Samadoni hervor. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung sei daher vor allem symbolisch ein starkes Signal.
Viel wichtiger sei aber insgesamt eine gerechte Berechnung der Krankenkassenbeiträge. „Selbständige müssen Beiträge auf der Grundlage eines fiktiven Einkommens zahlen“, erläuterte die Bürgerbeauftragte. Aktuell unterstelle das Gesetz ein Mindesteinkommen von 2.283,50 Euro, selbst wenn die tatsächlichen Einkünfte deutlich geringer seien. „Die Mindestbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung belaufen sich für Selbständige zurzeit auf ungefähr 340 Euro im Monat. Viele Versicherte können das schlicht nicht zahlen“, so El Samadoni. Zudem müssten zusätzlich noch die Pflegeversicherung und eine Altersvorsorge finanziert werden.
Nach der Gesetzesänderung ist für hauptberuflich Selbständige mit geringen Einkünften künftig die Hälfte des bisherigen Krankenkassenbeitrags durchsetzbar. Der Mindestbeitrag liegt dann bei circa 170 Euro im Monat. „Die Änderung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Erforderlich ist aber eine faire Beitragsberechnung für alle Versicherten“, betonte die Beauftragte. Nicht nur Selbständige, sondern auch Studierende oder Menschen im Ruhestand seien häufig mit den Beiträgen überfordert. „Das fiktive Mindesteinkommen sollte für alle freiwillig Versicherten auf 2

450 Euro abgesenkt werden, statt es nur für Selbstständige auf etwa 1.140 Euro zu reduzieren“, empfahl El Samadoni. „Oberhalb dieser Grenze sollten konkret einkommensbezogene Beiträge in Ansatz gebracht werden, möglicherweise auch ohne eine Beitragsbemessungsgrenze.“ Es sei schwer vermittelbar, weshalb Menschen mit geringen Einkünften prozentual deutlich höhere Beiträge zahlen müssten als Topverdiener.