Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
30.10.18
11:44 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur "Kirchenklausel"

Nr. 162 / 30. Oktober 2018

Antidiskriminierungsstelle begrüßt Entscheidung des Bundesarbeits- gerichts zur „Kirchenklausel“
Am Donnerstag (25. Oktober) stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar, dass kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern nur ausnahmsweise eine Religionszugehörigkeit verlangen können. „Die Entscheidung bestätigt die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs und zeigt, dass der Gesetzgeber endlich tätig werden muss“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes, Samiah El Samadoni, heute (Dienstag) in Kiel.
In der Praxis berufen sich kirchliche Arbeitgeber häufig auf § 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Danach kann eine Beschäftigung von der Religionszugehörigkeit der Bewerber abhängig gemacht werden, wenn das nach dem Selbstverständnis einer Religionsgemeinschaft oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. „Von einem Priester darf natürlich eine Religionszugehörigkeit verlangt werden; einem muslimischen oder atheistischen Gärtner ist jedoch nur schwer zu vermitteln, warum für seine Arbeit in einem kirchlichen Kindergarten die Mitgliedschaft in der Kirche zwingende Einstellungsvoraussetzung sein soll “, hob El Samadoni hervor.
Das BAG betonte nun, dass kirchliche Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen nicht pauschal auf eine Religionszugehörigkeit bestehen dürfen. Entscheidend ist im Kern, ob die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft für den konkreten Arbeitsplatz wirklich erforderlich ist. „Ich sehe das Urteil als Aufforderung an den Gesetzgeber, § 9 AGG endlich zu ändern“ , so El Samadoni. Es müsse klargestellt werden, dass die Sonderregelung nur für den sogenannten verkündungsnahen Bereich gelte.
El Samadoni forderte die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages daher erneut auf, sich auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Eine entsprechende Initiative hatte der Landtag bereits im September 2016 auf Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle beschlossen.