Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
07.11.18
12:15 Uhr
SSW

Lars Harms: Fehlen nur noch die Zulässigkeit von Holzbauweisen und die Anpassung von Standardkriterien

Presseinformation Kiel, den 07. November 2018

Es gilt das gesprochene Wort.



Lars Harms
TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung
Drs. 19/546, 19/957
„Die vorgeschlagenen Änderungen sind durchaus sinnvoll!“

Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll geltendes EU-Recht in die
entsprechende Norm des Landes umgesetzt werden. Dabei geht es insbesondere auch um den
Schutz vor Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Der Entwurf orientiert sich dabei
an dem Musterbeispiel, welches in der Bauministerkonferenz ausgearbeitet wurde.
Dazu hat eine ausführliche parlamentarische Beratung, inklusive der im zuständigen
Ausschuss durchgeführten schriftlichen wie mündlichen Anhörung stattgefunden. Und wieder
einmal zeigt sich, dass sich im Zuge der Beratung Änderungsbedarfe aufgetan haben. Das ist
sicherlich nichts schlechtes, ganz im Gegenteil. Dabei hat unter anderem das Fachreferat des
Innenministeriums dem Ausschuss weitere Änderungsvorschläge vorgelegt. In diesem Fall ging
es auch um die Frage, unter welchen Bedingungen Wasserzähler in Gebäuden zu installieren
sind. Herausgekommen ist dabei, wie ich finde, eine ganz vernünftige Lösung. Und zwar geht
es nicht darum, jetzt flächendeckend Wasserzähler in allen Einheiten zu installieren, sondern 2
dies gilt ausdrücklich für den Neubau oder die vollständige Renovierung der sanitären
Bereiche. Denn tatsächlich ist es doch so, dass eine Nachrüstungspflicht von Wasserzählern im
Wohnungsbestand zu unverhältnismäßig hohen Investitionskosten führt und der angedachte
Nutzen quasi von den zusätzlich anfallenden Kosten völlig zunichte gemacht wird. Schon die
Einbaukosten belaufen sich auf 500 bis 750 Euro je Gerät, so wurde es in der Anhörung
geschildert. Dabei sind teilweise wesentlich höhere Kosten zu erwarten, wenn das gesamte
Fliesenschild ebenfalls ausgetauscht werden muss. Die laufenden Kosten, etwa zur Wartung
der Geräte, sind dabei noch nicht eingerechnet. Diese Kosten würden dann auf die Mieter
umgelegt werden. Eine solche Handhabung würde daher tatsächlich völlig am Ziel vorbei
führen. Denn ja, es gilt auch in diesem Fall: Nachhaltigkeit muss sich eben auch lohnen und
darf Mieter nicht überfordern. Denn nur so kann der gewünschte Effekt auch letztendlich
erzielt werden.



Und auch eine weitere Sache wurde vorgeschlagen, dabei geht es um Folientunnel oder
kleinere Gewächshäuser, die in der Garten- und Landwirtschaft genutzt werden. Für
Folientunnel, die weniger als ein halbes Jahr genutzt werden und somit danach wieder
abgebaut werden, gilt eine einfache Handhabung ohne viel Bürokratie und
Genehmigungsverfahren. Das dient vor allem den Beerenzüchtern, Kleinobstbauern, Gärtnern
oder eben diejenigen, die eben mal nur für eine einzige Saison etwas ausprobieren wollen.
Auch das ist, denke ich, eine gute Sache.



Zusammenfassend kann man sagen, dass die vorgeschlagenen Änderungen durchaus sinnvoll
sind und sich ganz konkret an der tatsächlichen Umsetzung in der Praxis orientieren. Mit dem
vorliegenden, korrigierten Entwurf wird also nicht nur EU-Recht umgesetzt, sondern es werden
ebenfalls hier und da hilfreiche Anpassungen vorgenommen. Es wird mit Sicherheit über kurz
oder lang noch weitere Änderungen der Landesbauordnung geben müssen. Ich denke dabei an 3
die Zulässigkeit von Holzbauweisen oder auch an die Anpassung von Standardkriterien, die
jetzt noch einer größeren Bautätigkeit und der Schaffung von Wohnraum entgegenstehen.
Alles in allem können wir als SSW, dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html