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06.11.18
16:06 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner und Birte Pauls: 30 Jahre Bürgerbeauftragte: notwendig und unverzichtbar

Kiel, 6. November 2018 Nr. 341 /2018



Dr. Ralf Stegner und Birte Pauls:
30 Jahre Bürgerbeauftragte: notwendig und unverzichtbar Zum 30jährigen Bestehen der Institution „Bürgerbeauftragte/r für soziale Angelegenheiten“ erklären der Landes- und Fraktionsvorsitzende der SPD Schleswig-Holstein, Dr. Ralf Stegner, und die sozialpolitische Sprecherin, Birte Pauls:
In den 30 Jahren ihres Bestehens hat sich die Einrichtung der/des Bürgerbeauftragten zu einer anerkannten sozialen Instanz in Schleswig-Holstein entwickelt. Die sozialdemokratische Errungenschaft genießt bei den Bürgerinnen und Bürgern hohe Akzeptanz und ist nach wie vor notwendig, um Menschen im Umgang mit Einrichtungen und Verwaltungen im Sozialbereich, mit Bewilligungs- und Leistungsbescheiden zu ihrem Recht zu verhelfen. Damit bestätigt sich: Die Einrichtung vor 30 Jahren war eine gute Idee und richtige Entscheidung des damaligen Ministerpräsidenten Björn Engholm. Die Stelle war mit Eugen Glombig (1988 – 1993), Sigrid Warnicke (1995 – 2001), Birgit Wille (2001 – 2014) und ist aktuell mit Samiah El Samadoni und ihrem Team hervorragend besetzt. Die Bürgerbeauftragte ist eine – manchmal sogar die – soziale Instanz des Landes Schleswig-Holstein. Das Ansehen von Frau El Samadoni, ihr Fachwissen und ihr Engagement sind allseits anerkannt und geachtet. Sie und ihr Team trugen in den letzten Jahren wesentlich zum Erfolg dieser Institution bei.
Seit Einrichtung dieser sozialdemokratischen Idee im Jahr 1988 ist die Anzahl der Menschen, die sich an die Bürgerbeauftragte wenden, stark gestiegen. Deshalb war es auch sinnvoll, das anfangs in Personalunion – mit dem Landesbeauftragten für Behinderte – geführte Amt in zwei Einrichtungen aufzuteilen, wie es 1995 geschah.
Mittlerweile suchen mehrere Tausend Menschen jährlich Hilfe bei der Bürgerbeauftragten, weil sie mit Gesetzen, Verordnungen, Ausnahmeregelungen und der Verwaltungspraxis nicht klarkommen. Dies ist auch eine Folge der immer diffizileren und umfänglicheren 2



Sozialgesetzgebung, die für viele Menschen einer „Übersetzung“ und Erläuterung bedarf. Diese Aufgabe erfüllt die Bürgerbeauftragte in besonderem Maße. Sie ist somit eine echte „Anwältin“ für die Menschen bei sozialen Angelegenheiten, hilft schnell und flexibel und setzt somit auch Bürgerrechte durch. Die Anregung von Samiah El Samadoni, dass die Verwaltung ihre gesetzlichen Informations- und Beratungspflichten in Zukunft bürgerfreundlicher umsetzen soll, haben wir politisch aufgegriffen und bereits einen entsprechenden Antrag dazu im Landtag gestellt.