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01.11.18
14:48 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert: Auch Jobcenter müssen Beitrag für Schülerhilfe leisten

Nr. 165 / 1. November 2018

Die Bürgerbeauftragte informiert: Auch Jobcenter müssen Beitrag für Schülerhilfe leisten
Das Bundessozialgericht hatte am 25. April 2018 entschieden, dass Lernförderung mehr ist als nur Nachhilfe. Jobcenter müssen hierfür ggf. auch über einen längeren Zeitraum die Kosten übernehmen. „Schulen haben bereits einen umfassenden Bildungsauftrag und können nicht noch für jedes einzelne Kind zusätzlich die Nachhilfe gewährleisten“, erklärte die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, heute (Donnertag) in Kiel.
In dem konkreten Fall befasste sich das Bundessozialgericht mit der Klage eines Schülers, dessen Familie Hartz IV bezog. Bei dem Kind wurde bereits 2011 Legasthenie festgestellt und er besuchte zwischen 2011 und 2014 regelmäßig VHS-Kurse zur Lese- und Rechtschreibförderung (Kosten etwa 90 Euro monatlich). Das Jobcenter lehnte den Antrag des Jungen auf Kostenübernahme mit dem Argument ab, dass Lernförderung nur bei vorübergehenden und kurzzeitigen Lernschwächen finanziert werden könne. „Lernförderung kann und muss aber auch länger dauernde Förderung zum Gegenstand haben“, stellte die Bürgerbeauftragte klar.

Das Bundessozialgericht gab dem Schüler Recht. „Um eine ordentliche Basis für weiterführendes Lernen, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und damit einen gleichberechtigten Bildungszugang ermöglichen zu können, muss Lernförderung auch in einem solchen Fall gewährt werden“, kommentierte die Bürgerbeauftragte. Trotz des vorrangigen pädagogischen Auftrags der Schulen könne die Stellung des Jobcenters als „Ausfallbürge“ auch hinsichtlich längerfristiger Lernförderung bejaht werden, so El Samadoni weiter. Nur so könne echte Chancengerechtigkeit hergestellt werden. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass schulpflichtige Kinder von Leistungsbezieherinnen und -beziehern nicht in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden und ihnen auf dem Bildungs- und späteren Lebensweg keine Nachteile erwachsen“, betonte die Bürgerbeauftragte. Dafür brauche es unter Umständen eben zusätzliche staatliche Hilfe.